Spielfilm

Agenda

210: Spielfilm

DEFA-Studio für Spielfilme ist das zentrale Studio für Produktion von Spielfilmen für den Einsatz im Kino, Auftragsproduktion von Spielfilmen für das Fernsehen, Koproduktion von Spielfilmen und Dienstleistung für ausländische Filmproduktionen. DEFA-Studio für Spielfilme ist ein wirtschaftlich selbständiger Betrieb, unterstellt der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Legende

Entstehungsgeschichte 

Das DEFA-Studio für Spielfilme geht aus der Abteilung Dramaturgie der DEFA und den DEFA-(Film-)Produktionen hervor. Mit der Reorganisation des Filmwesens (1952) wird als Ausgründung der DEFA GmbH das selbständige DEFA-Studio für Spielfilme gebildet (6./7.1952) und in den VEB DEFA-Studio für Spielfilme (1953) umgewandelt. Im Unterschied zur Gründung verschiedener Spielfilmstudios in der Sowjetunion, Polen, Ungarn, die gleichwohl einer staatlichen Behörde unterstehen, bleibt es in der DDR bis 1990 bei einem Studio. 

Status 

DEFA-Studio für Spielfilme ist juristische Person, wirtschaftlich selbständiger Betrieb und Rechtsträger von Volkseigentum. Das Studio ist dem SFK bzw. der HV Film im MfK unterstellt.

Struktur 

In der frühen DEFA (1946-1951) unterstehen Dramaturgie, Produktion und Atelierbetriebe verschiedenen Direktionsbereichen. Bei der Bildung des DEFA-Studios für Spielfilme (1952) werden Dramaturgie, Produktion, Atelier und Technik in einem geschlossenen Produktionskreislauf mit dafür gebildeter innerbetrieblicher Organisationsstruktur zusammengeführt. Die Studioleitung wird aus Haupt- bzw. Generaldirektor, Fachdirektoren, Hauptbuchhalter und Chefdramaturg gebildet, denen Hauptabteilungen, Abteilungen und Einrichtungen nachfolgen. Thematischer Plan, Wirtschafts- und Finanzplan werden mit der > HV Film im MfK abgeglichen.

Für thematischen Plan und literarische Vorarbeit ist in der frühen DEFA der Künstlerische Direktor zuständig. Im Studio für Spielfilme geht die Verantwortung dafür an Hauptdirektor und Chefdramaturgen über. Mit dem Übergang zur dezentralen Produktionsweise durch die Erweiterung der Rechte und Pflichten der Künstlerischen Arbeitsgruppen (KAG) wird die Funktion des Chefdramaturgen obsolet (1964). Mit personalpolitischen Entscheidungen nach dem 11. Plenum des > ZK der SED (12.1965) werden die Funktionen des Künstlerischen Direktors mit Verantwortung für Stoffentwicklung und künstlerische Realisierung und des Chefdramaturgen für Stoffplanung wieder eingeführt (1966-1977).

Planungen und Entscheidungen werden nicht allein aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Erwägungen getroffen. Politisch und ideologisch intendierte Beschlüsse nehmen Einfluss auf das Studio und schlagen auf Betriebsstruktur, Funktionspläne und Filmproduktion durch. Das übergeordnete staatliche Leitungsorgan zieht immer wieder Entscheidungen an sich, die ins Studio gehören. In der ersten Hälfte der sechziger Jahre, als die > KAG für ihre Produktionen die inhaltliche, ökonomische und produktionsorganisatorische Verantwortung übernehmen, erhält auch das DEFA-Spielfilmstudio relative Selbständigkeit und Entscheidungsspielraum, vorbehaltlich des Einspruchsrechtes der > HV Film im MfK. Mit der Neubesetzung der Funktionen des Leiters der HV Film im MfK und des Generaldirektors des Spielfilmstudios (1976) sowie der damit einher gehenden Neubestimmung der Funktionsweisen von Staatsorgan und Betrieb nimmt die alleinige Zuständigkeit des Studios für die Filmproduktion zu.

Ateliers Bei Gründung verfügt die DEFA durch Pachtvertrag über die Althoff-Ateliers Babelsberg und die (ehem. Tobis-)Filmateliers Johannisthal. Bei Übernahme der Ateliers von Filmstadt Babelsberg und Johannisthal durch die > Linsa (1947) nimmt die DEFA die Trennung von Stoffentwicklung, Herstellungsleitung, Technik und von Produktionsbetrieb vor und mietet Ateliers mit Belegschaft für jeweilige Filmproduktionen an. Das bleibt auch so, als die Linsa-Filmbetriebe an die Regierung der DDR zurückgegeben und als VEB dem > Ministerium für Leichtindustrie unterstellt werden (1950). DEFA, Produktionen und Atelierbetriebe unterhalten trotz inkompatibler Betriebsformen direkte formelle und informelle Beziehungen. 1952 übernimmt die DEFA die Atelierbetriebe (Atelierbetrieb Babelsberg als Leitbetrieb, Atelierbetrieb Johannisthal, Althoff-Ateliers) und Kopieranstalten in Rechtsträgerschaft und hebt mit Bildung des (VEB) DEFA-Studios für Spielfilme (1952) die Trennung von Filmbetrieb und Atelierbetrieb auf. Die Althoff-Ateliers werden an das > DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme abgetreten (10.1957).

Während in Babelsberg Studioleitung, Dramaturgie, Produktion und Filmatelier eine integrierte Einheit bilden, gestaltet sich die Nutzung der Filmateliers Johannisthal (Jofa) schwierig. Bereits nach Übernahme (1950/1952) werden Atelierkapazitäten stillgelegt und Belegschaftsteile entlassen. Jofa dient als Ausweichatelier und Ausgangsbasis für Außenaufnahmen in Berlin und Umgebung. Rechtsträger der Ateliers wird das > DEFA-Studio für Synchronisation (1955). Um den dringend notwendigen Erweiterungen des > Fernsehens Rechnung zu tragen, werden drei Atelierhallen mit installierten Einrichtungen und Werkstätten dem DFF zur Nutzung übergeben (1961), verbleiben aber in bisheriger Rechtsträgerschaft. > DEFA-Studio für Synchronisation und „Stacheltier“-Produktion des DEFA-Spielfilmstudios verbleiben in den von ihnen genutzten Räumen und Gebäuden.

Während der Dezentralisierung der Studiostrukturen (1959) wird die materiell-technische Einheit des Studios durch die Bildung eines selbständigen Bereichs Atelier und Technik (BAT) mit eigenem Direktorat gewährleistet, mit dem die KAG bzw. Produktionen Leistungen über innerbetrieblichen Preiskatalog abrechnen. Der BAT ist nicht formell, aber faktisch die (Wieder)Herstellung des Atelierbetriebes innerhalb der Studiostruktur.

