Filmverleih
Agenda
310: Filmverleih
Der Verleih erwirbt fertiggestellte Filme, gibt Massekopien in Auftrag und verleiht sie an Lichtspieltheater. In neuerer Zeit kommt die Übertragung von Filmen auf andere Träger, deren Herstellung und Vertrieb bzw. Verkauf hinzu. Verleih ist eigenständiger Teil der Filmwirtschaft neben Produktion und Kommunikation (Abspiel) und betreibt Programmpolitik mit Auswahl, Bewerbung und Auswertung von Filmen.
PROGRESS Film-Vertrieb/Verleih ist der einzige Filmverleih in der DDR für inländische (DEFA-) und ausländische Filme. Er ist wirtschaftlich selbständig (1950-1973) bzw. Haushaltsorganisation (1974-1990) und der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur (1955-1990) unterstellt.
Vom kommerziellen Verleih ist nichtkommerzieller Verleih an Bildungseinrichtungen, Filmclubs, Archivkinos aus rechtlichen und finanziellen Gründen zu unterscheiden.
Struktur
310 Filmverleih
311 (Privater) Filmverleih
312 Sojusintorgkino / Sovexportfilm
313 DEFA-Filmvertrieb
314 PROGRESS
314.1 PROGRESS Film-Vertrieb G.m.b.H.
314.2 VEB PROGRESS Film-Vertrieb
314.3 PROGRESS Film-Verleih
314.4 PROGRESS Film-Verleih GmbH
315 Neue Berliner Film-Verleih GmbH
319 Privatisierung und Neugründungen
319.1 PROGRESS Film-Verleih GmbH
319.2 ICESTORM Entertainment GmbH
319.3 ICESTORM International Inc.
319.4 DEFA Film Library
Legende
Entstehungsgeschichte
In der unmittelbaren Nachkriegszeit besitzt > Sovexportfilm (1945: Sojusintorgkino) das Vertriebs- und Verleih-Monopol für die SBZ und die Auftragshoheit für die DEFA-Kinofilmproduktion. DEFA-Produktionsaufträge für Kinofilme gehen von Sovexportfilm aus oder müssen von Sovexportfilm bestätigt werden, unabhängig von der Militärzensur der > SMAD. Versuche der DEFA zur Verwertung der eigenen Produktion im Ausland – mit dem Vorbehalt der Genehmigung durch die SMAD – schlagen fehl.
Mit der Erweiterung der Produktionslizenz der DEFA um die Verleihlizenz durch die SMAD (11.1947) und der Bildung des DEFA-Filmverleihs (1948) beginnt die eigenständige Verwertung der DEFA-Spielfilmproduktion in Deutschland (alle Besatzungszonen und Saarland) und von Kurz- und Kulturfilmen als Verleihstrecke mit eigenem Programmangebot. Sovexportfilm stellt DEFA-Filmvertrieb 40% der Wochenspieltermine in der SBZ zur Verfügung, gewährleistet Vertrags- und Terminierungsrecht sowie das Recht auf Einrichtung von Filialen. DEFA-Filmvertrieb übernimmt außer DEFA-Filmen – einschließlich Wochenschau „Der Augenzeuge“ – auch (west-)deutsche Austausch- und Kommissionsfilme in sein Programm. Mit Verleihern in den deutschen Westzonen kommt bis zum Robertson-Befehl (1948) und dem Diktum des BRD-Innenministers Lehr (1950) ein Austausch im Verhältnis 2:1 zustande. Auslandsvertrieb obliegt Sovexportfilm und > Linsa.
Die Bildung der PROGRESS* Film-Vertrieb GmbH geht auf Regierungsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR zurück (1950). Als gemischtes deutsch-sowjetisches Unternehmen ermöglicht PROGRESS den Verleih aller in- und ausländischen Filme und die Übergabe aller Rechte des alten Filmfonds (Auslandsrechte) einschließlich der Filmbestände alter deutscher Produktion an den neuen Film-Vertrieb. PROGRESS ist dem > SFK (1952) nicht unterstellt, hält sich aber an dessen kulturpolitische Vorgaben. Die Übergabe von PROGRESS in ausschließlich deutsche Hände erfolgt erneut durch Regierungsabkommen (1955) und zieht die Umwandlung in einen VEB und die Unterstellung unter die HV Film im MfK nach sich.
