Staat: Kultur: Film
Agenda
140: Staat: Kultur: Film
Staatliches Komitee für Filmwesen bzw. Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur sind zuständig für die Leitung des Film- und Lichtspielwesens in der DDR in kulturpolitischer, kulturrechtlicher, kulturökonomischer, finanzökonomischer und wirtschaftlicher Hinsicht, die Erteilung von Lizenzen und Zulassungen für Filmproduktion und Filmeinsatz, die unmittelbare Leitung des Industriezweigs Film. Die Hauptverwaltung Film vertritt und verantwortet die Belange des Film- und Lichtspielwesens gegenüber dem Minister für Kultur.
Andere staatliche Auftraggeber und Nutzer > Staat: Ministerien: Film
Technische Leitung, Forschung und Entwicklung, Betriebe > Technik
Struktur
141 Länderbehörden
141.1 Provinz Mark Brandenburg/Land Brandenburg
141.2 Land Mecklenburg
141.3 Land Sachsen
141.4 Provinz Sachsen/Land Sachsen-Anhalt
141.5 Land Thüringen
141.6 Magistrat von Groß-Berlin
142 Zentralverwaltung für Volksbildung
143 Staatliches Komitee für Filmwesen
144 Hauptverwaltung Film
145 VVB Film
146 Hauptverwaltung Film
147 Abteilung Film und Video
149 Bund-Länder-Einrichtungen
149.1 Länderinstitutionen
149.1.1 Land Berlin
149.1.2 Land Brandenburg
149.1.3 Land Mecklenburg-Vorpommern
149.1.4 Land Sachsen
149.1.5 Land Sachsen-Anhalt
149.1.6 Land Thüringen
149.2 Ländereinrichtungen
149.2.1 Stiftung Kulturfonds > 539
149.2.2 Berliner Filmförderung
149.2.3 Kulturelle Filmförderung Brandenburg
149.2.4 Filmboard Berlin-Brandenburg
149.2.5 Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern
149.2.6 Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
149.2.7 Kulturelle Filmförderung Sachsen-Anhalt
149.2.8 Kulturelle Filmförderung Thüringen
149.2.9 Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
149.3 Bundeseinrichtungen
149.3.1 Filmförderungsanstalt
149.3.2 Bundesministerium des Innern
149.3.3 Kuratorium junger deutscher Film
Legende
Entstehungsgeschichte
In Fortsetzung reichsdeutscher Kultusverwaltung gehören Pflege und Kontrolle des Films zu den Aufgaben des Staates, in der SBZ also Länderverwaltungen und Zentralverwaltung für Volksbildung als Regelungsbehörden. Zur Erfüllung von Befehlen der > SMAD wird bei der ZVV das > Film-Aktiv gebildet, das dem > Initiativausschuß zur Vorbereitung einer deutschen Filmproduktion Vorschläge unterbreitet und im Frühjahr 1946 Vorarbeiten dazu ausführt. Lizenznehmer sowie Fach- und Rechtsaufsicht für die DEFA A.¬-G. i.Gr. ist die Zentralverwaltung für Volksbildung. Nach Gründung der DDR verbleiben nicht nur die schul- und hochschulleitenden Abteilungen im Ministerium für Volksbildung, sondern auch die für Kunst und Film. Letztere sind faktisch außer Kraft gesetzt durch die Übertragung des Zensur- und Zulassungsrechts von der SMAD auf die HA Information der Deutschen Wirtschaftskommission und von dort auf das > Amt für Information. Mit der Neuordnung der Kunstaufsicht durch die Bildung der > Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten und des > Amtes für Literatur und Verlagswesen (1951) wird das Ministerium für Volksbildung auf seine Kernaufgabe zurückgeführt. Im Zuge der Reorganisation des Filmwesens (1952) (> DEFA) entsteht das > Staatliche Komitee für Filmwesen (1952). Mit der Bildung des Ministeriums für Kultur werden alle filmleitenden Einrichtungen in der Hauptverwaltung Film zusammengefasst, ministeriell mit anderen kulturleitenden Stellen vernetzt und mit dem Regierungsapparat zusammengeführt. Der HV Film sind die volkseigenen DEFA-Studios, Betriebe und Einrichtungen unterstellt. Die HV gewährleistet die Verbindung von staatlicher (ordnungspolitischer) Leitung mit wirtschaftlicher Führung. In Gestalt der Hauptverwaltung Film wird das Staatsmonopol im Film- und Lichtspielwesen verwirklicht.
Status
Das Staatliche Komitee für Filmwesen ist die staatliche Leitungs- und Regulierungsbehörde, „um das gesamte Filmwesen organisch zu planen und zu lenken“. Es übernimmt die Zuständigkeiten der bisherigen Abteilung Film des > Amtes für Information, die zentralen, überbetrieblichen Aufgaben der > DEFA-Hauptverwaltung, den > Landfilm sowie die Aufsicht über das > Lichtspielwesen. Als Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich hat es eigene Rechtsbefugnisse, untersteht auf der Ebene der Regierung aber der > Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst (1951-1953). Aufgaben, Rechte und Pflichten gehen an die HV Film im MfK über (1954). Die HV Film versieht die Belange des Film- und Lichtspielwesens innerhalb des MfK. In ihrem Tätigkeitsbereich ist sie für die Vorbereitung und Durchführung des Staatshaushaltsplanes und des Volkswirtschaftsplanes zuständig. Gleichwohl bleibt das MfK im Ganzen das Leitungsorgan des Filmwesens der DDR und der Minister für Kultur dafür im Ministerrat verantwortlich. Die Beziehungen zu anderen Ministerien, Staatssekretariaten, Staatlichen Kommissionen, Staatlichen Komitees nimmt das MfK wahr. Personalpolitische Entscheidungen obliegen der Kader-Nomenklatur des Politbüros des ZK der SED, des ZK-Sekretariats und des Ministerrats.
