Lichtspielwesen

Agenda

630: Lichtspielwesen

Das Lichtspielwesen verfügt über eine eigene Berufsbildungseinrichtung für die speziellen Belange des Lichtspielwesens mit dessen staatlich geregelten Anforderungen, Prüfungen und Obliegenheiten.

Sie untersteht unmittelbar der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Legende

Entstehungsbedingungen

Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern ist in Deutschland unter Bezug auf die Arbeitsschutzvorschriften traditionell staatlich geregelt und unterliegt nach 1945 den zuständigen Landesbehörden. Mit der Aufhebung der Länder und der Einrichtung des SFK (1952) geht die Zuständigkeit dafür an das SFK über. Bildung und Ausstattung einer zentralen Filmvorführerschule sind zunächst strittig, alternativ sind Ausbildungspraktika bei befähigten Vorführern sowie KLB als Kostenträger im Gespräch. Durch Ministerratsbeschluss wird die Zentralschule des Lichtspielwesens gegründet und dem SFK unterstellt (1953).

Status

Die ZBS des Lichtspielwesens ist die einzige Lehr- und Ausbildungsstätte für Filmvorführer mit Facharbeiter-Abschluss sowie für Ausbildung von Meistern für Wiedergabetechnik (Kinotechnik) und Theaterleiter im zweijährigen Fernstudium.

Die Schule untersteht unmittelbar der staatlichen Filmbehörde (SFK, VVB Film, HV Film im MfK), mit Ausnahme ihrer Zugehörigkeit zur DHF (1962-1969).

Struktur

Die ZBS steht zwischen Betriebs(berufs)schule und Fachschule mit 

obligatorischem Unterricht in allgemeinbildenden, kulturpolitischen und technischen Fächern in Verbindung von theoretischer Unterweisung und praktischer Arbeit.

Neben Facharbeiter- und Meisterausbildung erfolgen Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern des Lichtspielwesens sowie Weiterbildungsmaßnahmen auf kulturpolitischem, kulturökonomischem und filmtheatertechnischem Gebiet in Lehrgangsform. Ausbildungsinhalt und -ablauf werden von der ZBS festgelegt in Übereinstimmung mit den staatlichen Bestimmungen und Verfügungen und in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung.

Die ZBS unterstützt durch Beratungen, Konsultationen und Lehrmaterialien die Einrichtungen des Lichtspielwesens bei der Durchführung innerbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen.

Produktion

Erfolgt die Ausbildung in den Anfangsjahren noch in Lehrgängen zum Erwerb des Befähigungsnachweises, geht die ZBS zum zweijährigen Direktunterricht für die Facharbeiterausbildung und zum Fernstudium für die Meisterausbildung über.

Die Theaterleiter-Ausbildung mit Fachschulabschluss erfolgt im Fernstudium an der FS für Klubleiter Meißen-Siebeneichen (3 Jahre) und der ZBS (1 Jahr).

Der Ausbildung geht eine Vorschulausbildung in Vorführeinrichtungen der KLB mit Maschinenpraxis voraus. Die Ausbildung erfolgt nach dem Delegierungsprinzip einer entsendenden und aufnehmenden Einrichtung.

Die Schule wird von 39 Mitarbeitern (Lehrkörper und Verwaltung) mit einem jährlichen Haushalt von 0,8 Mio. Mark geführt (1989). (Otto (1993) 286)

Rechtsfragen

Die Bedienung stationärer und mobiler Filmvorführapparaturen hat staatliche Ausbildung und Prüfung, ggf. in bezirklichen Einrichtungen, zur Voraussetzung.

Neben Sicherheits- und Betriebsbestimmungen, technischen und vorführrechtlichen Bestimmungen (> Distribution > Lichtspielwesen) gelten die allgemeinen bildungs- und kulturrechtlichen Gesetze und Verordnungen.