*Firmelle Schreibweise; wird im Schriftverkehr nicht durchgehend beibehalten.
Status
PROGRESS plant und leitet den Filmeinsatz im Lichtspielwesen der DDR sowie die mit dem Filmeinsatz in Verbindung stehende Öffentlichkeitsarbeit und ist der HV Film im MfK unterstellt. Als volkseigener Betrieb (1955) ist PROGRESS juristische Person, wirtschaftlich selbständiger Betrieb und Rechtsträger von Volkseigentum. Als Haushaltsorganisation (1974) ist PROGRESS staatliche Kultureinrichtung zur Durchsetzung der sozialistischen Kulturpolitik auf dem Gebiet des Filmeinsatzes, die durch kulturpolitische Orientierungen, Direktiven (1968), Aufgabenstellungen (1974) der HV Film bestimmt wird.
Struktur
PROGRESS Film-Vertrieb besteht aus Zentrale und Filialen. Zur Verwirklichung der Aufgaben werden Bezirksdirektionen (1957) eingerichtet, die den Programmeinsatz gegenüber den volkseigenen Kreislichtspielbetrieben durchführen. Die Bezirksdirektionen werden ausgegliedert und zu Bezirkslichtspielbetrieben (BLB, 1963) bzw. Bezirksfilmdirektionen (BFD, 1977) als selbständige Leitbetriebe des > Lichtspielwesens umgebildet, die den Räten der Bezirke unterstehen. PROGRESS und BFD sind gleichberechtigte Partner und durch staats- und verwaltungsrechtliche Regelungen verbunden. Sie verkehren miteinander auf der Grundlage der Filmordnung. Überlegungen (1968-1970) zur Neuordnung des Leitungssystems im Filmwesen in Gestalt der Bildung eines „VEB Progress-Kombinat“ für Filmdistribution neben einem „VEB DEFA-Kombinat“ für Filmproduktion werden ad acta gelegt.
PROGRESS Film-Verleih besteht danach nur als Zentrale (1974).
Produktion
Die Prinzipien für Filmankauf, Filmeinsatz und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Anteil der Bruttoeinnahmen von kulturpolitisch wichtigen Filmen, insbesondere von Filmen der DEFA, Sowjetunion und sozialistischen Länder, legt die HV Film im MfK fest. PROGRESS Film-Vertrieb erarbeitet eine Jahreskonzeption, die von der HV Film bestätigt wird, und setzt sie um.
PROGRESS erwirbt von den DEFA-Studios die Lizenz zur Auswertung der Filme im Gebiet der DDR und im Ausland (Spielfilm-Auswertung seit 1966 direkt zwischen Spielfilmstudio und DEFA-Außenhandel geregelt), erwirbt vom DEFA-Außenhandel die Rechte zur Vorführung importierter Filme und stellt dazu Zulassungsantrag bei der HV Film, erteilt Aufträge zur Synchronisation von Filmen, zur Herstellung von Massekopien und von Presse- und Werbematerial, überträgt Rechte zur Vorführung staatlich zugelassener Filme an die Lichtspielbetriebe (VEL/BLB/BFD/VEB Berliner Filmtheater) und an Dritte (MfNV, Fernsehen ua.).
PROGRESS bestellt als Auftraggeber Dokumentar- und Trickfilme für den Kinoeinsatz; das Auftragsverfahren bei Spielfilm obliegt der HV Film. Es stellt bei der HV Film Antrag auf Aufhebung bzw. Verlängerung der Lizenz für DEFA-Produktionen. Es wirkt mit an der thematischen Planung der DEFA-Studios.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt Progress am Zulassungsverfahren sowie an Filmeinkaufsdelegationen im Ausland teil.