Struktur
Der Leiter der HV Film ist einem Stellvertreter des Ministers unterstellt. Im Zuge der „Vereinfachung der Arbeitsweise des Staatsapparates“ wird, wie in der gesamten Volkswirtschaft, die wirtschaftsleitende Zuständigkeit von der staatlich-politischen getrennt und in einer umfassenden zweiten Reorganisation der > VVB Film auferlegt (1958). Nachdem sich herausstellt, dass das staatliche Monopol komplex ausgeübt und durchgesetzt werden muss, wird - drei Jahre vor der Restrukturierung der Volkswirtschaft mit Wiedereinführung der Industrieministerien und der Umwandlung der VVB in Kombinate - in einer dritten Reorganisation das Filmwesen wieder einer Hauptverwaltung im Ministerium für Kultur unterstellt (1962) und die Funktion des Leiters der HV mit der eines Stellvertreters des Ministers zusammengeführt (1964) und dauerhaft verwirklicht (1973). Der für den Filmbereich zuständige Stellvertreter des Ministers für Kultur nimmt als sog. „Filmminister“ die vom Gesetz bestimmten hoheitlichen Rechte und Pflichten wahr (Zulassung, Prädikatisierung, Filmpolitik), ist als Leiter der HV Film Chef der (offiziell und offiziös nicht existierenden) DEFA-Hauptverwaltung, die einem Konzern von Studios, Betrieben und Einrichtungen mit mehreren Tausend Beschäftigten und einem Millionen-Budget vorsteht. Er vereinigt in seiner Person die Dreieinigkeit eines Staatsfunktionärs, eines Filmproduzenten im Auftrag und mit dem Geld des Staates sowie eines Aufsichtsrats für Verleih, Einsatz, Verkauf, Festivals, Nachwuchs, technische Basis und Wissenschaft. Zu seinen Obliegenheiten gehören außerdem internationale Kontakte und Verpflichtungen.
Überlegungen zur Vereinigung der Filmproduktionsbetriebe sowie der Distribution und des Abspiels in je einem Kombinat (1968) werden nicht weiter verfolgt, weil sie an dem gleichen Malus wie VVB Film leiden.
Binnenstrukturell ist die HV Film nach den Sachgebieten Filmproduktion, Lichtspielwesen, Ökonomie und Technik gegliedert.
Produktion Wichtigstes Instrument von SFK und HV Film ist das Zulassungs- und Lizenzrecht. Es setzt die Priorität des Staates in der Film- und Lichtspielpolitik durch. Produktion und öffentliche Vorführung von Filmen, auch wenn sie nichtgewerblich ist (> Filmklubs, > Archivfilme), bedarf der Zulassung. Die genannten Einrichtungen führen die Zulassungskartei.
Abnahme und Zulassung von Filmen gilt auch für DEFA-Filme. Spielfilme werden vom Leiter der HV, Dokumentar-, populärwissenschaftlich und Trickfilme vom Stellvertreter abgenommen. An der sog. Staatlichen Abnahme sind beteiligt: HV Film, Abt. Zulassung, PROGRESS Film-Verleih, DEFA-Außenhandel. Nach Diskussion der künstlerisch-ideologischen Einschätzung des produzierenden Studios werden Festlegungen zur Abnahme und Zulassung, zum Verleih (Kopienzahl, Altersfreigabe, Werbemittel), zum Außenhandel (Auslandsverkauf, Festivalbeschickung) und zur Prädikatisierung (Wertvoll/Besonders Wertvoll) getroffen. Über Abnahme und Zulassung wird ein Protokoll aufgesetzt (> Bundesarchiv-Filmarchiv). Die Zulassung wird durch regelmäßige Überprüfung der Filme (technischer Zustand, inhaltliche Alterung), Verlängerung bzw. Aufhebung verwirklicht, letztere in Einzelfällen auch aus Gründen der politischen Opportunität. Im Unterschied zur Vereinfachung der Druckgenehmigungspraxis der HV Verlage und Buchhandel im gleichen Ministerium (1.1989), wonach im Regelfall die Befürwortung des Verlages ohne Vorlage von Manuskripten und Gutachten ausreicht, bleibt bei Film das Abnahmeprozedere bestehen.
Eine Globallizenz für staatliche und wirtschaftliche Institutionen ermöglicht > unselbständige Produktion außer DEFA und Distribution im begrenzten Bereich dieser Institutionen. Bei öffentlicher Vorführung ist auch hier eine Zulassung erforderlich.
Die Einrichtung der VVB Film (1958-1962) geht auf Vorstellungen von einer effektiveren Leitung der Filmproduktion zurück. Nachdem sich herausstellt, dass sie den Charakter einer überflüssigen Zwischenleitung einnimmt, staatliche (hoheitliche) Funktionen von ihr nicht wahrgenommen werden können und eines eigenen Apparates bedürfen, wird die VVB Film wieder aufgelöst und ihre wirtschaftsleitende Funktion in eine neue HV Film integriert.
Die HV Film übt seine wirtschaftsleitende Funktion durch Planmechanik, Auftragserteilung und Anteilsfinanzierung aus dem Filmproduktions-, Risiko- und Honorarfonds an die ihm direkt unterstellten volkseigenen DEFA-Studios, insbesondere an das DEFA-Studio für Spielfilme, sowie Zuweisung der Betriebsmittel an die ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen aus. Die Zielstellung der neuen HV Film (1962): Verlagerung der Verantwortung nach unten, in die Studios und Einrichtungen, kann nach dem „Kahlschlag“ (11. Plenum des ZK der > SED, Dezember 1965) und der Kritik an der Leitungstätigkeit von MfK und HV Film zunächst nicht weiter verfolgt werden und wird erst wieder in der letzten Phase der HV Film aufgenommen.