Das Studio in Babelsberg umfasst ein Areal von 46 ha mit Ateliers, Trick- und Rückpro-Atelier, Werkstätten, Labors, Kostüm-, Requisiten-, Baufundus, Büros, Fuhrpark, Kraftstation, Heizwerk, Musterkopierwerk, Sozialeinrichtungen und Freigelände. Es verfügt über 10 Aufnahmeateliers, Beleuchtungspark, Misch- und Musikateliers, Synchronateliers, Umspielungen, Vorführungen, Schneideräume (Positiv- und Negativschnitt), Titeltrick. Trotz permanenter technischer Dilemmata werden Filme in allen international gebräuchlichen Formaten produziert: Schwarz-Weiss und Farbe (Color), Totalvision (Eigenentwicklung eines anarmophotischen Breitwandverfahrens, vgl.Cinemascope), 70-mm-Format (Eigenentwicklung). Bei einigen technischen Entwicklungen, wie Magnetton, Mehrkanalton, 70-mm-Film, ist das Studio international zeitweilig in führender Position. Die Gewerke umfassen: Bild- und Tontechnik, Tricktechnik, Fotoabteilung, Elektro- und Nachrichtentechnik, Beleuchtungstechnik, Dekorationsbau und Ausstattung (Tischlerei, Stukkatur, Plaste- und Polyesterverarbeitung), Maskenbildner; Kostümabteilung (Schneider, Sattler, Putzmacher, Färber), Ausstattung (Bühnen-, Brücken- und Gerüstbau, Malerei, Glaserei, Dekorationsbau, Waffen- und Pyrotechnik, Requisite), Abteilung Transport- und Produktionsmaschinen, allgemeine Technik, Produktionsendfertigung, Musterkopierwerk, Hilfsabteilungen, Bauabteilung. Die Angaben verdeutlichen das ökonomische Hauptproblem des Studios.

„Das Problem, unter dem wir im Studio arbeiten, ist, dass wir als volkseigener Betrieb behandelt werden und dass sich unser Finanzgebaren nach den Bestimmungen der volkseigenen Betriebe richtet. Das heißt, dass wir die Geldmittel nur in dem Ausmaß bekommen, wie wir unsere Filme produzieren. Das ist ein Druck, unter dem die Betriebsleitung steht, weil sie bei 2400 Mitarbeitern des Studios mit 2300 Mitarbeitern rechnen muß, die im wesentlichen nur an der ökonomischen Seite interessiert sind.“ (Wilkening, 1958)

Bei der Studioproduktion handelt es sich um Einzelfertigung auf Industrieniveau. Kapazitätsauslastung, Selbstkostensenkung, Produktivitätserhöhung sind abhängig von nicht beeinflussbaren Größen, wie kulturpolitischen Entscheidungen, ausbleibenden Drehvorlagen, Rohfilm-Qualitätsschwankungen, Benzinkontingenten, Material-, Fahrzeug- und Hotelengpässen. Gleichwohl wird das Studio von übergeordneten Instanzen nach den üblichen Effektivitätskriterien der Planwirtschaft veranschlagt.

Die Beschäftigten stehen in Lohn- bzw. Gehaltsanstellung und unterliegen der Betriebsordnung (> Betriebssozialorganisation). Die Belegschaftsstärke beträgt 1952: 1955, 1957: 2400, 1989: 2366 Beschäftigte. Von 1946-1990 werden 666 Spielfilme hergestellt, darunter 148 Kinderfilme. Für das Fernsehen werden von 1959-1989 607 Fernsehspielfilme bzw. Spielfilmteile hergestellt. Das durchschnittliche jährliche Produktionsvolumen umfasst 50 abendfüllende Spielfilme für Kino und Fernsehen. 1989 wird ein Produktionsvolumen von 98 Mio. Mark realisiert, davon 35 Mio. Mark im staatlichen Auftrag für Kinospielfilme (ca. 15/Jahr) und 42 Mio Mark Auftragsproduktion für das Fernsehen der DDR. (Otto (1993) 284)

Dramaturgie Für Stoffentwicklung und literarischen Vorlauf ist die Dramaturgie zuständig. Sie gliedert sich in stoffsuchende und stoffführende Dramaturgie sowie in das Lektorat (1950). Über die Aufnahme eines Stoffes in den thematischen Jahresplan sowie in den Produktionsplan entscheidet der DEFA-Vorstand bzw. der Studiodirektor in Abstimmung mit > DEFA-Kommission (1947-1952), > SFK (1952-1954), > HV Film im MfK (1954-1958; 1962-1990) bzw. > VVB Film (1958-1962). Bis weit in die 50er Jahre hinein sind die Thematischen Pläne und Produktionspläne dem > Politbüro des ZK der SED zur Bestätigung vorzulegen.

Nach Bildung der > Künstlerischen Arbeitsgruppen (KAG) wird die zentrale Dramaturgie aufgelöst (1964). Die Entwicklung von Stoffen zu drehreifen literarischen Vorlagen obliegt den Dramaturgen der Gruppen und wird vom Hauptdramaturgen gegenüber dem Chefdramaturgen, nach dessen ersatzloser Streichung gegenüber dem Studiodirektor verantwortet (1962-1966). Nach der Wiedereinsetzung eines Chefdramaturgen (1966) verantwortet er gegenüber dem Studiodirektor die Projektentwicklung und den Thematischen Plan des Studios. Die Dramaturgen sind nun in Dramaturgengruppen zusammengefasst und werden von Hauptdramaturgen geführt, die dem Chefdramaturgen gegenüber verantwortlich sind. Mit der Annahme des Szenariums durch den Chefdramaturgen endet üblicherweise die Verantwortung der Dramaturgie.

Stofführende Dramaturgen und Hauptdramaturgen sind zur Kontrolle der Übereinstimmung der literarischen und kulturpolitischen Positionen von Szenarium und Drehbuch sowie von Stoffvorlage und Realisierung verpflichtet; bei Studioabnahme (Rohschnittvorführung) haben sie die Übereinstimmung von Szenarium und Film zu bestätigen bzw. Abweichungen zu begründen (1966/1973). Diese Maßnahmen, aktuell im Gefolge kulturpolitischer Orientierungen nach 1965, verstehen sich, dem Grundsatz nach, für eine Filmindustrie von selbst; in der frühen DEFA galt die genaue Fixierung von Drehbuch-Änderungen im Drehprozess als Voraussetzung für die Abnahme des Films durch den Vorstand (RS Nr. 38/49). 

