1: Institution
Film- und Lichtspielwesen der DDR unterliegen politischer wie staatlicher Förderung und Aufsicht, die sich in Institutionen und Rechtsvorschriften äußert.
Sie sind hier insoweit erfasst, wie sie Kultur und Film als zentrale Institutionen übergeordnet bzw. in sachlicher und struktureller Beziehung zeitweise oder durchgehend nebengeordnet sind.
Zur historischen Grundlegung der Verhältnisse ist die unmittelbare Nachkriegszeit von Belang.
Die politische Organisation von Gesellschaft und Staat unterliegt der Führung durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands.
Die Rolle des Staates bedingt Darstellung des Systems der politischen, behördlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen, die als übergeordnete Einrichtungen Unterstellungsverhältnisse markieren.
120 Staat
130 Staat: Kultur
140 Staat: Kultur: Film
150 Staat: Ministerien: Film
160 Staat: Fernsehen
Einen spezifischen Platz im System staatlicher Kontrolle nimmt Staatssicherheit ein.