PROGRESS stellt Spielpläne auf, stellt Werbematerial her, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, organisiert Filmpremieren, kontrolliert und lagert Kopienbestände.
PROGRESS stellt den Lichtspielbetrieben (VEL/BLB/BFD) Filmkopien gegen Mietgebühr (Filmmiete) zur Verfügung. Die Filmmiete der Lichtspieltheater beträgt 50% pro Eintrittskarte und Vollprogramm (Spielfilm, Beiprogramm, Wochenschau), 40% (abendfüllender Dokumentarfilm, Beiprogramm, Wochenschau), 33% (Wanderspielstellen), die Steuer auf Bruttoeinnahmen beträgt einheitlich 20% (1952). An die Stelle der Filmmiete tritt die Übergabe von Filmkopien in den Bestand der BFD zur Nutzung (1974) mit der Lizenz der BFD für die Ausübung des Rechts, Filme (für die Dauer der staatlichen Zulassung) öffentlich vorzuführen. Die Lizenzgebühr beträgt 50% der Einspielerlöse und ermäßigt sich auf 25% bei Filmen aus sozialistischen Ländern (1974-1981, danach entfällt sie ganz).
Die Programmpolitik unterliegt der kulturpolitischen Zielsetzung und den Erfordernissen der Kinoversorgung. Das Mindestangebot zur Versorgung der Kinos erfordert den Einsatz und die Kopien-Bereitstellung von rd. 115 Spielfilmen (ohne Reprisen) und steigt bis auf 150 Neueinsätze pro Jahr von Spiel- und Kinderfilmen mit ca. 3000 Kopien; der Anteil der DEFA-Eigenproduktion umfasst davon ca. 15 Spielfilme. Die Beurteilung des Filmerfolgs wird nach 13 Wochen Laufzeit ermittelt und beträgt 75% des in einem Jahr zu erwartenden Besucherlimits bei max. 50 Kopien. Die Zuordnung (Kopplung) von Dokumentar- und Kurzfilmen zu Spielfilmen kann im Filmeinsatzplan verbindlich festgelegt werden (1974) bzw. ist obligatorisch (1981). Den Kopien sind Kopienbegleitkarten beigefügt. Regenerierung der Kopierung erfolgt durch Progress auf eigene Kosten. Nach Abspiel (Richtwert: 500 Vorführungen) werden die Kopien zur Filmwäsche (> Filmentsorgung) gegeben.
Die Beziehungen zwischen Progress und Fernsehen werden über Rahmenverträge und Filmlieferungsverträge unter Beachtung der Karenzzeit geregelt. (> Distribution > Fernsehen)
Progress tritt als Auftraggeber von filmpublizistischen Sendungen im Fernsehen zur Popularisierung des Verleihangebotes und der Filmkunst auf und stellt dafür Manuskript und Filmausschnitte zur Verfügung.
Progress Film-Verleih hat 98 Beschäftigte (1989). (Otto 1993 S. 286)
Landfilm nimmt eine Zwitterstellung ein, insofern er in einer Organisationsform Verleih und Abspiel vereinigt. Die Filmbereitstellung (Verleih, Verleihbasis) geht auf Vertrag der Landfilm-Zentrale mit PROGRESS Film-Vertrieb zurück. Eigenständig ist die Abspielbasis, die zunächst auch nicht dem > Lichtspielwesen untersteht. Landfilm ist deshalb unter > Kommunikation aufgeführt (> 440).
