Künstlerorganisationen
Agenda
510: Künstlerorganisation
Künstlerorganisationen sind kulturpolitische Vertretungskörperschaften, die in ihrer Tätigkeit nach innen (Selbstverständnis, Branchenregelungen, Workshops ua.) und nach außen (staatliche Kulturpolitik, Gremien, Produzenten, Förderung) gerichtet sind.
Club der Filmschaffenden und Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR sind politisch-staatliche Gründungen zur ideologischen Einflussnahme auf Künstler. Unter dieser Voraussetzung sind sie Orte der Selbstverständigung und der Problemdarstellung gegenüber den staatlichen Leitungen von Film und Fernsehen.
Struktur
510: Künstlerorganisationen
511 Club der Filmschaffenden
512 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR
513 Film- und Fernsehverband e.V.
514 Ostdeutscher Filmverein e.V.
515 Interessengemeinschaft DEFA
519: Landesverbände
519.1 Berliner Film- und Fernsehverband e.V.
519.2 Filmverband Brandenburg e.V.
519.3 Mecklenburg-Vorpommern Film e.V.
519.4 Filmverband Sachsen e.V.
519.5.1 Magdeburger Filmbüro
519.5.2 Werkleitz Gesellschaft e.V.
519.6 Thüringer Filmbüro e.V.
Legende
Entstehungsgeschichte
Club und Verband sind politische Gründungen und, wie die vorher gebildeten Künstlervertretungen der Schriftsteller, bildenden Künstler und Komponisten, unter Kuratel gestellt, nicht nur soziale und wirtschaftliche Interessenvertretung zu sein, sondern „in erster Linie der ideologischen Erziehung“ zu dienen. (Heymann, in: Schulz 1995, S. 34)
Club der Filmschaffenden geht auf die Reorganisation des Filmwesens und die Resolution des Politbüros des > ZK der SED (1952) zurück, der zufolge „Vorträge und schöpferische Diskussionen über Fragen der Kunst, Kultur und Kulturpolitik“ durchgeführt werden sollen. Die Durchführung der Bildung des Clubs liegt beim > Staatlichen Filmkomitee und folgt Anordnung. Eine wichtige Rolle kommt dem Club als nichtstaatlicher Organisation beim Kontakt mit westdeutschen und ausländischen Filmschaffenden, ihren Vereinigungen und Festivals zu.
Das Bedürfnis der Film- und Fernsehschaffenden nach einer eigenen Organisation und Interessenvertretung nimmt (seit 1961) zu. Die Gründung des sowjetischen Filmverbandes (1965) gibt dem zusätzliche Nahrung. Ein Initiativkomitee bereitet die Verbandsgründung vor, die durch das Politbüro des ZK der SED beschlossen wird (1966). Der Zusammenhang mit dem 11. Plenum des ZK der SED (1965) und dessen Konsequenzen liegt auf der Hand. Der Verband soll eine „Stätte politisch-ideologischen Meinungsaustauschs“ und ein „Instrument der Selbsterziehung“ sein.
Status
Club und VFF sind formell nichtstaatliche, juristisch selbständige und rechtsfähige Vereinigungen. Die Organisationen sind Träger von Sachabläufen, die nicht oder noch nicht auf eine staatliche Ebene gehören oder gehören sollen. Mitgliedschaft ist freiwillig; sie hat keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis in den Studios, Betrieben und Einrichtungen des Film- und Lichtspielwesens.
Struktur
Der Verband ist formell demokratisch verfasst mit Wahlgremien, Bestätigungen und Beschlüssen. Die statuarischen Prozederes werden in der Zeit seiner Existenz strikt befolgt.
Dem Verband steht das Präsidium mit Präsident, Vizepräsidenten und gewählten Mitgliedern vor. Der Apparat des Verbandes wird vom Sekretariat geleitet. Die Arbeit des Verbandes vollzieht sich in Sektionen, Kommissionen, Arbeitsgruppen und Bezirkszentren, wovon sich nur das Bezirkszentrum Potsdam als attraktiv und lebensfähig erweist.
