Sonstige Ausbildungseinrichtungen

Agenda

640: Sonstige Ausbildungseinrichtungen

Neben unmittelbar filmbezogenen Ausbildungsstätten ist Hoch- und Fachschulausbildung an artverwandten künstlerischen Lehranstalten gegeben.

Im Unterschied zur normativen Regelung von Kaderbedarf und Absolventeneinsatz bei Film und Fernsehen erfolgen Ausbildung und Einstellung nach Angebot, Nachfrage und Eignung.

Ausbildungsmöglichkeiten in der DDR finden Ergänzung durch das Auslandsstudium. Es setzt Delegierung durch eine Einrichtung des Filmwesens und das Ministerium für Kultur voraus.

Kunsthochschulen sind dem Ministerium für Kultur unterstellt. Sonstige Hoch- und Fachschulen unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen.

Legende

Entstehungsgeschichte

Die Ausbildungseinrichtungen für Film können den Bedarf an Fachleuten nicht decken. Film als Kunst vereint viele Künste. Sein Bedarf an Ausdrucksmöglichkeiten und Gestaltungsformen gibt Künstlern anderer Fachgebiete und Ausbildungsrichtungen und sog. „Seiteneinsteigern“ Gelegenheit auf Mitwirkung beim Film und Mitarbeit in den Studios. Das trifft in erster Linie auf Schauspieler und bildende Künstler zu (Filmarchitekten/Szenenbildner, Kostümbildner, Maskenbildner, Trickgestalter und -zeichner).

Mit der ersten Studienreise von Filmschaffenden nach Moskau (1951) beginnen die Kontakte zum WGIK, die in die Studienaufnahme deutscher Filmstudenten mündet (1953), ergänzt vom Studium an der FAMU Prag.

Status

Die künstlerischen Fach- und Hochschulen unterstehen der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten (1951-1953) bzw. dem MfK (1954). Konzeption und Struktur (einschließlich Festlegung von Abteilungen, Fachrichtungen und Klassen) durch Stakuko/MfK müssen vom MHF bestätigt werden. Nach der Theaterhochschule Leipzig (1953) erhält auch die Schauspielschule Berlin den Hochschulstatus (1981), am Ende des Studiums steht das Diplom. Fachschulen dienen vorwiegend der Ausbildung in den angewandten Künsten. Der Status allein sagt nichts über die Qualität der Ausbildung und das Renommee der Ausbildungsstätte.

Produktion

Institut für Schauspielregie bei der HFF (1974) bzw. bei der Hochschule für Schauspielkunst Berlin (1981). Das Institut arbeitet selbständig nach eigener Aufgabenstellung. Der Direktor ist dem Minister für Kultur unmittelbar unterstellt. Die Ausbildung ist konzeptionell auf Theater orientiert.

Schauspielausbildung erfolgt in Weimar, Leipzig, Berlin und Rostock.

Für bildende und angewandte Künste erfolgt die Ausbildung an der Hochschule für angewandte Kunst Berlin-Weißensee, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, Institut für künstlerische Werkgestaltung (1946-1958) bzw. Hochschule für industrielle Formgestaltung Burg Giebichenstein/Halle/S. (1958), Fachschule für Grafik und Gestaltung (1945) bzw. Werbung und Gestaltung (1967) Berlin-Oberschöneweide, Fachschule für angewandte Kunst Sonneberg.

Die Berliner und Dresdner Hochschule richten Fachrichtungen für Bühnen- bzw. Szenenbild sowie Textil-, Kostüm- und Modeklassen ein. Erstere verfügt über kurzzeitig über eine Filmklasse mit Unterricht in Dramaturgie, Filmgestaltung, Filmgrafik, Filmtechnik (1948/1949). Letztere richtet eine Fachrichtung Zeichentrick (1960-1967) ein; ein früher Versuch der Einrichtung einer Trickfilmausbildung und –produktion scheitert (1949).

Auf dem Gebiet der Filmtechnik existiert weder eine wissenschaftlich-technische Forschung für Film (und Fernsehen) auf Hochschulniveau, noch gibt es eine spezifische filmtechnische Hochschulausbildung. Einige Hoch- und Ingenieurschulen bedienen filmtechnisch relevante Einzeldisziplinen (Feinmechanik, Optik) und führen Promotionen durch. (Die > Ingenieurschule für Filmtechnik (1955) dient der Ausbildung für mittleres künstlerisch-technisches und ingenieurtechnisches Personal.)

Das Auslandsstudium Film beginnt (1953). Die Studenten werden vom MfK (HV Film; Abt. Künstlerische Lehranstalten) ausgewählt und an das WGIK Moskau und die FAMU Prag delegiert. Ihre Eingliederung in DEFA-Studios nach absolviertem Studium ist zwar prinzipiell geregelt, verläuft aber in praxi für Absolventen wie Studioleitungen nicht problemlos.

Quellen

Bestände

  • BArch Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten (DR 1)
  • Ministerium für Kultur (DR 1)
  • KHB, Archiv 
  • HfBK, Archiv 

Rechtsvorschriften

  • Anweisung zur Bildung, zu den Aufgaben und der Stellung des Instituts für Schauspielregie bei der H.F.F. der D.D.R. vom 1. September 1974 (HFF-Verwaltungsarchiv)
  • Gemeinsame Anweisung vom 17. Februar 1975 zur weiteren Durchsetzung von Maßnahmen für eine frühzeitige Findung und Förderung künstlerisch talentierter Schüler und ihre langfristige Vorbereitung auf ein künstlerisches Hoch- oder Fachschulstudium (VMMfV Nr. 4/75, S. 52; VMMfK Nr. 4/75, S. 33; FMP-S, VFF 116)

Literatur

  • Empfehlungen (des Wissenschaftsrates) für die künftige Entwicklung der Kunst-, Musik- und Theaterhochschulen in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin (24.1.1992)
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