Weitere Aufgaben der Dramaturgie sind Zuarbeit zur Öffentlichkeitsarbeit sowie Begleitung und Auswertung von Premieren.

Zur Wahrung der Autorenrechte sind Vereinbarungen mit dem > Deutschen Schriftstellerverband getroffen.

Regie Zwischen literarischem Szenarium und Drehbuch gibt es eine förmliche Unterscheidung. Nach der Übernahme des Sz. in den mittelfristigen Projektplan und den jährlichen Produktionsplan entsteht das Drehbuch (Regiedrehbuch) unter Führung des Regisseurs, ggf. unter Mitarbeit, mindestens mit Beratung des Autors.

(Spielfilm-)Regisseure sind durch Jahres- bzw. Stückvertrag an die DEFA gebunden. Mit Einführung von Einzelverträgen (1952) (> Betriebssozialorganisation, > Künstlersozialorganisation) und der Reorganisation des Filmwesens (1952) erfolgt die Übernahme von Regisseuren in das DEFA-Studio für Spielfilme im Anstellungsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Maßgaben (1962: 22 Regisseure im Festvertrag). Die Verpflichtung von externen Regisseuren durch Filmvertrag auf Honorarbasis bleibt davon unbenommen.

Die Regisseure sind dem Studiodirektor unterstellt. Er entscheidet über Vertragsgestaltung und Einsatz.

Produktion 

Der Thematische Plan wird vom Studio aufgestellt. Bis 1956 erfolgt seine Bestätigung durch die HV Film nach Bestätigung im Politbüro des ZK der SED, nachfolgend die Produktionsgenehmigung für jeden Film durch die HV Film. Ab 1956 wird der Thematische Plan der HV Film zur Bestätigung eingereicht, die Produktionsfreigabe erfolgt im Studio. 

Unabhängig davon müssen Drehbücher ggf. Fachabteilungen zuständiger Ministerien zur Begutachtung vorgelegt werden (1966). Nach Neuorganisation der Leitungen von HV Film und Spielfilmstudio (1976) erhält die HV Film das vom Studiodirektor bestätigte Regiedrehbuch lediglich zur Information.

Der Studiodirektor bestätigt das Drehbuch als „endgültige drehreife Fassung“ und erteilt die Produktionsfreigabe.

Die Realisierung der Produktion nach Produktionsfreigabe geht in die Verantwortung des Produktionsdirektors über. Die Fachdirektoren übernehmen anteilige Aufgaben zur Realisierung des Films (Verträge mit PROGRESS Film-Verleih und DEFA-Aussenhandel, Kreditverträge uäm.).

Der Produktionsdirektor legt mit dem Regisseur die Besetzung der hauptsächlichen Positionen des Drehstabs aufgrund der Vorstellungen des Produktionsantrages sowie die Termine und Parameter der Produktion fest.

Die Filmproduktion erfolgt durch sog. Produktionen (1946-1959/60; 1967-1989) bzw. KAG (1959/60-1967) unter verantwortlicher und selbständiger Leitung eines Produktionsleiters, der dem Produktionsdirektor unterstellt ist. Der Produktionsleiter leitet Produktionsvorbereitung (Erarbeitung von Drehbuch, Drehplane und Vorkalkulation), Drehprozess und Endfertigung, erteilt innerbetrieblich Aufträge an Studiostrukturteile (Bereich Atelier und Technik; Gewerke, Fuhrpark; MKW) und verfügt außerbetrieblich über Handlungsvollmacht im Rahmen seiner Produktion; er ist faktisch Herstellungsleiter.

Der Studiodirektor hat das Recht auf Mustervorführung.

Studioabnahme und Freigabe zur Endfertigung erfolgen durch den Studiodirektor. Der fertige Film wird von ihm der HV Film im MfK zur staatlichen Abnahme vorgelegt.

Kinderfilmproduktion ist integraler Bestandteil der DEFA-Produktion. Sie wird ab 1952 institutionalisiert. Das vorgesehene DEFA-Studio für Kinderfilme (1953) orientiert sich am sowjetischen Modell, wird aber nicht verwirklicht. An seine Stelle treten Arbeits- und Dramaturgengruppen für Kinderfilm innerhalb des DEFA-Studios für Spielfilme. Die Kinderfilm-Dramaturgie wird 1959 aufgelöst, nach der Kinderfilmkonferenz (1959) aber in der (sozialistischen) Arbeitsgemeinschaft für Kinderfilme (1959, KAG konkret, KAG Kinder- und Jugendfilm) wieder eingerichtet. Rund ein Fünftel der Kinofilmproduktion ist dem Film für Kinder vorbehalten. Produktionsvolumen und -qualität haben in der Geschichte des DEFA-Spielfilms einen besonderen Stellenwert.

Auftragsproduktion Mit der Entwicklung des Fernsehens wird das Studio als Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen (1959). Die Verantwortung für Drehbuch, Regie und Besetzung liegt beim > Fernsehen, beim künstlerisch-technischen Personal und den Gewerken profitiert es vom Studioniveau. Im Laufe der Zeit wird über die Hälfte der Produktionskapazität von der Auftragsproduktion für das Fernsehen gebunden. Das beeinträchtigt sukzessive die Kinospielfilmproduktion. 

Das Studio gestaltet eigenverantwortlich die vertraglichen Beziehungen zum Fernsehen über Rahmen- bzw. Kooperationsvertrag, Jahresleistungsverträge und Film(lieferungs)verträge. Koproduktion mit dem Fernsehen erfolgt frühzeitig (1956), findet aber nur vereinzelt Fortsetzung.

