Landfilm

Agenda

440: Landfilm

Dem Landfilm obliegt die filmische Betreuung der Landbevölkerung.

Er ist eine selbständige Einrichtung unter verschiedenen Trägern bis zur Bildung des Lichtspielwesens als Teilsystem des Filmwesens.

Legende

Entstehungsgeschichte

Aus den Komitees der gegenseitigen Bauernhilfe (1946) entstehen Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS). Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kultursektors bei der Zentralverwaltung der MAS erfolgt die Einrichtung einer Landfilmstelle. Die Filmstelle versorgt die kinolosen Landgemeinden mit öffentlichen Filmvorführungen.

Bei der Bildung des SFK wird der Landfilm in die Reorganisation des Filmwesens der DDR eingebunden und als besondere Einrichtung zur Landfilmversorgung aufgehoben.

Status

Die Zentrale Filmstelle ist ein Referat der Kulturabteilung der Zentralen Verwaltung der MAS. Im Rahmen ihrer Kompetenz und in Zusammenwirken mit der Kulturabteilung ist sie als MAS-Landfilm vertragsrechtlich selbständig tätig.

Die Zentralstelle ist eine nachgeordnete Dienstelle des > AfI und im Rahmen ihrer Kompetenz selbständig tätig.

Abt. Landfilm ist eine unselbständige Struktureinheit des > SFK.

Struktur

Die Zentralstellen sind für zentrale Verwaltung, Vertragsgestaltung mit Filmverleih (> DEFA-Filmverleih; > Sovexporfilm; > PROGRESS) und kulturpolitische Anleitung zuständig.

Den Landesverwaltungen unterstehen stationäre bzw. ortsveränderliche Spielstellen (Dorfkinos, Spieltrupps) mit Vorführtechnik einschließlich Fahrzeugen.

Produktion

Die MAS ist, neben der Funktion als technischer Stützpunkt der gegenseitigen Bauernhilfe, im staatlichen Verständnis Stützpunkt der Arbeiterklasse auf dem Lande. Sie ist gehalten, Bildungsveranstaltungen, Kulturarbeit und Filmvorführung „als Mittel der Massenagitation das Bündnis der Arbeiterklasse mit der werktätigen Bauernschaft zu fördern und das Kulturniveau und gesellschaftliche Bewusstsein im Dorf zu heben“. In diesem Verständnis ist die Vorführung des MAS-Landfilms „nicht eine Kinoveranstaltung, sondern eine politische Aufklärungs- und Bildungsveranstaltung“ (1950); der Vorführer ist verpflichtet, im Anschluss an die Vorführung Filmdiskussionen zu führen und Berichte darüber an die Filmstelle zu liefern.

Spielplangestaltung erfolgt über MAS-Basis und deren Spielplankommission. Die Zentrale Filmstelle koordiniert mit dem Filmverleih Spielpläne und Kopienaufteilung. Zuweisung von Filmkopien und technische Unterstützung erfolgt durch Landesverwaltungen. 

Nach Übernahme der Landbespielung in das Filmwesen werden Filmfesttage auf dem Lande (Filmfrühling, 1953) und andere periodische Festspiele organisiert, die bis zum Ende der DDR durchgeführt werden. Etwa ein Fünftel der Filmbesuche entfällt auf die Landbespielung (1956).

Finanzierung

Einrichtungen und Ausrüstung unterliegen der Haushaltsfinanzierung. Vertragsfinanzierung Filmabrechnung sowie Gemeinkosten (Versicherung, Gehälter, Gebühren) erfolgt über die Landesverwaltung.

Quellen

Bestände

  • BArch Staatliche Komitee für Filmwesen; Ministerium für Kultur (DR 1)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)

Rechtsvorschriften

  • AO vom 10. November 1948 über die Gründung der Verwaltung der Maschinen-Ausleih-Stationen
  • (ZVOBl S. 525)
  • AO vom 9. März 1949 über die Verbesserung der Arbeit der Maschinen-Ausleih-Stationen und die Erweiterung der Hilfe für die Bauern mit Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen (ZVOBl S. 145)
  • VO vom 16. März 1950 zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz (GBl S. 185)
  • Bekanntmachung vom 12. Februar 1952 über die Errichtung der Zentralstelle für Landfilm (MinBl S. 18)
  • Anweisung vom 5. Oktober 1960 über eine Arbeitsrichtlinie für Dorfklubs (VMMfK Nr. 8/60 Teil I lfd. Nr. 31)

Beschlüsse

  • Reorganisation des Landfilms. Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 20.12.1951, Protokoll Nr. 127 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/256)
  • Beschl. des MR vom 3.1.1952 über die filmische Betreuung der Landbevölkerung (Zentralstelle für Landfilm) (MinBl S. 18)
  • Verstärkung der politischen Arbeit in den Grenzkreisen. Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 16. Mai 1952, Protokoll Nr. 164, Anlage Nr. 5 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/293)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Landfilms. Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 24.7.1952, Protokoll Nr. 181 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/310)
  • Beschl. des MR vom 26. Januar 1956 zu den Maßnahmen und Empfehlungen der IV. Konferenz der Vorsitzenden und Aktivisten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 97)
  • Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der kulturpolitischen Arbeit mit dem Film auf dem Lande.
  • Sekretariat des ZK, Arbeitsprotokoll Nr. 141 vom 10.12.1975 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2397)
  • Beschl. des PM über Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der kulturpolitischen Arbeit mit dem Film auf dem Lande. 163. Sitzung des PM vom 20.11.1975, TOP 5 (02-163/5/75) (BArch, DC 20/I /4/3459-3461)

Verträge

  • (Filmbezugs-)Vertrag, ZV-MAS/DEFA(DEFA-Filmverleih), 15.4.1950 (BArch, DR 117/v.S 4; SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/231)
  • (Filmbezugs-)Vereinbarung, MAS-Zentrale/Sovexportfilm, 4.7.1950 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/231)
  • Vertrag über Filmbezug, Progress/Zst, 11.7.1952 (BArch, DR 1/4035)

Berichte

  • Arbeitsberichte des MAS-Landfilms (1950-1951) (BArch, DR 117/v.S 546)
  • Spielstellen-Berichte (1950-1951) (BArch, DR 117/v.S 4; 559)
  • Auflösung der bisherigen Zentralen Filmstelle des MAS-Landfilms zum 31.12.1951; Wie kann die Arbeit des Landfilms verbessert werden, ZSt/Kleinert, 21.7.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/231) 
  • Kurt Grimm, Auswertung des Brigadeeinsatzes in den (sic!) Bezirk Magdeburg in der Zeit vom 22.-25.12.1952, SFK, 15.12.1952 (BArch, DR 1/4464)
  • Durchführung des Beschlusses des MR vom 26.1.1956 zu den Maßnahmen und Empfehlungen der IV. Konferenz der Vorsitzenden und Aktivisten der LPG, 22.11.1956 (BArch, DR 1/4650)

Übersichten

  • Struktur des Landfilms bei der MAS, 21.8.1950 (BArch, DR 117/v.S 546)
  • Wie kann die Arbeit des Landfilms verbessert werden, ZSt/Kleinert, 21.7.1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/231)

Literatur

  • Der Landfilm in der Sowjetunion, Zentralstelle für Landfilm 1952
  • Alisch, Hans: Vom Landfilm zum volkseigenen Kreislichtspielbetrieb, NFW Nr. 3/1953
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