Nach 1990

Der Lehrbetrieb wird geschlossen und die Schule eingestellt (1991), da von Seiten der Kinowirtschaft kein Interesse besteht, Filmvorführer als Lehrberuf bzw. Facharbeiter zu führen.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)

Rechtsvorschriften

  • Bekanntmachung vom 16. Juli 1952 der Prüfungsordnung für Filmvorführer (MinBl S. 110)
  • Bekanntmachung vom 21. Januar 1953 der Prüfungsordnung für Personen, die ortsveränderliche Filmvorführgeräte der Gefahrenklassen B und C bedienen (GBl S. 613)
  • Merkblatt für Interessenten an der Ausbildung als Filmvorführer, 1953 (BArch, DR 1/4007)
  • AO vom 28. Juni 1953 über die Errichtung einer Zentralen Schule für Filmvorführung (ZBl S. 287)
  • AO vom 8. Dezember 1954 über die Prüfung von Filmvorführern (ZBl S. 606)
  • Prüfungsordnung für Filmvorführer (in: Röwer 1957)
  • Anweisung zur Errichtung einer Zweigstelle der Zentralen Schule für Filmvorführer (VMMfK Nr. 11/55, Teil I, lfd. Nr. 145)
  • Statut der Zentralen Schule für Filmvorführer (VMMfK Nr. 10/58, Teil I, lfd. Nr. 30)
  • AO vom 11. August 1958 über die Prüfung der Filmtheaterleiter und Spieltruppleiter (GBl. II S. 209)
  • AO vom 11. August 1958 über die Prüfung von Filmvorführern (GBl. II S. 211)
  • Erste DB vom 27. Juli 1962 zur VO über die Bildung der DHF (GBl. II S. 510)
  • Statut der Deutschen Hochschule für Filmkunst vom 30. November 1964 (VMMfK Nr. 12/64, Teil I, lfd. Nr. 34)
  • Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83)
  • Grundsätze vom 11. Juni 1968 für die Berufsausbildung im einheitlichen sozialistischen Bildungssystem (GBl. I S. 261)
  • AO vom 1. März 1967 über die Prüfung von Filmvorführern für 16-mm-Schmalfilmprojektoren (GBl. II S. 225)
  • Anweisung über die Fachschulausbildung von staatlich geprüften Filmeinsatzleitern (VMMfK Nr. 4/68, Teil I, lfd. Nr. 6)
  • Statut der Zentralen Betriebsschule des Lichtspielwesens des M.f.K (ZBS) vom 25. Juni 1969 (VMMfK Nr. 6-7/69, Teil I, lfd. Nr. 10)
  • Anweisung über die Änderung des Statuts der ..., 29.9.1970 (VMMfK Nr. 11/70, Teil I, lfd. Nr. 22)
  • AO über die Finanzierung der Berufsausbildung (GBl. II 1969 Nr. 88)
  • AO über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen (GBl. II 1970 Nr. 41)
  • AO über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung – Prüfungsordnung – (GBl. II 1970 Nr. 72)
  • AO vom 28. Juli 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet der Kultur (Beschwerdeverfahren) (GBl. II S. 539)
  • Anweisung über die Berufsausbildung in Theatern und im Filmbereich, 26.7.1972 (VMMfK Nr. 8/72 Teil I Nr. 16)
  • Vereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern im Bereich des M.f.N.V. (Auszug) vom 9.2.1973 (VMMfK Nr. 5/73, Teil II, lfd. Nr. 12)
  • AO vom 7. August 1973 über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung - Facharbeiterprüfungsordnung – (GBl. I Nr. 40 S. 409)
  • Ordnung über die Weiterbildung der Filmtheaterleiter und Gruppenleiter des Landspieldienstes, 10.4.1975 (VMMfK Nr. 5/75, Teil I, lfd. Nr. 20)
  • AO vom 30. März 1982 über die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern (GBl. II Nr. 17 S. 363)
  • Prüfungsordnung für Filmvorführer, 30.3.1982 (VMMfK Nr. 2/82, Teil I, lfd. Nr. 7)
  • Zusammenlegung der DEFA Zentralstelle für Filmtechnik und des VEB Filmtheatertechnik unter Zuordnung der Zentralschule des Lichtspielwesens Langenau zum VEB DEFA Filmtechnik Berlin, MfK/HV Film, Oktober 1989 (BArch, DR 1/15431)

Berichte

  • Zentrale Schule des Lichtspielwesens, Berichte und Beschlüsse, 1973-1990, MfK/HV Film (BArch, DR 1/14719-14721)

Literatur

  • Lehrbriefe (1965ff)
  • Röwer, Karl: Die Technik für Filmvorführer, Halle/S. 1957
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