Künstlerische Arbeitsgruppen Der Anspruch auf dezentrale und kollektive Organisationsform begleitet die DEFA von Anfang an und wird 1959/60 durchgesetzt. In Nachfolge von Ufa-Produktion und früher DEFA-Praxis ergeht ein Vorschlag auf Schaffung von Herstellungsgruppen (1948), dessen Behandlung vom Vorstand ausgesetzt wird. Regisseur Dr. Maetzig tritt für selbständig arbeitende Produktionskollektive (1952) ein. Mit der Reorganisation des Filmwesens und der Schaffung des > SFK (1952) wird die Diskussion darüber gegenstandslos, entzündet sich aber sofort wieder (in Auswertung des Jahres 1953) am polnischen, tschechischen und sowjetischen Vorbild (1954/1955). Erstes Verständnis der Unumgänglichkeit der Bildung von Produktionsgruppen wird aus der HV Film (1956) signalisiert. Eine erste Konzeption im VEB DEFA-Studio für Spielfilm über die „Bildung von Produktionsgruppen unter einer zentralen Studioleitung“, die „sowohl die künstlerisch-ideologische als auch die ökonomische Verantwortung für die in diesen Gruppen herzustellenden Filmvorhaben“ haben, wird von der neu gebildeten > VVB Film unterstützt (1958). Es werden Aufbau, Struktur, Arbeitsweise der künstlerischen Arbeitsgruppen in sowjetischen Studios studiert (1959) und von der Studioleitung in einem Diskussionsprozess auf die Bedingungen des DEFA-Spielfilmstudios hin präzisiert und sanktioniert. Die Initiative zur Gründung der KAG (1959-1961) geht von Regisseuren aus, die auch die ersten Leiter stellen. Die Bindung der Regisseure an eine Gruppe ist nicht zwingend. Im Zuge der Durchführung des NÖSPL im Studio werden die ursprünglichen KAG umgebildet (1964), Produktionschefs übernehmen die faktische Leitung, sekundiert von Hauptdramaturgen als nominell kulturpolitischen, tatsächlich künstlerischen Leitern (1964-1966). Die KAG arbeiten mit voller ökonomischer Verantwortung und selbständiger Bilanzierung (1965), doch Produktionsfluss, ökonomische Effizienz, gleichmäßige Auslastung der Studio-Kapazität können nicht gewährleistet werden. Im Zuge der politischen Revision der Studiostrukturen (1966) erfolgt die Auflösung der bisherigen KAG als selbständige Produktionsgruppen, ihre Weiterführung als Dramaturgengruppen, reduziert auf vier (1967), die Unterstellung der Regisseure unter den Studiodirektor und die zentrale Lenkung der Produktion. Die Titel der KAG bzw. Gruppen werden in Werbung und Titelvorspann aufgeführt. Der Nimbus der KAG erhält sich trotz Ausbleibens filmischen Höhenflugs, ökonomischer Ineffizienz und struktureller Einebnung als Ausdruck und Agens (relativer) Mitbestimmung der Künstler und Mitarbeiter im staatlich geführten Filmbetrieb.

Die Diskussion um ein Nachwuchsstudio bzw. ein Studio für Billigproduktion (1988) führt zur Gründung der Produktionsgruppe Nachwuchs (1990), der zehn Prozent der Produktionssumme des Studios zugestanden werden.

Die Bildung eines Künstlerischen Beirats ist seit der Umbildung der DEFA in eine AG und der Neubildung ihrer Leitungsgremien (1947) vorgesehen. Er soll aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen und sich eine Geschäftsordnung geben. Diese Bestimmung wird nicht realisiert. Erst mit der Umwandlung der DEFA AG in eine GmbH und den Festlegungen zu Aufsichtsrat und Geschäftsführung (1950) wird ein Künstlerischer Beirat bestimmt. Ihm gehören der Vorstand, die sowjetischen Berater Andrijewski bzw. Tschekin, Wassilenko und die Regisseure Dr. Maetzig und Dudow an, letzterer als berufener Vorsitzender. Mit der Reorganisation des Filmwesens (1952) wird der Künstlerische Beirat in Künstlerischer Rat umbenannt und ist per definitionem Direktionsorgan mit dem Studiodirektor als Vorsitzender.

Erst mit der Vereinbarung von > MfK und > Gewerkschaft Kunst (1971) werden Künstlerische Räte „als demokratische Organe der Teilnahme der Künstler an der Planung und Leitung der Studios“ gebildet (> Künstlersozialorganisation). Der Künstlerische Rat hat keine Kompetenz bei der Aufstellung der Studiopläne, der Zusammensetzung der Drehstäbe, der Abnahme der Filme. Er ist Vermittlungsorgan zwischen Direktion und künstlerischen Mitarbeitern im Konfliktfall. Die kulturpolitische und betriebsinterne Wirksamkeit bei der Besetzung von Problemfeldern, der Interessen-Wahrnehmung und der Herstellung von Öffentlichkeit hängt von der Aktivität des Leitungsgremiums und der Mitglieder ab.

Die Musikabteilung (1946) der DEFA wird in eine Musik-Produktion (1947) umgewandelt, die sich über innerbetriebliche Vertragssätze selbst finanziert. Nach der Bildung des DEFA-Spielfilmstudios wird diese Produktion wieder als Abteilung in den Bereich Endfertigung des Studios eingegliedert. Zur Musikabteilung gehören das Musik-Archiv (Notenarchiv, Schallarchiv) sowie das Orchester.

Das Ufa-Sinfonie-Orchester Babelsberg (auch: Ufa-Orchester, *1930) hat mit dem Ende der Ufa-Filmproduktion in Babelberg faktisch und rechtlich aufgehört zu existieren.

Zur Musikproduktion für die DEFA wird das Berliner Sinfonieorchester (auch: Deutsches Sinfonieorchester, Rundfunkorchester Grünau) gewonnen, das auf Vertragsbasis für die DEFA arbeitet (1946-1952). Nach Kündigung des Rundfunk-Mantelvertrages mit dem Orchester durch das SRK (1952) wird es als studioeigenes Orchester (DEFA-Sinfonieorchester, auch: DEFA-Orchester) zunächst mit Halb-, dann mit Vollvertrag in das Spielfilmstudio übernommen.

Finanzierung

Die Kosten der Filmproduktion werden durch die Erlöse aus den Filmtheatern nie gedeckt.

In der Anfangsphase bedürfen sie der Ausreichung von Darlehen aus der Kasse der > SED (1950-1952) bzw. von Stützungen aus dem Staatshaushalt (1953).

In der darauf folgenden Phase zahlt Progress lt. Rahmenvertrag einen Ankaufspreis über Teilfinanzierung, in dem Selbstkosten lt. Kalkulation zzgl. Akkumulationsgröße erfasst sind (1956).

In der dritten Phase (1965) finanziert das Studio den Filmproduktionsprozess über Eigenmittel und Kredite (> DNB). Dabei wird eine „ökonomische Zielstellung“ zugrunde gelegt, deren Größe abgeleitet wird vom kulturpolitischen Anliegen des Films sowie von Genre, Kostenkalkulation, Filmauswertung In- und Ausland nach Erfahrungswerten (Gesamteinnahme des Lichtspielwesens und des Exports abzüglich Verleihunkosten). Bei vertragsgerechter Ablieferung des Films erhält das Studio einen Garantiebetrag und wird, unter dessen Abrechnung, mit einem Anteil an der Progress-Filmmiete beteiligt.