Finanzierung
Der Betriebsplan ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes. Gewinn wird über das MfK an den Staatshaushalt abgeführt. Ein Teil des erwirtschafteten Gewinns verbleibt im Betrieb; über ihn kann entspr. Regeln verfügt werden. Als Haushaltseinrichtung (1974) erhält PROGRESS zur Sicherung des Filmprogramms und entsprechender Werbeausstattung aus dem Staatshaushalt 58,7 Mio. Mark (1989). (Otto 1993 S. 286)
PROGRESS gibt den BFD monatliche Filmeinsatzpläne vor, die mit Fonds (Filmankaufs- und Kopienfonds, Fonds für Filmpropaganda und Werbung, Prämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) durch das MfK ausgestattet sind. Gewinnerwirtschaftung findet nicht statt. Sog. materielle Interessiertheit der Mitarbeiter des Filmverleihs wird über einen Prämienfonds realisiert, der abhängig von der Planerfüllung ist. Gesamtausgaben in Höhe von 70 Mio. Mark stehen Einnahmen in Höhe von 11,3 Mio. Mark gegenüber. (Otto 1993 S. 286)
Rechtsfragen Auftraggeber für die Fertigstellung abgebrochener bzw. nicht vollendeter Filme aus sog. alter deutscher Produktion („Beutefilme“) bei der DEFA (> Synchronisation > Auswertungsgruppe, (1946-1949) ist > Sovexportfilm. Die Auswertung dieser Filme erfolgt durch Sovexportfilm, der auch die Rechte hält. Filme und Rechte werden in die deutsch-sowjetische PROGRESS GmbH (1950) eingebracht.
In den ersten Jahren werden Verleihverträge als Stückverträge vereinbart. Mit der Gründung des VEB PROGRESS Film-Vertrieb werden Rahmen- und Jahresverträge mit Studios, Einrichtungen und Betrieben abgeschlossen (1956).
Durch Vertrag mit > DEFA-Studios bzw. > DEFA-Außenhandel erwirbt Progress mit den Ausgangsmaterialien (Positivkopie, Filmnegativ, schriftliche Unterlagen) die befristeten oder unbefristeten Weltaufführungsrechte; Auslandsauswertungsrechte werden zwischen Spielfilmstudio und DEFA-Außenhandel direkt geregelt (1966).
Entsprechend Vertragsgesetz (1965) über Garantiebestimmungen und Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen (verspätete Lieferungen, verspätete Bezahlung, mangelhafte technische Qualität ua.) gibt es Rechtsstreit zwischen Studios, Progress, Außenhandel, Kopierwerken, HV Film bei der Suche nach dem Schuldigen, wenn ein Film aus kulturpolitischen Gründen nicht oder nicht fristgemäß abgenommen wird.
PROGRESS verfügt über die Nutzungsrechte an rund 750 DEFA-Spiel- und Kinderfilmen, 750 Animationsfilmen, 2250 Dokumentar- und Kurzfilmen einschl. Wochenschau „Der Augenzeuge“ sowie an den deutschen Fassungen von rund 4000 ausländischen Filmen (1989).
Nichtkommerzieller Verleih an Bildungseinrichtungen, Filmclubs, Archivkinos ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen vom kommerziellen Verleih unterschieden. Der Verleih an sog. gesellschaftliche Bedarfsträger ist rechtlich geregelt und wird von Progress unterstützt. Die Vorführung durch gesellschaftliche Bedarfsträger ist im Rahmen der erteilten Genehmigungen zulässig.
Die sog. zweite Verleihstrecke stellt den Filmverleih von Eigenproduktionen oder dafür erworbenen Filmen innerhalb von Institutionen und Einrichtungen im Rahmen ihrer Globallizenz dar.
Die sog. dritte Verleihstrecke ist das Projekt eines über gesellschaftliche Organisationen betriebenen nichtkommerziellen Filmverleihs an gesellschaftliche Zielgruppen. Es resultiert aus den Erfahrungen der > KAG Effekt mit Filmproduktion zu ökonomischen Problemen auf Basis von 16-mm-Film und deren Verleih durch das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW). Das Projekt hat Verfechter im > DEFA-Studio für Dokumentarfilme, > VFF, > Filmklubs. Es wird von HV Film, Progress, Lichtspielwesen nicht unterstützt, von den Organisationen selbst nicht vertreten und wird nicht realisiert.