Zur informellen Abklärung inner- und zwischenbetrieblicher Fragen der DEFA-Studios und Betriebe wird zeitweise das Zentrale Betriebsleiterkollektiv (Betriebsleiterkonferenz) eingerichtet.
Einrichtungen des > Lichtspielwesens unterstehen den Bezirken und Kreisen; ihnen gegenüber hat die HV Film die Fachaufsicht und Richtlinienkompetenz.
Über die Kernaufgaben hinaus ist HV Film zuständig für Grundsatzentscheidungen, staatliche Führung und Koordination in allen Bereichen, in denen Fragen des Films zur Disposition stehen: > selbständige und > unselbständige Filmproduktion außer DEFA, > Filmverleih, > Außenhandel, > Filmarchiv, > Ausbildung, > Weiterbildung, > Wissenschaft, > Festivals, > internationale Beziehungen, > Vereinigungen, > Künstlersozialorganisation, > Filmklubs, Volkskunst (> Amateurfilm), > technische Leitung, Forschung und Entwicklung, > Kopierwerke. Sie tritt über den ministeriellen Apparat in Verbindung mit Ministerien, denen Teilaufgaben der Filmversorgung obliegen: Geräteproduktion, Gerätehandel, Rohfilmproduktion, Filmentsorgung. Darüber hinaus obliegen ihr die Beziehungen zu gesellschaftlichen Einrichtungen (> Akademie der Künste) und Organisationen sowie > Künstlerorganisationen (Club der Filmschaffenden, VFF).
Die staatlichen Beziehungen zum > Fernsehen können nur über den Minister für Kultur und auf der Ebene des Ministerrats wahrgenommen werden. Aufwand und Ergebnis stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zueinander. VVB Film und HV Film als nachgeordnete und Intendanz des Fernsehens als gleichrangige Ebenen entscheiden sich für einen pragmatischen Weg mit der Bildung des Film- und Fernsehrates (1960). Im Ergebnis entsteht der einzige komplexe Rahmenvertrag zwischen Film und Fernsehen auf oberer Ebene. Nachdem der Stellvertreter des Kulturministers Rodenberg den Kontakt zum Intendanten des DFF an sich zieht (1962), werden die Gremien-Kontakte zwischen den wichtigsten Fachebenen reduziert und bis auf eine kurzzeitige Wiederaufnahme (1969-1974) ganz eingestellt. Seit dieser Zeit zählt nur noch der Direkt-Vertrag (Rahmenvertrag, Jahresvertrag) zwischen Fernsehen und DEFA-Studios. Die HV Film bleibt bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen Film und Fernsehen außen vor.
Auf internationaler Ebene nimmt der Leiter HV Film an den turnusmäßigen Beratungen von Leitern der Kinematographien sozialistischer Länder (1974) teil.
Die HV Film zählt rd. 75 MitarbeiterInnen.
Finanzierung Das Budget der HV Film ist in den Haushalt des MfK eingestellt. Es wird im Staatshaushaltsplan festgelegt. HV Film ist im Rahmen des Staatshaushaltsplans und des Volkswirtschaftsplanes für Sachentscheidungen sowie für Planung und Abrechnung der eingestellten staatlichen Gelder zuständig.
Rechtsfragen HV Film erlässt Verfügungen, Richtlinien, Ordnungen zu allen sachlichen und rechtlichen Fragen von Produktion, Distribution, Kommunikation, Organisation, Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Information und Dokumentation, Archivierung, Arbeit mit Film, Auslandsbeziehungen (Kontakte, Koproduktion, Dienstleistung), Technik.
Die Zulassungs- und Lizenzierungsfunktion der für Film zuständigen staatlichen Institution erlaubt Eingriffe und Sanktionen, gegen die es kein Einspruchsrecht gibt. Die Entscheidungsbreite ist abhängig von der kulturpolitischen Situation und vom taktischen Vermögen aufgeklärter zuständiger Leiter. Ihre Folgen treffen nicht nur Filmschaffende, sondern auch Einrichtungen (Studios, Betriebe) in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht. Der Begriff Zensur trifft faktisch zu, ist aber rechtlich unkorrekt, insofern es weder eine sog. Filmprüfstelle, noch ein formales Zensur-Prozedere gibt. Noch schwerer ist bei Annahme oder Ablehnung einer Produktion das staatliche Hoheitsrecht („Zensur“) vom Produzentenrecht zu trennen.
Das Staatsmonopol bei Kultur und Medien und die Rechtsrestriktionen zu seiner Verwirklichung werden unter den Regierungen Modrow und de Maizière (1989/90) aufgehoben. Die HV Film ist gegenstandslos und wird aufgelöst, Rechtsaufsicht und Förderfunktion werden der Abt. Film und Video im MfK übertragen. Die volkseigenen DEFA-Studios, Betriebe und Einrichtungen werden in die Selbständigkeit entlassen, nach dem Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 in Kapitalgesellschaften umgewandelt und in das Eigentum der Treuhandanstalt zum Zweck ihrer Privatisierung überführt.
Nach 1990 Gemäß Einigungsvertrag gehen bisher zentral geleitete kulturelle Einrichtungen in die Trägerschaft der Länder und Kommunen über, in denen sie gelegen sind. Die Erfüllung kultureller Aufgaben sowie die politische und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur obliegt den Ländern und Kommunen. Für eine Übergangszeit (1991-1993) stellt die Bundesrepublik für den Erhalt kultureller Einrichtungen und Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung, die durch spezielle Förderprogramme vergeben werden. Die Gemeinsame Einrichtung der Länder für kulturelle Angelegenheiten (GEL) stimmt für eine begrenzte Zeit Programmbildung und Mittelverwendung mit den Länderverwaltungen ab.