In der vierten Phase (1969) bilden die Erlöse (Garantiesummen) aus der Filmauswertung (Inland und Export) und Filmsubventionen aus dem Filmproduktionsfonds der HV Film die Finanzierungsquellen für die Produktion. Die Finanzierung aus diesen Quellen erfolgt nach der staatlichen Zulassung des Films. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Eigenmittel (Umlaufmittel) des Studios eingesetzt und Bankkredit (> IHB) in Anspruch genommen. Das gilt auch für Fernseh-Auftragsproduktionen. Die Finanzierung erfolgt eigenverantwortlich durch den Hauptdirektor des Studios. Für HPP gelten besondere Regelungen; Szenarium, Drehbuch, Kalkulation, Ablieferungstermin müssen der HV Film zur Bestätigung vorgelegt werden, Progress und Außenhandel zur Information. Der Hauptdirektor ist berechtigt, im Rahmen des bestätigten Planes über die Inanspruchnahme des Filmproduktionsfonds eigenverantwortlich zu verfügen. Unter Fortfall der „ökonomischen Zielstellung“ zahlt Progress dem Studio für jeden Spielfilm einen Lizenzabgeltungsbetrag, dessen Höhe jährlich von der HV Film festgelegt wird und Eingang findet in die Jahresvereinbarungen (1972).

Stoffentwicklung („dramaturgische Leistungen“) wird nach besonderen Richtlinien aus dem fixen Honorarfonds der HV Film finanziert.

Der Produktionsfonds umfasst ca. 38 Mill. Mark, Honorarfonds ca. 1,6 Mill. Mark.

Der Einzelfilmlieferungsvertrag (Lizenzvertrag, 1972) mit Progress und DEFA-Außenhandel enthält die Vereinbarung über ökonomische Zielstellung und Garantiesumme (mind. 2/3 des Studioanteils). DEFA-Außenhandel zahlt Garantiesumme und beteiligt das Studio mit 50% an den Bruttolizenzeinnahmen; Einführung des Lizenzabgeltungsbetrages (1974).

IHB gewährt dem Studio Kredite für die Durchführung der planmäßigen Filmproduktion (Kinofilme und Fernseh-Auftragsproduktion) im Rahmen eines Finanzierungsplanes. Zu diesem Zweck erhalten die Filme eine Ausstattung mit Eigenmitteln, die max. 70% der Planbestände des niedrigsten Quartals beträgt (Verhältnis 70:30 für Eigenmittel- und Kreditausstattung). Darüber hinaus anfallende Planbestände werden über Kredite finanziert. Der Finanzierungsplan ist quartalsweise aufzustellen.

Rechtsfragen

Auslandsauswertungsrechte (Lizenzvertrag) werden zwischen Spielfilmstudio und DEFA-Außenhandel vertraglich direkt geregelt (1966).

Nach 1990

Der VEB wird in die Kapitalgesellschaft DEFA Studio Babelsberg GmbH i.A. umgewandelt (1990), der Treuhand unterstellt und von ihr an die Compagnie Immobilière Phenix (CIP) verkauft (1992). Der Firmenname DEFA wird getilgt. Das Studio nimmt nicht mehr Eigenentwicklung und -produktion von Stoffen vor, sondern wird zum Dienstleistungsbetrieb umfunktioniert. Künstlerische Mitarbeiter werden entlassen, ca. 700 Beschäftigte der Filmgewerke vom neuen Eigentümer übernommen. (Otto (1993) 284)

Mit der Liquidation des DEFA Studio Babelsberg GmbH i.A. erfolgt auch die Entlassung des Orchesters (1992). Das DEFA-Sinfonieorchester schließt sich mit dem Rundfunk-Tanzorchester Berlin (RTB) zum Deutschen Filmorchester Babelsberg zusammen (1993) und verlängert seine Tradition zurück bis auf das Ufa-Orchester.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur; HV Film, Zulassungskartei (DR 1) 
  • DEFA, DEFA-Studio für Spielfilme (DR 117)
  • BLHA DEFA; DEFA-Studio für Spielfilme; BL der SED
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • FMP,Sammlung Bestand DEFA-Studio für Spielfilme
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen
  • CvO-Universität/BIS DEFA-Studiohandbuch (1960-1989)

Rechtsvorschriften

  • AO vom 15. Mai 1952 über die Bildung von Abt. Arbeit in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben sowie in den Organen der Wirtschaftsverwaltung (MBl. S. 57)
  • VO vom 16. April 1953 über die Bildung volkseigener Filmproduktionsbetriebe (GBl S. 574)
  • Statut der volkseigenen DEFA-Studios und DEFA-Betriebe vom 25. Juni 1953 (ZBl S. 344)
  • Besch. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
  • AO vom 19. Dezember 1955 zur Durchführung des Beschl. über die Erweiterung (...) (GBl. I S. 935; GBl. II 1956 S. 215)
  • Rahmenstatut, Rahmenarbeitsordnung für KAG (DEFA-Blende 19, 24/1959 vom 5.10./10.12.1959)
  • AO vom 15. Oktober 1962 über die künstlerische Betätigung von Kindern auf den Gebieten der darstellenden Kunst, des Films, der Musik und der Artistik in kulturellen Einrichtungen und Betrieben; i.d.F. der AO Nr. 2 vom 24. Juni 1963 (GBl. II S. 727; S. 420)
  • Anweisung über die Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung im Studio, 15.9.1964 (Studiohandbuch A 1/16)
  • Richtlinie vom 30. September 1968 zur Anwendung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Bereich des Film- und Lichtspielwesens der DDR (BArch, DR 118/3876)
  • Ordnung über die Stoffentwicklung und –bestätigung sowie über die dramaturgische Kontrolle der Realisierungsphase für die Kinospielfilmproduktion, 18.6.1973 (Studiohandbuch A 1/66)
  • Ordnung über die Produktionsfreigabe von Kinospielfilmen, 18.6.1973 (Studiohandbuch A 1/67)
  • Grundsätze über den Schutz und die Sicherheit des VEB DEFA-Studio für Spielfilme vom 1.1. 1985 (HFF-Bibliothek)