Im Zuge der wirtschaftspolitischen Umgestaltung nach der Wende wird PROGRESS Film-Verleih in PROGRESS Film-Verleih GmbH umgewandelt (1990).
Die Gründung der Neue Berlin Film-Verleih GmbH (1990) durch den ehemaligen Direktor des PROGRESS Film-Verleih bricht am Ende der DDR das Verleihmonopol von PROGRESS.
Nach 1990
PROGRESS ist zunächst der > Treuhandanstalt (THA) unterstellt und wird schließlich privatisiert (1997). Es wertet den DEFA-Filmstock (> DEFA-Stiftung) exklusiv und in allen Medien weltweit aus. Geschäftsbereiche sind Filmverleih für Deutschland, Österreich und die Schweiz, Vertrieb zur weltweiten Filmauswertung sowie Film-Ausschnittdienst zur Vermarktung zeitgeschichtlicher Materialien. Kopienbestand und Nutzungsrechte an DEFA-Filmen und deutschen Synchronisationsfassungen ausländischer Filme setzt die GmbH instand, mit dem erwirtschafteten Gewinn jährlich 8-10 neue Titel in das Verleihprogramm aufzunehmen.
ICESTORM Entertainment GmbH ist Lizenznehmer von PROGRESS Film-Verleih GmbH für die Vermarktung des DEFA-Filmstocks auf audiovisuellen Trägermedien. Die Ausgangs(Film)materialien (> Bundesarchiv-Filmarchiv) werden von ICESTORM restauriert und in analoger und digitaler Form (VHS, DVD) für kommerzielle und nichtkommerzielle Auswertung zur Verfügung gestellt. Rückgabe der Bildungsbereichsrechte an PROGRESS (2003).
ICESTORM International, als US-amerikanische Dependance der deutschen Mutterfirma gegründet (1998), ist Lizenznehmer von ICESTORM Entertainment und Träger der nichtkommerziellen Rechte im Bildungsbereich für die internationale Vermarktung des DEFA-Filmstocks auf audiovisuellen Trägermedien in den USA und Kanada. ICESTORM International realisiert den Video- und DVD-Verkauf für den Heimmarkt, deutsche Kulturorganisationen, Schulen, Colleges, Universitäten und Kunstmuseen. Aufbau einer ICESTORM-Film-Collection im NTSC-Format auf der Basis neuer Kopien mit englischsprachigen Untertiteln und zugehörigem Informationsmaterial. Übertragung der Bildungsbereichsrechte von Video und DVD für die USA, Kanada und Japan an die DEFA Film Library an der University of Massachusetts (UMA), Amherst (1992; 10.2001), die das Koordinierungszentrum für Forschung und Lehre zum DEFA-Film in den USA ist. Ihr Filmbestand geht auf die Film- und Videobestände der Washingtoner DDR-Botschaft zurück, die die UMA 1990 erwarb. Als Lizenznehmer übernimmt sie von PROGRESS (2005) alle Bildungsbereichsrechte für das Territorium Nordamerika (USA, Kanada).