Tatsächlich ist der VFF der > Abt. Kultur im ZK der SED unterstellt und ihr in allen seinen Schritten berichtspflichtig. Führungskader werden in der Nomenklatur des ZK geführt. Kongresse, Personalentscheidungen, Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Sekretariats oder Politbüros des ZK der SED.
Produktion
Der VFF lebt zwischen Förderung und Verhinderung. Seiner Aufgabe bei der politisch-ideologischen Erziehung der Film- und Fernsehschaffenden und der Herstellung des „Vertrauensverhältnisses“ von Künstler und Partei kommt er demonstrativ nach. Die Rigidität der Unterwerfung wird für alle sichtbar in der Scheumann-Affäre auf dem IV. Verbandskongress (1982), als der ehemaligen VFF-Vizepräsidenten und Sekretär der Sektion Darstellende Kunst der AdK zur persona non grata gemacht und sein Diskussionsbeitrag aus dem Protokoll genommen wird. Sie setzt sich fort gegenüber der Eigeninitiative junger Filmemacher, darunter SED-Mitglieder, in Vorbereitung eines Treffens mit Politbüro-Mitglied Hager, „die Aktivitäten der Gruppe unter die politische Kontrolle des Verbandes zu bringen“. (Ulbrich 1983)
In der Praxis lebt der Verband von seiner Funktionsvielfalt und vom Gebrauch, den Mitglieder und Mandatsträger beim Aushandeln von Problemfeldern und Positionen machen können und machen. Der VFF ist offiziöses Forum zur Diskussion und zum Vortrag von Fachfragen gegenüber staatlichen Stellen, die nicht gewerkschaftlicher, technischer oder parteipolitischer Art sind. Er ist dabei in einer schwächeren Position, da er nicht Produzent ist. An Entscheidungs- und Beschlussvorbereitungen der staatlichen Leitungen von Film und Fernsehen ist er nicht beteiligt.
Entwicklungsetappen:
1. Der Club ist ein Diskussionsverein. Er verfügt weder über Kompetenz gegenüber dem staatlichen Filmwesen, noch über die Organisationsstruktur eines Verbandes.
2. Nach seiner Gründung nimmt der VFF den Charakter einer Gilde an. Wer in den Kreis der Auserwählten gelangen will, muss 2 Bürgen stellen. Gremien bleiben unter sich. „Dieser Verband ist ein Vorstandsverband.“ (W. Baumert 1973)
3. Mit dem III. Kongress (1977), der sich als „Nachwuchskongress“ einen Namen macht, öffnet sich der VFF für einen breiten Kreis von Film- und Fernsehschaffenden. Die Kluft zwischen Führung und Basis wird vermindert, Sektionsvorsitzende sind qua Amt Mitglieder des Vorstands. Organisation, Betreuung und Sachvorbereitung leiden unter der Schwäche und Unterbesetzung des Sekretariates. Nach dem IV. Kongress (1982) ist der VFF auch lt. Statut offen für Nachwuchs, Verjüngung und Zuwachs.
4. Die 1980er Jahre bringen Verbreitung und Vertiefung in konkreter Sacharbeit. Wo es die inhaltlichen und berufsspezifischen Interessen der Mitglieder trifft, trifft es auch auf aktive Mitarbeit und Engagement der Mitglieder. Zum ideologischen Soll tritt das sachliche Haben. Straffung der Organisationsarbeit durch das Sekretariat.
5. Der Unmut über die staatliche und parteiliche Informations- und Filmpolitik paart sich mit Resignation über die Handlungsunfähigkeit des Verbandes in der Kulturpolitik. Die Erhaltung des Handlungsspielraums des Verbandes durch die Bedienung der Bedingungen durch die Verbandsführung führt zur Paralyse der Handlungsfähigkeit. In der Arbeitsgruppe 3 (Nachwuchs) zur Vorbereitung des V. Kongresses (1988) bündeln sich Fragestellungen und Konfliktpotentiale von DEFA und Filmwesen.