Beschlüsse

  • Jahresprogramm der DEFA für 1949/50, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 27 vom 14.6.1949, Punkt 10; Anlage Nr. 3 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/27)
  • Thematischer Plan der DEFA für 1950, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 61 vom 16.12.1949, Punkt 6, Anlage Nr. 2 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/61)
  • DEFA-Programm (1951), Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 119 vom 21.11.1950, Punkt 10, Anlage Nr. 3 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/119)
  • Themen- und Stoffplan 1952 der DEFA, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 76 vom 13.11.1951, Punkt 11 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/176)
  • Resolution des Politbüros „Für den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 179 vom 17.7.1952, Punkt 15; Anlage Nr. 2; Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 122 vom 22.7.1952, Punkt 4; Anlage Nr.3, 4, 5 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/308; DY 30/IV 2/2/222)
  • Filmkonferenz des ZK der SED „Über den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“; Bildung des SFK, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 190 vom 25.8.1952, Punkt 13 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/319)
  • Thematischer Plan der Filmstudios für 1953, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 213 vom 24.11.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/342)
  • Thematische Pläne der Defa-Studios für das Jahr 1955, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 15 vom 22.3.1955, Punkt 9 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/412)
  • Produktionsplan 1956/57 des DEFA-Studios für Spielfilme. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 9 vom 13.3.1956 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/463)
  • Für die Entwicklung der sozialistischen Filmkunst in der DDR, Empfehlungen der Kommission für Fragen der Kultur beim Politbüro des ZK der SED (1958) (BArch, DR 1/4480)
  • Übergabe von drei DEFA-Ateliers zur Nutzung an den DFF. Politbüro des ZK der SED, Anlage Nr. 1 zum Protokoll Nr. 52 vom 9.10.61 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/794)
  • Verbesserung der DEFA-Spielfilmproduktion im Jahre 1961/62, Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 52 vom 9.10.1961, Punkt 4; Anlage Nr.1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/794)
  • Information zur Erfüllung des Politbüro-Beschlusses im Spielfilm-Studio, Abt. Kultur an Kulturkommission, 3.5.1962; 19.9.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211; 204)
  • Bericht über die Parteiaktivtagung im DEFA-Spielfilmstudio vom 5./14.12.1962,19.12.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211)
  • Kadermäßige Verstärkung der staatlichen Leitung des DEFA-Studios für Spielfilme (Mäde/Wilkening). Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 66 vom 3.11.1976 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2516)
  • Plan des DEFA-Spielfilmschaffens bis zum XI. Parteitag der SED und Konzeption des DEFA-Spielfilmstudios bis 1990, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 141 vom 28.11.1984 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/3750)
  • Plan zur Sicherung der materiell-technischen Basis der DEFA im Zeitraum 1986-1990, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 9 vom 22.1.1986 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/3921)

Verträge

(1):

  • Vertrag Tobis/Sojusintorgkino, 1.4.1946 (BArch, DR 117/v.S 120)
  • Pachtvertrag des Ufa-Produktionsgeländes durch die DEFA, April 1946 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/201)
  • Pachtvertrag DEFA/Stadt Potsdam über das Althoff-Atelier (Parkatelier) (unter Treuhandverwaltung der Stadt Potsdam) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/205)
  • Pachtvertrag DEFA/Stadt Berlin, Bezirksamt Treptow, über Tobis Filmkunst (Gelände und Einrichtungen) 25.10. 1946 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/205)
  • Vertrag Linsa/DEFA vom 18.12.1947 (BArch, DR 117/v.S 309; 21736)
  • Grundvertrag DEFA/Linsa vom 24.12.1948 (BArch, DR 117/21707; SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/22/61)

(2):

  • Rahmenvertrag für das Jahr 1958, VEB DEFA-Studio für Spielfilme/VEB Progress Filmvertrieb (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Rahmenvertrag, VEB DEFA-Studio für Spielfilme/VEB Progress Filmvertrieb, 15.12.1972 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)

(3):

  • Allgemeine Bedingungen über die vertraglichen Beziehungen zwischen dem DFF und dem DEFA-Spielfilmstudio vom 27.5.1963 (Staat (1977) 14)
  • Kooperationsvertrag, DFF/DEFA-Studio für Spielfilme, 16.12.1968/16.1.1969 (Staat (1977) Anlage

(4):

  • Kooperationsvertrag DEFA-Studio für Spielfilme/F-DDR, 12.7./27.6.1983 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen)