Als Nachfolgeeinrichtung des Kulturfonds der DDR wird die Stiftung Kulturfonds gegründet und per Einigungsvertrag bis 1994 sichergestellt. Auf Grund der Verringerung des Stiftungsvermögens und in Anbetracht der inzwischen institutionalisierten Filmförderung in den Ländern stellt die Fachkommission Film/Video ihre Arbeit ein (1993). Die Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gründen eigene Einrichtungen zur Kulturförderung und kündigen ihre Mitgliedschaft in der Stiftung (1995ff). Die Stiftung Kulturfonds wird aufgelöst (2006).
Mecklenburg-Vorpommern praktiziert als einziges Land Filmförderung (Vergabeentscheid und Ausreichung der Fördermittel) in Selbstverwaltung der Fördergremien im Auftrag des Kultusministeriums. In Brandenburg entscheiden Gremien des Filmbüros über Mittelvergabe durch das zuständige Ministerium. Brandenburg und Berlin errichten die Filmboard GmbH (1993) als erste Zweiländer-Förderungsinstitution in Deutschland, die nach dem Intendanten-Prinzip mit wirtschaftlicher Orientierung arbeitet, ohne die kulturelle Filmförderung aus dem Blick zu verlieren. In Sachsen und Sachsen-Anhalt entscheiden zunächst Gremien bei den Bewilligungsbehörden über Förderung. Sachsen-Anhalt stellt mangels Masse die Filmförderung ein, Sachsen lenkt sie auf eine neu gegründete Kulturstiftung mit eigenen Gremien um (1993). In Thüringen entscheidet die Landesverwaltung auf Antrag selbst über Förderung.
Die BMI-Förderung versteht sich als kulturelle Filmförderung. Sie wird als Produktions-, Abspiel- und Vertriebsförderung ausgereicht. Der Bundesminister des Innern vergibt jährlich den Deutschen Filmpreis (Bundesfilmpreis).
Das Kuratorium junger deutscher Film fördert auf den Gebieten der Talentpflege und des Kinderfilms nach Neufassung seines Regelwerks (1998).
Das Filmförderungsgesetz (FFG) der BRD erlangt mit Wirkung vom 1.1.1991 auch Gültigkeit für die neuen Bundesländer. Es regelt die wirtschaftliche Filmförderung und wird über die Filmförderungsanstalt (FFA) verwirklicht
Quellen
Bestände
- BArch Ministerrat; Präsidium des MR (DC 20)
- Ministerium für Kultur (DR 1)
- HV Film, Zulassungskartei (DR 1)
- Ministerium für Volksbildung (DR 2)
- DEFA; DEFA-Studio für Spielfilme (DR 117)
- DEFA-Studio für Dokumentarfilme (DR 118)
- SAPMO-BArch SED (DY 30)
Rechtsvorschriften
Institutionen:
- VO vom 15.6.1950 über Filmvorführungen (GBl S. 497)
- VO vom 7. August 1952 über die Bildung des Staatlichen Komitees für Filmwesen (GBl S. 711)
- Erste DB vom 10. Dezember 1952 zur VO über die Bildung des SFK (Einrichtung des Sachgebiets Film bei den Räten der Bezirke) (GBl S. 1314)
- AO vom 15. Mai 1952 über die Bildung von Abt. Arbeit in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben sowie in den Organen der Wirtschaftsverwaltung (MBl. S. 57)
- AO vom 4. November 1955 über die Bildung und die Tätigkeit der Wissenschaftlich-Technischen Räte der Hauptverwaltungen (GBl. II S. 383)
- Beschl. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
- AO vom 19. Dezember 1955 zur Durchführung des Beschl. über die Erweiterung (...) (GBl. I S. 935; GBl. II 1956 S. 215)
- Anweisung vom 15. Januar 1957 über die Erweiterung der Rechte und Pflichten der DEFA-Studios (DFK, Heft 4/1957)
- DA an den Leiter der Hauptverwaltung Film über Bildung und Aufgaben der Abnahmekommissionen (VMMfK Nr. 2/1957, Teil I, lfd. Nr. 7)
- Arbeitsordnung der Abnahmekommissionen für DEFA-Filme bei der Hauptverwaltung Film (VMMfK Nr. 12/57, Teil I, lfd. Nr. 53)
- Arbeitsordnung der Künstlerischen Fachkommission (VMMfK, Nr. 5/59, Teil I, lfd. Nr. 24)
- AO vom 15. August 1958 über die Bildung der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Film; Statut der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Film (GBl. II S.229)
- AO vom 10. Juli 1962 über die Auflösung der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Film und die Bildung einer Hauptverwaltung Film (GBl. III S. 218)
- Anweisung vom 30. Juni 1962 über die Bildung einer Kommission zur Prädikatisierung wertvoller DEFA-Spielfilme (VMMfK, Nr. 5/62, Teil I, lfd. Nr. 19)
- Anweisung vom 21. Dezember 1962 über die Bildung je einer Kommission zur Prädikatisierung wertvoller DEFA-Dokumentarfilme und populärwissenschaftlicher DEFA-Filme (VMMfK, Nr. 1/63, Teil I, lfd. Nr. 1)
- Anweisung über die Bildung des Zentralen Arbeitskreises für Dokumentation und Information im Bereich der HV Film, 17.3.1965. (BArch, DR 1/4247)
- Anweisung über die Bildung eines wissenschaftlich-künstlerischen Beirats der Hauptverwaltung Film; Statut des wissenschaftlich-künstlerischen Beirates der Hauptverwaltung Film (VMMfK, Nr. 8/65, Teil I, lfd. Nr. 16)
- Anweisung vom 26. Juli 1967 zur Prädikatisierung wertvoller DEFA-Filme (VMMfK, Nr. 9/67, Teil I, lfd. Nr. 20)