Auf der Haben-Seite stehen die Aktivitäten der Gremien und Mitglieder des VFF: Informationsvorführung neuester Filme aus Ost und West (1967-1987), Slatan-Dudow-Seminare, Kolloquien, (internationale) Symposien, Mitträgerschaft bei den > nationalen und internationalen Festivals, Leistungsvergleich Fernsehkunst, Werkstatt-Tage, Informationsvorführungen (bis 1980), Kritikerpreis, > Publikationen, Bezirkszentrum Potsdam, Teilnahme an Filmbesichtigungsreisen (1970er Jahre-1987), Vorschlagsrecht für Auszeichnungen; territoriale, medienübergreifende, intersektionelle Integration. In der Kommission für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen bündeln sich zur dringlichen Lösung anstehende Fragen (Vertragsgestaltung für Freischaffende und Festangestellte, Honorarordnungen Fernsehen und Trickfilm, Fernsehverträge, Videorechte, Urheberrechtsverletzungen). Dem VFF gelingt die Gleichstellung mit anderen Künstlerverbänden; Mitgliedschaft ist steuerbegünstigend für Freischaffende. Über den > Kulturfonds regelt der VFF die Übernahme des betrieblichen Anteils der Sozialversicherung bis zur Einkommenshöchstgrenze bei Freischaffenden (vgl. KSK), die Bewilligung von Fördermitteln auf Antrag (Studienreisen, Studienbeihilfe, (einmalige bzw. spezielle) Sozialunterstützung, Urlaubsreisen (Jugoslawien) und Nutzung von Ferienplätzen des Kulturfonds, Förderung von Recherchen und Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen, Ausstellungen und Werkstattwochen) sowie die Durchführung des Projekts „Geschichte der Fernsehkunst“ bis zur Übernahme durch das DDR-F.
Die Mitgliederzahl steigt von 450 (1972) auf 986 (1987). Freiberufler machen etwa 10% der Mitgliedschaft aus (1972).
Auf der Haben-Seite steht die Umbildung des VFF zum Film- und Fernsehverband. Auf einem – im Statut vorgesehenen – außerordentlichen Verbandskongress (2.1990) nehmen die Film- und Fernsehschaffenden der DDR ihre Angelegenheiten selber in die Hand. Der Film- und Fernsehverband wird überregionale berufsständische und filmpolitische Interessenvertretung. „Der durch ständige politische Eingriffe belastete Verband der Film- und Fernsehschaffenden wurde durch den Willen der Mitglieder erhalten und umstrukturiert.“ (Tschirner 1991)
Mitgliederbestand: 1.025 (1.1990)
Finanzierung
Die Hauptfinanzierung des Finanz- und Stellenplans des VFF erfolgt durch Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe im ZK der SED nach Abstimmung mit der zuständigen ZK-Abt. Kultur. Sie steigert sich von 665 TM (1973) auf 1.719 TM (1982) und erfährt eine nochmalige Erhöhung um 80 TM (1985/1986) aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahlen und Anforderungen an den VFF.
Unabhängig davon ist ein Zuschuss für den VFF – wie für andere Künstlerverbände – in den Staatshaushalt eingestellt (420 TM zzgl. 90 TM für Sondermaßnahmen, 1971).
Dazu kommen personen- oder sachgebundene Kulturfondsmittel (585 TM im Zeitraum 1983-1987).
Mitgliedsbeiträge, Produktionen und sonstige Mitteleinwerbungen machen dagegen eine marginale Größe der Einnahmen aus.
Rechtsfragen
Der Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1967) ist Rechtsnachfolger des Clubs der Filmschaffenden (1953). Er ist im Verbandsregister des MdI erfasst als „eingetragene Vereinigung“.
Nach 1990 Nach der Umwandlung der Landesverbände des FFV in eigenständige Länderverbände bzw. deren Gründung und der Unzweckmäßigkeit eines ostdeutschen Dachverbandes erlischt die Tätigkeit des FFV.
Filmförderung geht auf Initiativen der Filmemacher und Unterstützung durch die Filmbüros NRW, Hamburg und Hessen zurück. Die Filmbüros sind koordiniert mit den Filmverbänden der Länder und arbeiten – bis auf Thüringen – in Selbstverwaltung. Die Filmbüros Brandenburg, Hamburg, Hessen, MV und NRW stellen einen informellen Filmverbund her (1992).