Berichte

  • Tobis Filmkunst GmbH, Synchronisation im Auftrag von Sojusintorgkino, Koslowski, Bericht, Juni 1945 (BArch, DR 117/v.S 120)
  • Tobis Filmkunst, Beschlagnahme und Unterstellung unter Treuhandverwaltung der Stadt Berlin, Bezirksamt Berlin-Treptow, Dr. Wilkening, Bericht über Tobis Johannisthal, 13.1.1946 (BArch, DR 117/v.S 438a)
  • Dr. Klaren, Jahresbericht der Dramaturgie/Besetzungsbüro (1946) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Rimmler, Jahresbericht Atelierbetrieb Babelsberg (Althoff) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Röbke, Jahresbericht Atelierbetriebe Johannisthal (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • v. Gordon, Organisationsstand – Arbeitsverteilung Abt. Dramaturgie, 8.8.1947 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Rimmler, Organisationsstand – Arbeitsverteilung DEFA-Atelierbetriebe Johannisthal und Babelsberg (Althoff-Atelier), 18.8.1947 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Übernahme Filmstadt Babelsberg und Jofa-Ateliers durch Linsa, 15.9.1947 (BArch, DR 117/v.S 13; 21705)
  • Wiederaufbau des ehemaligen Ufa-Filmateliers in Babelsberg, Vereinbarung DEFA-Linsa, April 1948 (BArch, DR 117/v.S 309; 21736)
  • Vorschlag über die Schaffung von Herstellungsgruppen, Vertagung der Frage der Schaffung von Herstellungsgruppen; Dr. Maetzig an Vorstand der DEFA, 17.6.1948, Protokoll der 39. Vorstandssitzung am 27.7.1948 (BArch, DR 117/21704)
  • Übergabe von Filmstadt Babelsberg und der Atelierbetriebe Berlin-Johannisthal (Jofa) von DEFA an Linsa einschließlich der Belegschaften; Protokoll der 58. Vorstandssitzung am 14.12.1948 (BArch, DR 117/21707; SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/22/61)
  • Einrichtung eines Produktionsarchivs für Spielfilme, RS 1/49 vom 4.1.1949 (BArch, DR 117; CvO-Universität/BIS)
  • Bericht über die Entwicklung des Filmwesens in der S.B.Z./DDR, 13.6.1951 (BArch, DR 117/21739)
  • (Erste) Produktionsberatung der leitenden Mitarbeiter der DEFA und der verantwortlichen Leitungen der Atelierbetriebe (Einsparungs- und Verbesserungsmaßnahmen), 30.9.1950 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/218)
  • Bericht über die Entwicklung des Filmwesens in der S.B.Z./DDR, 13.6.1951 (BArch, DR 117/21739)
  • Situation im Kinostudio Babelsberg, AfI, Inform-Mitteilung, 21.12.1950 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/251)
  • Bildung eines Künstlerischen Beirats, Protokoll über die 91. Vorstandssitzung am 11.7.1950 (BArch, DR 117/v.S 457)
  • Kurt Maetzig, Vorschlag über selbständig arbeitende Produktionsgruppen, ZK der SED/Sektor Film an SFK, 11.3.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/247)
  • Diskussion über die Reorganisation des Künstlerischen Beirats, Protokoll über die Sitzung des Künstlerischen Beirats am 9./16.6.1952 (BArch, DR 117/21749)
  • Entwurf zu dem Vorschlag der Richtlinien des Künstlerischen Rates der DEFA (1952) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/203)
  • Über die Arbeit des Künstlerischen Rates, 8.11.1952 (BArch, DR 1/4585)
  • Übersicht über die politische Lage in den Filmbetrieben, ZK der SED/Sektor Film, 20.1.1953 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/218)
  • Stellungnahme zum Bericht über die Überprüfung des VEB DEFA-Studios für Spielfilme vom 31.10.1953 (BArch, DR 1/4516)
  • Tätigkeitsmerkmale Dramaturg (BArch, DR 1/7838)
  • Abschlußbericht der Kommission für die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Bildung eines 2. Spielfilmstudios, Mai 1958 (BArch, DR 1/7834)
  • Wilkening, Ateliers in Johannisthal, 21.6.1959 (BArch, DR 1/7833)
  • Protokoll über die Besichtigung der Spielfilmstudios und Nebeneinrichtungen in Johannisthal am 5.9.1960 sowie über die nach der Besichtigung getroffenen Vereinbarungen, 6.9.1960 (BArch, DR 1/4556)
  • Konzeption über die Bildung von künstlerischen Arbeitsgruppen und deren Aufgaben und Rechte im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, Direktion, Konzeption, 25.11.1958 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/204; BArch, DR 1/7838)
  • VVB Film/Schauer, Flechtner, Kabitzke, Bericht über Arbeitsberatungen ... in Moskau, 30.11.-5.12.1959 (BArch, DR 1/7729)
  • Arbeitsordnung der künstlerischen Arbeitsgruppen (DEFA-Blende Nr. 21/1959, 29.10.1959)
  • Über die Lage im Spielfilm-Studio – Maßnahmen zur Veränderung der Situation, VVB Film, o.J. (1960) (BArch, DR 1/ 4039a; 7721)
  • Aufgaben und Stand der Entwicklung der sozialistischen künstlerischen Arbeitsgruppen im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, ZPL der SED, o.D. (März 1961) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211)
  • Bericht über die Lage im DEFA-Spielfilmstudio, ZK/Abt. Kultur, 3.5.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211)
  • Problemspiegel zur Aktivtagung der Künstlerischen Arbeitsgruppen am 5.12.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211)
  • Bericht über die Parteiaktivtagung im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, 19.122.1962 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211
  • Über die Weiterentwicklung des sozialistischen Spielfilmschaffens, Vorlage für das Kollegium des MfK, Entwurf, 10.10.1963 (BArch, DR 1/4369)
  • Statut eines Filmstudios für Billigproduktionen, Entwurf, 1988 (FMP-S, VFF 118)

Kinderfilm

  • (Bildung der Produktionsgruppe Kinderfilm im DEFA-Studio für Spielfilme, 1953) DEFA-Studio für Spielfilme/Rodenberg an ZK/Abt. Kultur, 3.1.1953 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/203)
  • Kinderfilm, Aktennotiz, SFK/Müller, 13.10.1953 (BArch, DR 1/4585)
  • Vorschlag zur Schaffung des neuen Film-Genres Kinderkurzfilme, SFK/Müller, 16.11.1953 (BArch, DR 1/4585)
  • Organisierung der Kinderfilmproduktion im Spielfilm, VVB Film, o.J. (1958/1960) (BArch, DR 1/7721)
  • Kinderfilm-Dramaturgie, 21.3.1958 (BArch, DR 1/7787)
  • Arbeitstagung zu Fragen des Kinder- und Jugendfilms (auch: ... zu schöpferischen Problemen des sozialistischen Kinderfilmschaffens), Berlin, 3.-4.4.1959 (BArch, DR 1/7833)

Musik

  • Monatsberichte 1946 der Abt. Musik/Musikproduktion; Jahresbericht 1946 (BArch, DR 117/vorl. S 150, S 11; SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Bilanz der „Musik-Produktion“, 25.11.1947; Vertragsmuster Musik (BArch, DR 117/v.S 150)
  • Vergleichskalkulationen verschiedener Orchesteretats, Musik-Produktion, 9.2.1948 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/201)

Übersichten

  • DEFA; DEFA-Studio für Spielfilme, Rundschreiben (DR 117/RS 1948-1990)
  • DEFA-Studio für Spielfilme, Studiohandbuch (1960-1989) (DR 117)
  • DEFA Produktions-Übersichts-Plan, Schema (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/201)
  • Schema der Filmproduktion (1958) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/204)
  • DEFA-Studio für Spielfilme, Strukturplan, Entwurf 1981 (BStU, BVfS Potsdam, Abt. XX, 526)
  • Schema der Spielfilmauslieferung 1946-1992 (HFF, Bibliotheksarchiv)