Quellen
Bestände
- BArch SMAD (DX 1)
- Ministerium für Kultur (DR 1)
- SAPMO-BArch SED (DY 30)
- FMP,Sammlung DEFA-Außenhandel
- PROGRESS-Archiv PROGRESS
- DEFA-Stiftung Bestand PROGRESS, DEFA-Außenhandel
Rechtsvorschriften
- SMAD-(Verleih-)Lizenz an die DEFA, o.D. (16.12.1947) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/22/61)
- AO vom 9. November 1955 über die Bildung des „VEB Progress Film-Vertrieb“ (GBl. II S. 399)
- Anweisung über das Statut des VEB Progress Film-Verleih (GBl. II S. 399)
- AO vom 8. April 1957 über die Änderung des Statuts des VEB Progress Film-Vertrieb (GBl. II S. 167)
- AO Nr. 2 vom 16. November 1962 über die Änderung des Statuts des VEB Progress Film-Vertrieb (GBl. II Nr. 95 S. 816)
- AO vom 16. November 1962 über die volkseigenen Lichtspielbetriebe (B) (Ausgliederung der Bezirksdirektionen und Umbildung zu selbständigen VE Lichtspielbetriebe (B) (BLB)) (GBl. II Nr. 95 S. 814)
- Ordnung für die Tätigkeit der Gutachter-Kommission zur technischen Begutachtung von DEFA-Filmausgangsmaterialien (1965); Ordnung für das Verfahren der technischen Abnahme von Filmen (1966) (DEFA-Stiftung, Zentrale Rechtsvorschriften bis 1969)
- Empfehlungen für die Verbesserung der kulturellen Arbeit auf den Zeltplätzen der DDR (VMMfK Nr. 10/67, Teil II, lfd. 26)
- Ordnung der staatlichen Planung und Leitung des Filmeinsatzes im Lichtspielwesen vom 15. November 1968 (VMMfK 1968, Teil I, lfd. Nr. 12)
- Preisanordnung Nr. 4587 – Filmkopien und sonstige Arbeiten – vom 1. April 1966 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Richtlinie vom 30. September 1968 zur Anwendung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Bereich des Film- und Lichtspielwesens der DDR (BArch, DR 118/3876)
- Anweisung über das Statut des PROGRESS Film-Verleih, 1973 (VMMfK Nr. 5/73, Teil I, lfd. Nr. 20)
- AO vom 24. August 1973 über die Bildung sowie Planung, Finanzierung und Abrechnung des
- Progress Film-Verleih und der Bezirksfilmdirektionen (GBl. I Nr. 42 S. 443)
- Anweisung Nr. 1 vom 24. August 1973 über Grundsätze des Planes der Aufgaben des Progress Film-
- Verleih und der Bezirksfilmdirektionen, (VMMfK Nr. 5/73, Teil I, lfd. Nr. 22)
- Verleihordnung vom 8.10.1973 (VMMfK Nr. 6/73, Teil I, lfd. Nr. 24)
- Anweisung Nr. 2 vom 28. Juli 1977 über Grundsätze des Planes der Aufgaben des PROGRESS Film-Verleih und der Bezirksfilmdirektionen (VMMfK Nr. 5/77, Teil I, lfd. Nr. 17)
Beschlüsse
- DEFA-Filmverleih. Zentralsekretariat der SED, Protokoll Nr. 99 vom 2.8.1948, Punkt 18 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2.1/220)
- Vereinbarung zwischen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Gründung der deutsch-sowjetischen Filmvertriebsgesellschaft. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 95 vom 20. Juni 1950. Anlage Nr. 8 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/95; DY 30/IV 2/22/61)
- Umwandlung des Progress Film-Vertriebes GmbH in einen VEB-Betrieb, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 27 vom 15.12.1954 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/449)
Verträge
(1):
- (Filmverleih-)Vertrag Sovexportfilm-DEFA, 11.11.1948 (BArch, DR 117/v.S 210; DEFA-Stiftung, AH-DF
- 1, Übernommene Verträge von der Rechtsabteilung)
- (Auslandsvertriebs-)Vereinbarung Sovexportfilm-DEFA, 11.10.1950 (BArch, DR 117/v.S 61)
- Filmverwertungsvertrag, DEFA/Vertriebsgesellschaft o.D. (1948) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/22/61)