Filmverband Brandenburg: Interessenvertretung der Film- und Fernsehschaffenden, Partner des MWTK bei der Gestaltung der Filmkultur des Landes Brandenburg, Bewahrung der Traditionen Potsdams und der DEFA-Studios als eines Zentrums des deutschen Films. Das Filmbüro Brandenburg ist Geschäfts- und Bearbeitungsstelle für die kulturelle Filmförderung nach dem Gremienmodell in Zusammenarbeit mit dem MWTK. Auslauf der kulturellen Filmförderung und Überleitung in Wirtschaftsförderung über das Wirtschaftsministerium.
Filmverband Sachsen: Dachverband der Filmverbände und -vereine, Interessenvertreter der Film-, Fernseh- und Videoschaffenden in Sachsen. Der Verband vergibt keine Fördergelder. Aufgabe ist der Erhalt, die Förderung und die Entwicklung einer regionalen und unabhängigen Filmkultur. D.h. im einzelnen: Beratung, Information und Betreuung in den Bereichen Filmförderung, Filmfinanzierung, Promotion, Vertrieb, Abspiel in Koordination mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst; Förderung und Betreuung des Filmnachwuchses; Ausbau und Vernetzung der filmkulturellen Infrastruktur in Sachsen; filmpolitische Vertretung des unabhängigen sächsischen Film- und Kinoschaffens gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung; Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen und Filmveranstaltungen; Publizierung sächsischer Filme, insbesondere sächsischer Förderfilme; Entwicklung, Herstellung und Edition der Datensammlung „Bewegte Bilder. Film- und Videobestände in Sachsen“ (2000).
Werkleitz Gesellschaft e.V. Zentrum für künstlerische Bildmedien Sachsen-Anhalt: gemeinnütziger Verein zur Förderung und Realisierung von Film-, Kunst- und Medienprojekten. Mit der institutionellen Förderung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (1996), der Mitgliedschaft im Filmbeirat der kulturellen Filmförderung (1994) und im Kunstbeirat (2000) des Landes sowie Geschäftsführung in der Medieninitiative Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Förderpolitik des Kultusminsiterium Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet des Films und der Medien nimmt die WLG den Platz eines Landesmedienzentrums ein. Sie unterhält ein Medienbüro sowie eine Medienwerkstatt, vergibt Förderstipendien im Austauschprogramm EMARE sowie Projekt-, Produktionsstipendien, unterhält eine Internet-Datenbank für Experimentalfilm und Videokunst, veranstaltet Workshops, Wechselausstellungen, Präsentationen, Biennalen (1996), bzw. Festival (2008).
Mecklenburg-Vorpommern Film: Kulturelle Filmförderung in Koordination mit dem MBWK. Mitträger des Film-Kunst-Fests Schwerin. Über das Landesfilmzentrum Vergabe von Fördergeldern, Nachwuchsförderung, Dokumentarfilmwerkstatt, Autoren- und Drehbuchwerkstatt, Location-Büro und technische Untersetzung nichtprofessioneller und professioneller Filmarbeit.
Thüringer Filmbüro: Kulturelle Filmförderung für die Bereiche Stoffentwicklung, Produktion und Abspiel ohne Vergabe von Fördermitteln. Es erledigt über Gremien sachlich-formelle Prüfung und Empfehlung als Entscheidungsvorbereitung für das Kultusministerium. Nach Herunterfahren der kulturellen Filmförderung durch Wegfall der Bundeszuweisung (1994) Orientierung auf Kunst-Kultur-Begegnungsförderung und Förderung von Kulturtourismus. Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit dem Landesverband Filmkommunikation.