Literatur

  • Babelsberg. Ein Filmstudio 1912-1992. Red.: Helga Belach, Wolfgang Jacobsen. Berlin 1992
  • Filmstadt Babelsberg. Zur Geschichte des Studios und seiner Filme. Hrsg. von Axel Geiss für das Filmmuseum Potsdam. Berlin 1994
  • Babelsberg – Gesichter einer Filmstadt. Red.: Jürgen Bretschneider, Bärbel Dalichow. Berlin 2005
  • Weichenhan, Heinz-Otto: Exposé über den Zustand der Vermögenswerte des „Kino Studio Babelsberg“ der früheren Universum Film-Aktien-Gesellschaft „Ufa“ Babelsberg, Stahnsdorferstraße 99/103 vom 1. Juni 1950, in: Jacobsen, Wolfgang (Hg.): Babelsberg. Ein Filmstudio 1912-1992. Berlin 1992, S. 271-276
  • Wilkening, Albert: Geschichte der DEFA von 1945 bis 1950; ders.: Die DEFA in der Etappe 1950 bis 1953, Betriebsgeschichte des VEB DEFA Studio für Spielfilme Teil 1; Teil 2, o.O.o.J. (Babelsberg 1981; 1984)
  • Staat, Friedrich: Die rechtliche Entwicklung der DEFA-Filmstudios in der SBZ und in der DDR (1945-1976). Dokumentation. Ts., Potsdam-Babelsberg 1977
  • Wir vom VEB Filmstudio Johannisthal protestieren, Berliner Zeitung, 24.10.1950
  • Honigmann, Dr. G.: Fragen der „Stacheltier“-Produktion, DFK Heft 5/1955
  • Maetzig, Kurt: Die Zeit ist reif, DFK, Heft 9/1956
  • Lösche, Alexander: Vorbehalte gegen Kurt Maetzigs Vorschläge, DFK Heft 11/56
  • Für die Entwicklung des sozialistischen Filmschaffens in der DDR, DFK, Heft 9/1958
  • Ugowski, Eberhard: Die objektive Notwendigkeit der Bildung künstlerischer Arbeitsgemeinschaften als konkrete Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, Diplomarbeit, DHF Babelsberg 1962
  • Van Nhu, Hoang: Die Organisationsstruktur des VEB DEFA Studio für Spielfilme, Diplomarbeit, DHF Babelsberg 1962
  • Orwert, R.: Die Schaffung komplexer Verantwortungsbereiche im VEB DEFA Studio für Spielfilme, Babelsberg 1963
  • Golde, Gert: Referat auf der Ökonomische Beratung im VEB DEFA-Studio für Spielfilme am 16. März 1967, Betriebsakademie, Reihe Betriebsgeschichte, Heft 9, Potsdam 1967
  • Werthmann, Kurt: Die Planung im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, Betriebsakademie, Reihe Film-Ökonomie, Lehrbrief Nr. 10, Potsdam 1967
  • 20 Jahre DEFA-Spielfilm, hrsg. von Heinz Baumert und Hermann Herlinghaus, Berlin 1968
  • Notwendigkeiten und Möglichkeiten der komplexen sozialistischen Rationalisierung des Filmdekorationsbaues im VEB DEFA-Studio für Spielfilme, Betriebsakademie, Reihe Film-Ökonomie, Heft 4, Potsdam 1968
  • VEB DEFA-Studio für Spielfilme 1946 bis 1972: Eigenproduktion und Auftragsproduktion, Zugangsregister. Information, Sonderheft 1973
  • Kinder- und Jugendfilm. Dokumentation. Information Nr. 1-2/76
  • Szenenbild im Spielfilm. Materialien zur Arbeit der DEFA-Szenen- und Kostümbildner, zusgst. von Alfred Hirschmeier und Alfred Krautz, Aus Theorie und Praxis Heft 8/76
  • Szenen- und Kostümbildner der DEFA 1946-76, zusgst. von Alfred Krautz, Aus Theorie und Praxis Sonderheft II/76
  • Zur Arbeit der Kameramänner im Spielfilm, zusgst. von Margit Lehmberg, Aus Theorie und Praxis, Heft 5/77
  • Vennewald, Andreas: Zur Wirkungsweise und Geschichte der Arbeitsgruppen im VEB DEFA-Studio für Spielfilme 1950-1962, Diplomarbeit, HFF 1983
  • Betreiben wir eine Dramaturgie der Konfliktverringerung? Tagung des Künstlerischen Rates am 15. April 1989. DEFA-Studio für Spielfilme, TuP, 25.9.1989
  • Glaß, Peter: Kino ist mehr als Film. Die Jahre 1976-1990, Berlin 1999
  • Schulz, Günter: Produktionsgruppe Stacheltier im DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme 1953-1954 und DEFA-Studio für Spielfilme 1955-1964, Berlin 2000
  • Wolf, Dieter: Gruppe Babelsberg. Unsere nicht gedrehten Filme. Berlin 2000
  • Wolf, Dieter: Das kurze Leben der Gruppe Solidarität. Erinnerungen eines Hauptdramaturgen. In: apropos: Film 2005, Das 6. Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2005
  • Berghahn, Daniela: Hollywood behind the Wall. The cinema of East Germany. Manchester 2005
  • Poss, Ingrid / Warnecke, Peter (Hg.): Spur der Filme. Zeitzeugen über die DEFA, Berlin 2006
  • Thiel, Wolfgang: Filmmusik in Geschichte und Gegenwart, Berlin 1981
  • Thiel, Wolfgang: Kommentare und Analysen zur Musik in frühen DEFA-Filmen, Ms., 1986
  • Grützner, Vera: Traditionen, Stationen und Tendenzen der Musikdramaturgie, aufgezeichnet anhand von Spielfilmen des DEFA-Studios für Spielfilme. Ms., Kleinmachnow 1974
  • Erste Erfahrungen aus der Arbeit der Kinder- und Jugendfilmproduktion, DFK, Heft 5/1954
  • Kinder- und Jugendfilm. Eine Dokumentation. Information 1-2/1976
  • Häntzsche, Hellmuth: Der Spiel- und Trickfilm für Kinder in der DDR, Studien zur Geschichte der deutschen Kinder- und Jugendliteratur 14, Berlin 1980
  • Epperlein, Renate: Die Gründung der Produktionsgruppe Kinderfilm – eine kunstpolitisch bestimmende Maßnahme in der Geschichte des DEFA-Spielfilmschaffens, Diplomarbeit, HFF Babelsberg 1983
  • DEFA-Spielfilme für Kinder. Dokumentation Teil 1-3, TuP, Sonderheft 1985; Teil 4, a.a.O., Sonderheft 1986
  • DEFA-Spielfilme für Kinder 1950-1962. Dokumentation Teil I, II. Zusammenstellung: Joachim Giera, Susanne Brömsel. TuP, Sonderheft 1985, 1986
  • König, Ingelore ua.: Zwischen Marx und Muck. DEFA-Filme für Kinder, Berlin 1996
  • Odenwald, Ulrike (i.e. Walter Beck): Aufbruch zur Kontinuität. Die frühe DEFA-Kinderfilmproduktion. In: apropos: Film 2001, Berlin 2001
  • Bornemann, Joachim: Die Sanierung und Privatisierung der DEFA. Konzepte und deren Relevanz unter Berücksichtigung der filmwirtschaftlichen Situation. Diplomarbeit, FHS für Druck, Stuttgart 1992
  • Stummer, Andreas: Die DEFA-Spielfilmstudios Babelsberg. Vergangenheit und Zukunft einer deutschen Filmstadt. Diplomarbeit, Katholische Universität Eichstätt, 1992
  • Otto, Rainer: DEFA 1989. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
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