- (Auslandsverwertungs-)Vereinbarung Sovexportfilm/DEFA, 11.10.1950 (DEFA-Stiftung, AH-DF 2,
- Übernommene Verträge von der Rechtsabteilung)
(2):
- Bestell-Vereinbarung, Sojusintorgkino (1945) (Staatsarchiv Schwerin, Krökel, Anhang Nr. 21)
- Bestell-Vereinbarung, Sovexportfilm (1947) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/201)
- Bestellschein, Sovexportfilm (1947) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/201)
- Filmbezugsbedingungen, Sovexportfilm (1947) (Staatsarchiv Weimar, MfV, Bd. 4433, Krökel, Anhang Nr. 22)
- (Wochenschau-)Vertrag, DEFA/Sojusintorgkino, 3.4.1946; 15.11.1948 (BArch, DR 117/v.S 312; v.S 61)
(3):
- (Progress-)Gesellschaftsvertrag vom 30.6.1950; Notarin Ingeburg Gentz, Urkundenrolle Nr. 1555/1950 (BArch, DR 117/21822)
- Vereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der Progress Film-Vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Notarin Ingeburg Gentz, Urkundenrolle Nr. 1560/1950 (DEFA-Stiftung, AH, Rahmenverträge mit DEFA-Studios)
(4):
- Vertrag über Filmbezug, Progress Film-Vertrieb GmbH/VEL (1952) (BArch, DR 1/4035)
- Filmlieferungsvertrag VEB Progress-Filmvertrieb/DFF (Entwurf), 1956 (BArch, DR 6/279)
- Rahmenvertrag DRK-DFF/VEB Progress Film-Vertrieb, o.D. (1966) (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Lieferbedingungen für die vertraglichen Beziehungen, VEB DEFA Kopierwerke/VEB Progress Film-Vertrieb, 1963 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Rahmenvertrag, VEB Progress Film-Vertrieb/VEB DEFA Kopierwerke, 1969 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Rahmenvertrag, VEB Progress Film-Vertrieb/VEB DEFA Kopierwerke, 1970 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Rahmenvertrag, VEB Progress Film-Vertrieb/VEB DEFA Kopierwerke, 1975 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
(5):
- Rahmenvertrag (für 1964), DFF/Progress, 12.2.1964 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen, Verweis)
- Rahmenvertrag (für 1966), DFF/Progress, 1.4.1966 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen)
- Vertrag (über Filminformation im Fernsehen), SKF/Progress, 12.1.1973; Protokoll über die Unterzeichnung eines Rahmenvertrages, dto. (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
(6):
- Vertrag über Filmbezug, Progress/MdI, 25.3.1958 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Rahmenvertrag, Progress/MfNV, 3.9./3.10.1966 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Vertrag Progress/VEB Deutsche Seereederei Rostock/VEB Fischkombinat Rostock, 13.1./9.2.1965 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K)
- Filmbezugsbedingungen für nichtgewerbliche Spielstellen (1957) (Krökel, Anhang Nr. 47)
- Grundsätze für die filmpolitische Massenarbeit und Vertragsmuster für den Filmbezug durch nichtgewerbliche Spielstellen (VMMfK, Nr. 8/69, Teil I, lfd. Nr. 12)
- Grundsätze für die kulturpolitische Arbeit mit dem Film durch gesellschaftliche Bedarfsträger und Vertragsmuster (VMMfK, Nr. 1/79, Teil I, lfd. Nr.3)
(7):
- Gesellschaftsvertrag Progress Film-Verleih GmbH (1990) (DEFA-Stiftung, Progress Geschichte GmbH)
Berichte
- Mitteldeutsche Verleiher, Memo an ZVV, 4.10.1945 (BArch, DR 2/8256)
- (Zusammenarbeit DEFA-Sovexportfilm) Lindemann an Ballandin, 3.7.1946 (BArch, DR 2/8255)
- Protokoll über die Besprechung zwischen der Sovexportfilm und der DEFA am 9.8.1949 (BArch, DR 117/v.S 151)