Quellen
Bestände
- BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
- SAPMO-BArch SED (DY 30)
- FMP,Sammlung VFF
Rechtsvorschriften
- AO vom 1. Oktober 1953 über die Bildung eines Clubs der Filmschaffenden (ZBl S. 495)
- Statut des Clubs der Filmschaffenden vom 1. Oktober 1953 (ZBl S. 495)
- AO Nr. 2 vom 4. Juli 1957 über die Bildung eines Clubs der Filmschaffenden (GBl II S. 247)
- AO Nr. 3 vom 4. April 1967 über die Bildung eines Clubs der Filmschaffenden (GBl II S. 212)
Beschlüsse
- Resolution des Politbüros „Für den Aufschwung der fortschrittlichen deutschen Filmkunst“. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 179 vom17.7.1952, Punkt 15; Anlage Nr. 2 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/308); Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 122 vom 22.7.1952, Punkt 4; Anlage Nr.3, 4, 5 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/222)
- Empfehlung zur Gründung eines Verbandes der Filmschaffenden der DDR. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 52 vom 9.10.61, Anlage Nr. 1 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/794)
- Gründung eines Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden und eines Verbandes der Theaterschaffenden. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 7 vom 22.2.1966, Punkt 8 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1046)
- Gründungskongreß des VFF. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 83 vom 21.9.1966, Punkt 9 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1220); Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 2/67 vom 17.1.1967, Punkt 9 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1094)
- Konzeption für den II. Kongreß des VFF. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 24 vom 23.11.1971 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1365)
- Wahl leitender Kader des VFF. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 23 vom 7.3.1972 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1846)
- Herausgabe einer Einmonatszeitschrift des VFF. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 128 vom 13.12.1972 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1951)
- Konsultativtreffen der 1. Sekretäre und Verantwortlichen für internationale Beziehungen der Film- und Fernsehverbände der sozialistischen Länder in Dresden. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 93 vom 28.8.1973 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2048)
- III. Kongreß des VFF. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 24 vom 9.11.1976 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1643)
- Durchführung des Treffens der Leitungen der Filmverbände der sozialistischen Länder 1979. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 104 vom 3.9.1979 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2956)
- IV. Kongreß des VFF. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 27 vom 3.11.1981, Punkt 18 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1917)
- V. Kongreß des VFF. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 41 vom 13.10.1987, Punkt 11 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/2243)
- Verträge
- Arbeitsvereinbarung zwischen der Gewerkschaft Kunst und dem Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR, 1973 (FMP-S, VFF 178)
- Arbeitsvereinbarung zwischen Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR, Ministerium für Volksbildung, Zentralrat der FDJ, Dezember 1977 (FMP-S, VFF 155)
- Vereinbarung zwischen der Akademie der Künste der DDR und dem VFF der DDR, 4.6.1974 (AdK-O, ZAA, Bestand Institut für Darstellende Kunst, o.S.; Mitteilungen des VFF 3/1974)
- Vereinbarung zwischen dem VFF der DDR und dem Staatlichen Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR, 5.11.1974 (Mitteilungen des VFF 1/1975)
- Vereinbarung zwischen dem VFF der DDR und dem Zentralhaus für Kulturarbeit, 24.7.1985 (FMP, VFF 155)
Berichte
Club:
- Initiativkomitee zur Errichtung eines Clubs der Filmschaffenden, Protokoll der (letzten) Sitzung am 19.3.1953 (BArch, DR 1/4007)
- Entwurf für den Haushaltsplan des Clubs der Filmschaffenden für 1954 (BArch, DR 1/4084)
- Besprechung mit den verantwortlichen Funktionären des Berliner Komitees der Kulturschaffenden am 30.5.1961, Aktenvermerk (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/211)
- Grundgedanken zur Gründung eines Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden (FMP, CdF 1963-1966)
- Entschließung des erweiterten Vorstandes des CdF vom 17.2.1966 (FMP, CdF 1963-1966)
VFF:
- Konzeption zum Gründungskongreß des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/1094)
- Aufruf zur Gründung eines Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR, 26.3.1966 (FMP, VFF 006)
- Grundsätze für die ideologisch-politische Orientierung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der D.D.R., 27. Oktober 1967 (FMP, VFF 006)
- Gründung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR, 1966/67, MfK/HV Film (BArch, DR 1/4933)
- (1.) Statut des VFF, 22. Januar 1967 (FMP, VFF 006)
- (2.) Statut des VFF, 8. April 1972 (FMP, VFF 006)
- (3.) Statut des VFF, 5. Mai 1977 (FMP, VFF 006)
- (4.) Statut des VFF, 17. September 1982 (FMP, VFF 006)
- Analyse zur Entwicklung des VFF der DDR und zu ausgewählten Fragen von Film und Fernsehen (...), VFF, April 1985 (FMP, VFF 207)
- Statut des Film- und Fernsehverbandes der DDR, angenommen von der Außerordentlichen Generalversammlung am 25. Februar 1990 (FMP, VFF 006)
Nachwuchs:
- Zur Ausbildung und zur Lage des Nachwuchses im Bereich Film und Fernsehen – Probleme und Lösungsvorschläge, 26.2.1973 (FMP, VFF 115)
- Material zu Fragen des Nachwuchses in Bereich Film und Fernsehen, 15.3.1973 (FMP, VFF 115)
- Empfehlungen an die staatlichen Leitungen von Film und Fernsehen zur Verbesserung der Nachwuchsausbildung und Talentpflege in ihren Bereichen, VFF, 16.5.1973 (FMP, VFF 064; 144)
- Auswertung der Empfehlungen des VFF an die staatlichen Leitungen von Film und Fernsehen zur Verbesserung der Nachwuchsausbildung und Talentpflege in den Bereichen, SFK, 12.1973 (FMP, VFF 115)
- Vorläufige Ordnung (über die Einrichtung von Volontariaten im DEFA-Studio für Spielfilme und im DEFA-Studio für Trickfilme), HV Film, o.D. (1974) (FMP, VFF 115)
- Arbeitsgruppe 4 (Nachwuchs), Bericht an den III. VFF-Kongress (FMP, VFF 116)
- Beratung der Nachwuchskommission des VFF (NWK), 10.4.1980, Stenografisches Protokoll (FMP, VFF 116)
- Stichwortprotokoll der Zusammenkunft des Nachwuchses (...) am 28.10.1982 im Haus der Ungarischen Kultur, 18.11.1982 (FMP, VFF 117)
- Zur Situation des Nachwuchses von Film und Fernsehen der DDR i.d.F. von Jörg Foth, Januar 1983; i.d.F. als internes Material des VFF, März 1983 (FMP, VFF 117)
- Beschluß des Vorstands (des VFF) über die Arbeit der Kommission Nachwuchs und Ausbildung, Oktober 1986 (FMP, VFF 118)
- Manifest der Nachwuchsgruppe der Sektion Spielfilm des VFF, 1988 (FMP, VFF 118; siehe auch: DEFA NOVA, S. 319)
- Bericht an den V. Kongreß des VFF der DDR – Arbeitsgruppe 3 „Nachwuchs – Forderung und Förderung“, 1988 (FMP, VFF 117; siehe auch: DEFA NOVA, S. 324)
- Gedanken zum Nachweis eines dringenden Handlungsbedarfs zur Entwicklung des Dresdener Animationsfilms, 28.3.1988 (FMP, VFF 118)
- Studie zur Nachwuchsfrage im Animationsfilm der DDR, Mai 1989 (FMP, VFF 118)
Publikationen
- Konzeption für die Zeitschrift Film und Fernsehen, 1973 (FMP, VFF 064)
- Konzeptionelle Gedanken zur Schriftenreihe des VFF, 9.4.1980 (FMP, VFF 072)
- Zur tendenziellen Bewertung der Zeitschrift Film und Fernsehen, ZK/Abt. Kultur/Harder, 8.5.1984 (FMP, VFF 064)
- Information über Standorte der „Film und Fernsehen“ in Bibliotheken der BRD, 22.11.1984 (FMP, VFF 064)
- Redaktionsstatut, 5.4.1990 (FMP, VFF 064)
- Stellungnahme des Geschäftsführers zur Entwicklung der Zeitschrift Film und Fernsehen, 1990 (FMP, VFF 064)
- Dokumentation zur Arbeit der Redaktion, 20.9.1990 (FMP, VFF 064)