- Anweisung vom 1.6.1967 über die Bildung von Kommissionen zur Prädikatisierung wertvoller DEFA-Filme (VMMfK, Nr. 9/67, Teil I, lfd. Nr. 21)
- Vorläufige Richtlinie vom 24.8.1967 zur Berechnung der Weltvertriebsrechte für Kurzfilme (DEFA-Stiftung, Zentrale Rechtsvorschriften bis 1969)
- Richtlinie vom 30. September 1968 zur Anwendung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Bereich des Film- und Lichtspielwesens der DDR (BArch, DR 118/3876)
- Ordnung vom 1. August 1979 zur Verleihung von Staatlichen Prädikaten für Kinospielfilme (VMMfK, Nr. 1/80, Teil I, lfd. Nr. 4)
- Anweisung über die Abgabe von Filmmaterial an das SFA vom 27. April 1979 (BArch, DR 140/A 97)
- Ordnung vom 1. April 1980 zur weiteren Qualifizierung des Verfahrens der Erarbeitung, Bestätigung und Veränderung der Struktur- und Stellenpläne in den zentral geleiteten VEB DEFA Studios und volkseigenen Betrieben des Filmwesens – Stellenplanordnung – (BArch, DR 118/3386)
Lizenz und Zulassung:
- VO vom 19. Dezember 1952 über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl S. 1341)
- Erste DB vom 19. Dezember 1952 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl S. 1343)
- Zweite DB vom 19. Dezember 1952 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl S. 1344)
- Dritte DB vom 26. Januar 1957 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I S. 135)
- Vierte DB vom 1. Oktober 1962 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (Auflösung der Filmabnahmekommission) (GBl II S. 695)
- Anweisung vom 3. März 1964 über das Zulassungsverfahren für Spielfilme und Kurzfilme der DEFA, der ausländischen Filmproduktion sowie für Filme, die von freiberuflichen Filmherstellern produziert wurden (VMMfK 3/64 Teil I lfd. Nr. 11)
- Zulassungsordnung für Filme, 4. März 1964 (VMMfK Nr. 3/64 Teil I lfd. Nr. 12)
- Zulassungsordnung für Filme, 1. September 1965 (VMMfK 9/65 Teil I lfd. Nr. 20)
- Ordnung vom 30. Dezember 1966 für die Zulassung von ausländischen Spiel- und Kurzfilmen (VMMfK, Nr. 2/67, Teil I, lfd. Nr. 8)
- Ordnung vom 1. Februar 1967 für die Zulassung von DEFA-Spiel- und Kurzfilmen und von Filmen, die von freiberuflichen Filmherstellern der DDR produziert wurden (VMMfK Nr. 2/67 Teil I, lfd. Nr. 7)
- Ordnung vom 23. Dezember 1970 für die Zulassung von Filmen (VMMfK 2/71 Teil I lfd. Nr. 3)
- Fünfte DB vom 8. März 1974 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (Globallizenzen) (GBl. I Nr. 17 S. 174)
- Ordnung vom 5. April 1974 über die Zulassung von Filmen (VMMfK 3/74 Teil I Nr. 9)
- VO vom 15. Januar 1976 über die Lizenz- und Zulassungspflicht (GBl. I Nr. 6 S. 102)
- Erste DB vom 15. Januar 1976 zur VO über die Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen (GBl. I Nr. 6 S. 105)
- Ordnung vom 8. Oktober 1982 für die Zulassung von Filmen (VMMfK 4/82 Teil I lfd. Nr. 15)
- Arbeitsanweisung für das Verfahren der Verlängerung bzw. der Aufhebung der Zulassung von Filmen für die öffentliche Aufführung im Lichtspielwesen der DDR, HV Film, 15.4.1983 (BArch-FA, A 933/2)
Co-Produktion:
- Anweisung an die Direktoren der volkseigenen DEFA-Studios über die Erweiterung der Rechte und Pflichten der VEB DEFA Studios (Co-Produktion,Valuta) (VMMfK, Nr. 2/57, Teil I, lfd. Nr. 8)
- Grundsätze der Co-Produktion, 17.6.1958 (BArch, DR 1/7862)
- Richtlinie vom 31. Mai 1960 zur Durchführung von Gemeinschaftsproduktionen und Kooperationsvorhaben auf dem Gebiete des Films (BArch, DR 1/4257)
- Ordnung über die Durchführung von Co-Produktionen und von Kooperationsleistungen, 1965 (BArch, DR 1/4257)
- Ordnung vom 27. Oktober 1966 über die Verantwortungsbereiche bei der Entwicklung und Durchführung von Co-Produktionsvorhaben und Dienstleistungen in Verbindung mit ausländischen Film-Firmen (BArch, DR 1/4256)
Beschlüsse
- Resolution des Politbüros „Für den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 179 vom 17.7.1952, Punkt 15; Anlage Nr. 2 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/308)
- Resolution des Politbüros „Für den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 122 vom 22.7.1952, Punkt 4; Anlage Nr. 3, 4, 5 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/222)
- Filmkonferenz des ZK der SED „Über den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“ (Bildung des SFK). Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 190 vom 25.8.1952, Punkt 13 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/319)
- Reorganisation des Filmwesens (Verbesserung der DEFA-Spielfilmproduktion im Jahre 1961/62). Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 52 vom 9.10.1961, Punkt 3, Anlage Nr. 1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/794)