- Herausbringung noch nicht erschienener deutscher Filme durch die Sovexportfilm unter Zwischenschaltung der DEFA für die Bearbeitung solcher Filme, DEFA-Rechtsabteilung/ Roeber, 26.8.1949 (BArch, DR 117/v.S 61)
- Aufbau einer deutschen Filmvertriebs-Organisation, DEFA-Rechtsabteilung/Roeber, 6.9.1948 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/4/278)
- Filmverleih für Deutschland, Bericht an den (DEFA-)Aufsichtsrat, 14.9.1948 (BArch, DR 117/v.S 551)
- Protokoll der Tagung der Filialleiter (12.1949) (BArch, DR 117/v.S 151)
- Stand und Entwicklung des DEFA-Filmvertriebs, DEFA/Lösche, 1950 (BArch, DR 117/v.S 210)
- Endgültiger Vertragsentwurf des Defa-Filmvertriebs zum Vertrag zwischen Sovexportfilm und der Defa, DEFA/Lösche, 12.1.1950 (BArch, DR 117/21822)
- Rechte an DEFA-Filmen, DEFA-Rechtsabteilung/Zwanzig, 23.12.1950 (BArch, DR 117/v.S 61)
- Schwab, Bericht zur Finanzlage der DEFA, 1950 (Einnahmen aus dem Verleih von Spielfilmen und Wochenschau, Einnahmen aus dem Auslandsverleih) (BArch, DR 117/21739)
- Mitteilung an die Ressortleiter der Kulturredaktionen (über Sovexportfilm, DEFA und Progress Film-Vertrieb, 1952) (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/203)
- Geschäftsbericht der PROGRESS Film-Vertrieb G.m.b.H. für das Jahr 1952 (BArch, DR 1/4441)
- Grundsätze für die weitere Zusammenarbeit zwischen dem VEB PROGRESS Film-Vertrieb und den Betrieben der DEFA, 17.7.1967 (Progress-Archiv)
- Dr. Herbert Krökel, Zu einigen Fragen der Kombinatsbildung, 17.4.1970 (Progress-Archiv, Progress-Geschichte, Teilmappe Kombinatsbildung)
- Rudolf Winter, Umwandlung der Einrichtung Progress Film-Verleih in eine Kapitalgesellschaft, 1990 (DEFA-Stiftung, Ordner Progress GmbH)
Übersichten
- Übersicht über die Organisation der Verwaltung des Filmwesens, 1953 (BArch, DR 1/4441)
- Aufgaben und Struktur des VEB PROGRESS Film-Vertrieb (Strukturplan, Durchlaufplan für einen Spielfilm von der Auswahl bis nach seiner Auswertung); Dr. Krökel, Studienmaterial, 25.4.1968 (Progress-Archiv)
- Zahlenmäßige Übersicht über die eingesetzten Filme während des 20jährigen Bestehens des VEB Progress Film-Vertriebs von 1950-1969 (Progress-Archiv)
Literatur
- DEFA Kurz- und Kulturfilme, DEFA-Filmvertrieb, Erstes Verzeichnis 1950
- 5 Jahre Progress Film-Vertrieb (1955)
- Zentraler Kurzfilmkatalog der DDR, Berlin 1969
- Lösche, Alexander: Der DEFA-Filmvertrieb und seine Menschen, Betriebsgeschichte, Teil 3, o.O.o.J. (Babelsberg 1984), S. 69ff
- Harkenthal, Gisela: Die Entwicklung des Lichtspielwesens 1945-1985, Ms., Berlin 1985
- Otto, Rainer: DEFA 1989. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
- Trotz, Lydia: Filmförderung in den neuen Bundesländern. Eine vergleichende Analyse. BFF Bd. 48 (1996)
- Haase, Jürgen: Spur der Filme. Der PROGRESS Film-Verleih und das DEFA-Erbe. In: apropos: Film 2002, Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2002
- Miesen, Brigitte: ICESTORM Entertainment GmbH. Ein Report der ersten Jahre. In: apropos: Film 2002, Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2002
- Schulz, Hiltrud: Ein Tag aus dem Leben der DEFA-Filme in Amerika. In: apropos: Film 2002, Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2002
- DEFA Film Library, The Cinema of East Germany, Catalog, 2001ff
- DEFA Film Library, Lost in Unification – Placing East German Film in World Cinema, Amherst 2006