Nach 1990
- Satzung des Filmverbandes Brandenburg, FF aktuell 8 (1990) (FMP, VFF 203)
- Satzung des Landesverbandes Berlin im FFV, 1990 (FMP, VFF 203)
- Satzung des Berliner Film- und Fernsehverbandes, FF aktuell 11; 38 (1991; 1994) (FMP, VFF 203)
- Satzung des Landesverbandes Sachsen, FF aktuell 11 (1991) (FMP, VFF 203)
- FFV, Öffentliche Verbandsratstagung, 1.2.1991; Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden, FF aktuell 13 (1991) (FMP, VFF 203)
- Thüringer Filmbüro e.V., Projektbeschreibung, 20.1.1992 (Verwaltungsarchiv)
- Vereinbarung über die Richtlinien zur Filmförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern zwischen Kultusministerium MV und MV Film e.V., Schwerin, 1.3.1993
Literatur
- Entwurf von Grundsätzen für die ideologisch-politische Orientierung eines Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR, FWM 2/66
- II. Kongreß des VFF der DDR, Protokoll, Berlin 1972
- III. Kongreß des VFF der DDR, Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Berlin 1977
- III. Kongreß des VFF der DDR, Teil I: Protokoll Plenum; Teil II: Arbeitsgruppen, Mitteilungen des VFF, Sonderhefte 1977
- IV. Kongreß des VFF der DDR, Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Informationsbulletin, Sonderheft, Berlin 1982
- IV. Kongreß des VFF der DDR, Protokoll 1: Plenum, Protokoll 2: Arbeitsgruppen, Berlin 1982
- V. Kongreß des VFF der DDR, Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Berlin 1988
- V. Kongreß des VFF der DDR, Daten, Namen, Fakten, Berlin 1988
- V. Kongreß des VFF der DDR, 20 Jahre: 1967-1987, Dokumentation, Berlin 1988
- Foth, Jörg: Forever young, in: Blunck/Jungnickel: Filmland DDR, Köln 1990
- DEFA NOVA – nach wie vor? Versuch einer Spurensicherung, Kinemathek Heft 82. Berlin 1993
- Schmutzer, Klaus: Ein Künstlerverband emanzipiert sich. Der Film- und Fernsehverband zwischen Anspruch und Realität. BFF Bd. 40 (1991)
- FFV-Guide 91. Film- und Fernsehschaffende in Berlin (Ost), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hrsg. vom Film- und Fernsehverband (FFV) e.V., Berlin 1991
- Schuster, Renate: Kultur- und Künstlerorganisationen der DDR – Ende und Neuanfang, MKF Heft 32 (1992)
- Trotz, Sylvia: Filmförderung in den neuen Bundesländern, BFF Bd. 48 (1996)
- Kulturelle Filmförderung Brandenburg 1991-1992. Hrsg. vom Filmbüro Brandenburg, Potsdam 1992
- Informationsblatt des FVB, Potsdam (1991ff)
- Wisotzki, Joachim / Kotte, Gabriele: Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern, F&F Heft 1/92
- Igel, Astrid / Otto, Dirk: Filmverband/Filmbüro Bandenburg, F&F Heft 1/92
- Witch-Heiter, Berit / Marschallek, Ralf: Thüringer Filmbüro e.V., F&F Heft 1/92
- Kukula, Ralf: Zur Situation der Filmförderung in Sachsen. Stand 6.6.1992. In: FF aktuell 26
- Film in Sachsen. Hrsg.: Filmverband Sachsen e.V. Dresden (1993)
- Auslöser. (Zweimonatliches) Informationsblatt des Filmverbandes Sachsen e.V. (1991ff)
- Aufblende. Kulturelle Filmförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Filmverband Sachsen e.V. 1997
- Bewegte Bilder. Film- und Videobestände in Sachsen. Hrsg. vom Filmverband Sachsen e.V., gefördert durch die DEFA-Stiftung und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden 2000
- Filmbrief MV Film e.V. (1991ff)
- Mecklenburg-Vorpommern Film e.V., Kulturelle Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern, Landesfilmzentrum, Schwerin 1994
- Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern im Überblick, Landesfilmzentrum, Schwerin 1991; 1997
- Der Medienort mit Weitsicht, Landesfilmzentrum, Wismar 2002
- Filmbüro Brandenburg (Hrsg.): Filmförderung über Filmbüro 1991, 1992, 1993, 1994, o.O.o.J. (Potsdam 1994), unveröfftl.
- Werkleitz Gesellschaft (Hrsg.): Zentrum für künstlerische Bildmedien Sachsen-Anhalt, Werkleitz 1994
- Medienguide Sachsen-Anhalt. Handbuch zur Medienlandschaft Sachsen-Anhalt, 2000
- Das tätowierte Schwein. 10 Jahre Werkleitz Gesellschaft, Tornitz 2003
- Werkleitz. Programm 2008, Halle/S. 2008