- Beschluss des Politbüros des ZK der SED über die Bildung einer Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur vom 14.6.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.026/87)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Leitungstätigkeit auf kulturellem Gebiet. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 78 vom 31.8.1966, Punkt 1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1215)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Leitungstätigkeit auf kulturellem Gebiet. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 79 vom 7.9.1966, Punkt 2 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1216)
- Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie einer leistungsabhängigen Finanzierung kultureller Einrichtungen (PM-Beschluß vom 29.2.1968). Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 28 vom 10.10.1967, Punkt 8 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1138)
- Verteilung der Aufgabenbereiche des Ministers für Kultur und seiner Stellvertreter. Sekretariat des ZK der SED, Arbeitsprotokoll Nr. 10 vom 5.2.1969, Punkt 5, Anlage 1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3A/1497
- Maßnahmen zur Entwicklung und effektiven Leitung des Filmwesens der DDR. Sekretariat des ZK, Arbeitsprotokoll Nr. 40 vom 11.4.1973, Anlage: Beschluß des MR (02-68/8/73 vom 9.8.1973) (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3A/1995)
- Beratung von Leitern der Kinematografie sozialistischer Länder in Budapest vom 22. bis 25.4.1974. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 41 vom 23.4.1974 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2145)
- Bericht über die kaderpolitische Zusammensetzung der leitenden Kader, die Arbeit mit der Kaderreserve und die Heranbildung von Nachwuchskräften für die Führungsfunktionen im Bereich des Filmwesens. Sekretariat des ZK der SED, Arbeitsprotokoll Nr. 1 vom 5.1.1977, Punkt 7 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3A/2925)
- Grundsätze zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie einer leistungsabhängigen Finanzierung kultureller Einrichtungen. Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 29.2.1968 (BArch, DC 20/I/4, 1722)
- Grundsätze der Planung und Finanzierung der Kinospielfilm- und Fernsehproduktion (1968) (DEFA-Stiftung, Zentrale Rechtsvorschriften bis 1969)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit mit Filmen aus sozialistischen Ländern. Beschluß des Ministerrates vom 28. Dezember 1972, 02-46/I.5/73 (BArch, DC 20/I/4, 2798)
- Maßnahmen zur Entwicklung und effektiven Leitung des Filmwesens der DDR. Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 9. August 1973, 02-68/8/73, TOP 8, Anlage (BArch, DC 20/I/4/2914)
- Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der kulturpolitischen Arbeit mit dem Film auf dem Lande. Beschluß des Präsidium des Ministerrates vom 20. November 1975, 02-163/5/75, TOP 5 (BArch, DC 20/I /4/3459-3461)
- Plan zur Sicherung der materiell-technischen Basis der DEFA (Defa-Studio für Spielfilme) im Zeitraum 1986-1990. Beschluß der 136. Sitzung des Ministerrates vom 30.1.1986, 01-136/5/86) (BArch, DC 20/I/3/2272)
- Konzeption des VEB DEFA-Studio für Dokumentarfilme für den Zeitraum bis 1990 (und Erfüllungsstand Spielfilmbeschluß). Beschluß der 62. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates vom 3.12.1987, 02-62/I.5/87 (BArch, DC 20/I/4/6131)
Verträge
- Rahmenvertrag SRK/DFF-VVB Film, (o.D.) 1960 (BArch, DR 1/7721; 4556)
- Vereinbarung vom 10.6.1971 über die Bildung Künstlerischer Räte als demokratische Organe der Teilnahme der Künstler an der Planung und Leitung der Studios (VMMfK, Nr. 7/71, Teil II, lfd. Nr. 28)
Berichte
ZVV / Film-Aktiv:
- Erste Bestandsaufnahme zur Situation der deutschen Filmindustrie und zur Sicherstellung der in der SBZ liegenden Filmproduktionsstätten. ZVV/Volkmann, Aktenvermerk, 4.10.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Übersicht über die Sparten des Filmwesens und die zu tätigenden Maßnahmen. ZVV/Zehder, 15.11.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Struktur und personelle Besetzungen in der neuen Film AG. ZVV/Klering, Bericht über die Sitzung am 8. November 1945, 9.11.1945 (erstes überliefertes Dokument zum Filmaktiv);
- Schiller, Exposé, o.D.; ZVV/Klering an Volkmann, Bericht über die Unterredung mit Oberst Galperin, 19.12.1945. (BArch, DR 2/8256)
- Protokoll der Zusammenkunft im Hotel Adlon am 22.11.1945 über ein neues deutsches Filmschaffen, ZVV, 22.11.1945. (BArch, DR 2/8256)
- Dr. Kurt Maetzig, Memorandum, 2.12.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Volkmann, Neuorganisation der Filmproduktion, 3.12.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Filmaktiv, Sofortprogramm über die Vorbereitungsarbeiten, 18./19.12.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Filmaktiv, Vorschläge für die Wiedererrichtung einer deutschen Filmproduktion und Gründung einer deutschen Filmgesellschaft, 31.12.1945 (BArch, DR 2/8256)
- Bergmann, Aktennotiz Gründungsfeier, 17.4.1946 (BArch, DR 117/21813)
AfI:
- Reorganisation des Filmwesens, AfI, Aktennotiz, 24.8.1951 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/203)
- Zulassungsfragen, AfI 1950-1952 (BArch, DR 1/4325)
- Zur Frage der Herausgabe von Lizenzen für die Herstellung von Filmen und der Genehmigungspflicht für Filme, AfI/Abt. Film, 8.2.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/251)
SFK:
- Protokolle über die Kollegiumssitzungen des SFK 1952-1953 (BArch, DR 1/4468; 4622)
- Verkehr mit ausländischen Dienststellen, Schriftwechsel MfAA/Ackermann - SFK/Schwab, 4.3.1953/10.3.1953 (BArch, DR 1/4441)
- Dienstbesprechung des Staatlichen Komitees für Filmwesen am Freitag, dem 8. Januar 1954 (BArch, DR 1/4658)
HV Film (I):
- Material für den Rechenschaftsbericht der Abgeordneten der Volkskammer für das Filmwesen, MfK/HV Film, 22.7.1954 (BArch, DR 1/4480)
- Neuregelung der Beziehungen zwischen HV Film, den Leitungen der DEFA-Studios und den Künstlerkollektiven, Entwurf, o.D. (1956) (BArch, DR 118/1782)
- Zentrale Spielplankommission, Vorläufige Arbeitsrichtlinie, 7.8.1956 (BArch, DR 1/4052)
- Zentrale Spielplankommission, Arbeitsordnung, 12.1.1957 (BArch, DR 1/4052)
VVB Film:
- Arbeitsordnung der VVB Film, 1.7.1958 (BArch, DR 1/4480)
- Konzeption der Parteigruppe Filmproduktion zu den Fragen der Veränderung der Arbeitsweise und der Struktur der VVB Film, 20.11.1959 (BArch, DR 1/4053)
- Rekonstruktionsplan der VVB Film, o.D. (1958/59 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/204)
HV Film (II):
- Konzeption der Leitungstätigkeit der HV Film (Vereinigung der Funktion des StvMin mit derFunktion des Leiters der HV Film), 18.7.1963 (BArch, DR 1/4242)
- Über die Weiterentwicklung des sozialistischen Spielfilmschaffens, Vorlage für das Kollegium des MfK, Entwurf, 10.10.1963 (BArch, DR 1/4369)
- Zur künstlerisch-ideologischen Perspektive des Filmwesens der DDR bis 1970 (1964) (BArch, DR 1/4221)
- Probleme des Filmwesens, für die noch keine Lösung gefunden wurde (1965) (BArch, DR 1/4220)
- Dokument zur Perspektive des Filmwesens der DDR bis 1970 unter Berücksichtigung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, 3. Entwurf der HV Film, 20.1.1965 (BArch, DR 1/4220)
- Anlage 1: Übersicht über Besucherergebnisse
- Anlage 2: Kinobesucher auf je 1000 Einwohner der Bezirke
- Anlage 3: Übersicht über die Vorschlags- und Entscheidungsbefugnisse in den einzelnen Phasen der Filmproduktion
- Anlage 4: Organisationsschema des Spielfilmstudios
- Anlage 5: Übersicht über die wichtigsten organisatorischen und ökonomischen Maßnahmen
- Anlage 6: Übersicht über die wichtigsten ökonomischen Hebel, die neu zur Wirkung kommen
- Anlage 7: Schema der Finanzierung des Reproduktionsprozesses im Filmwesen
- Anlage 8: Neugestaltung der Bemessung und Zahlung von Filmprämien
- Anlage 9: Struktur der HV Film
- Anlage 10: Ordnung der staatlichen Leitung des Filmwesens (BArch, DR 1/4220)
- Konzeption zur weiteren Entwicklung des Filmwesens unter besonderer Berücksichtigung des
- NÖSPL, MfK-Vorlage für das PB vom 9.2.1965 (BArch, DR 118/3473)
- Einrichtung einer Fachstelle für Information und Dokumentation, 1966. (BArch, DR 1/4328)
- Die Entwicklung der Kinofilm-Produktion im Prognosezeitraum, Konzeption, 1966 (BArch, DR 1/4285)
- Grundsätze der perspektivischen Entwicklung des Kinofilms unter besonderer Berücksichtigung der Kinospielfilmproduktion, 30.1.1967 (BArch, DR 1/4304)
- Perspektivprogramm des Film- und Lichtspielwesens der DDR bis 1970, Kollegiumsvorlage, 8.2.1967 (BArch, DR 1/4304; 4293)
- Prognostische Hauptlinien der Entwicklung des Film- und Lichtspielwesens in der DDR, MfK, 12.7.1968 (BArch, DR 118/3442; SAPMO-BArch, DY 27/3344)
- Bildung der Komplexen Arbeitsgruppe des MfK für die Lösung der Aufgaben, die mit der frühzeitigeren, stufenweisen Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) verbunden sind. Arbeitsordnung; Arbeitsplan der Arbeitsgruppe 2. FS-Programm im MfK (1.6.-31.12.1968); Beschlussprotokolle zu den Beratungen am 4.6., 18.6., 30.7., 13.8., 3.9., 12.11., 17.12.1968 (BArch, DR 118/3162)
- Neuregelung der internationalen Arbeit im Filmwesen, HV Film, 27.1.1970 (BArch, DR 118/3420)
- Langfristige Konzeption der Entwicklung der sozialistischen Kultur und Kunst (Zeitraum 1975-1985), MfK, 13.8.1970 (FMP, VFF 208)
- Überlegungen zur langfristigen thematischen Konzeption des Filmschaffens in der DDR, MfK, 1.10.1973 (FMP, VFF 064, 065)
- Präzisierter Vorschlag für die Umstellung der Leitungsstruktur der HV ab 1.1.1978, HV Film/Pehnert, 20.12.1977, unveröfftl.
- Struktur- und Stellenpläne der DEFA-Studios, DEFA-Kopierwerke, DEFA ZfF, VEB Filmtheatertechnik,
- DEFA-Aussenhandel, 1980/81-1987/89 (BArch, DR 1/14276-14276e)
- Strukturierung der Kinematographie der DDR, MfK/HV Film, 1990 (BArch, DR 1/14850)
- Konzeption Film-Video 1989/90, MfK/HV Film (BArch, DR 1/4887)
Übersichten
- Die Abteilungen des Staatlichen Komitees für Filmwesen (VMSFK, Nr. 1/53)
- Übersicht über die Organisation der Verwaltung des Filmwesens; SFK an MfAA, 20.3.1953 (BArch, DR 1/4441)
- Material für den Rechenschaftsbericht der Abgeordneten der Volkskammer für das Filmwesen, MfK/HV Film, 22.7.1954 (BArch, DR 1/4480)
- Schema der HV Film, 21.1.1965 (BArch, DR 1/4220)
Nach 1990
- Gesetz vom 21. Dezember 1992 über die Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films – Filmförderungsgesetz (FFG) (FFA, Loseblatt-Sammlung)
- RL vom 1. Juli 1991 über Gewährung von Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung im Land Brandenburg
- Vorläufige Grundsätze für die Vergabe von Mitteln durch die Filmboard Berlin-Brandenburg GmbH i.G. (vgl. Trotz 1996, S. 115ff)
- Vereinbarung über die Richtlinien zur Filmförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März 1993 (vgl. Trotz 1996, S. 117ff)
- RL über die Gewährung von Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung im Freistaat Sachsen, Entwurf, 1991 (FF aktuell 16 (1991) (FMP, VFF 203)
- Bewilligungsvoraussetzungen zur kulturellen Filmförderung im Freistaat Sachsen, SMWK, o.O.o.J. (Dresden 1992)
- Vorläufige RL zur Kulturellen Filmförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (vgl. Trotz 1996, S. 127ff)
- RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Film- und Medienkultur-Förderung im Land Sachsen-Anhalt, RdErl. des MSEK vom 24. Oktober 1991 (vgl. Trotz 1996, S. 131ff)
- Filmförderungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Dezember 1991
- Vorläufige RL zur kulturellen Filmförderung des Landes Thüringen, o.O.o.J. (Erfurt 1992) (vgl. Trotz 1996, S. 141ff)
- Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung vom 1. September 2005 i.d.F. vom 10. April 2006 (ThürStAnz Nr. 25/2006)
Literatur
- Aus der Programmerklärung des Ministeriums für Kultur. Aufgaben und Ziele: Filmschaffen und Lichtspielwesen. Sonntag, 28.11.1954
- Abusch, Alexander: Aktuelle Probleme und Aufgaben unserer sozialistischen Filmkunst. Referat auf der Konferenz des MfK und des VEB DEFA-Studios für Spielfilme 1958, DFK Heft 9/1958
- Jahrbuch der DDR 1956, Abschnitt Film, Berlin 1957
- Jahrbuch der DDR 1957, Abschnitt Film, Berlin 1958
- Jahrbuch der DDR 1958, Abschnitt Film, Berlin 1959
- Jahrbuch der DDR, Abschnitt Film und Lichtspielwesen, Berlin 1960
- Jahrbuch der DDR, Abschnitt Film- und Lichtspielwesen, Berlin 1961
- Jahrbuch der DDR, Abschnitt Filmproduktion, Berlin 12962
- Wagner, Siegfried: Einführender Kommentar zu den Hauptlinien der prognostischen Entwicklung des Film- und Lichtspielwesens der DDR, 12.7.1968. Film-Information, Heft 2/1968, S. 5-18
- Stiftung Kulturfonds: Jahresberichte 1991, 1992, 1993
- Stiftung Kulturfonds: Profil, Berlin 1992
Lachmann, Michael: Bericht über Film des Landes Brandenburg an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der BRD, 4.10.1991, unveröfftl. - Kulturelle Filmförderung des Landes 1991, o.O.o.J. (Potsdam 1991), unveröfftl.
- Landesfilmzentrum MV e.V. (Hrsg.): Kulturelle Filmförderung in MV, Schwerin 1991
- Katalog zur Förderung von Kunst und Kultur durch das Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg 1991
- Hentschel, Kurt / Reimers, Karl Friedrich: Filmförderung. Entwicklung, Modelle, Materialien. München 1992
- Richter, Erika / Schreiber, Eduard: Wie geht es weiter mit Babelsberg? Fragen zur DEFA, zur Filmförderung, zum Filmstock. Gespräch mit Wilhelm Neufeldt, Abteilungsleiter im MWFK des Landes Brandenburg, Film und Fernsehen Nr. 4/1992
- Länderbericht über die Filmförderung im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Kultusministerium MV, 8.1.1992, unveröfftl.
- Skizze zur Filmkultur im Land Sachsen-Anhalt, Kultusministerium, o.O.o.J. (Magdeburg 1992), unveröfftl.
- Zimmermann, Reiner: Bericht zur Filmförderung im Freistaat Sachsen, 13.1.1992, unveröfftl.
- Lettmann: Kulturelle Filmförderung. Bestandsaufnahme der Filmförderung im Land Thüringen. Erfurt, 1.4.1992, unveröfftl.
- Situationsberichte der Länder, in: Die Ausgaben der Länder für Film und Filmförderung 1990 bis 1993, Sonderheft für Statistik und Vorausberechnung Nr. 67, Bonn, Juli 1993
- Kulturelle Filmförderung des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt. Statistik. Magdeburg, 20.7.1994, unveröfftl.
- Kultur in guter Verfassung. 57 Fragen und Antworten zur Situation der Kultur im Land Brandenburg, Potsdam 1994
- Kulturförderung im Land Brandenburg, Potsdam 1994
- Trotz, Lydia: Filmförderung in den neuen Bundesländern. BFF Bd. 48, Berlin 1996
- 5 Jahre Filmboard Berlin-Brandenburg. Zahlen, Daten, Fakten. Potsdam 1999
- Filmboard Berlin-Brandenburg. Eine erzählenswerte Geschichte. Potsdam 1999
- 10 Jahre kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern, Wismar 2001