Berufsbildung
Agenda
650: Berufsbildung
Berufsbildung ist Teil des einheitlichen Bildungssystems in der DDR. Träger der Lehrlings- und Berufsausbildung sind die Betriebe und Kombinate.
DEFA-Studios, Betriebe und Einrichtungen des Film- und Lichtspielwesens richten Ausbildungsstätten ein bzw. treten darin in Kooperation miteinander ein. Sie legen Ausbildungsinhalte und -abläufe unter Berücksichtigung staatlicher Normative fest.
Struktur
651 Lehrlingsausbildung
652 Betriebsfachschule
653 Betriebsberufsschule
654 Zentralschule des Lichtspielwesens > 631
Legende
Entstehungsgeschichte
Die Diskussion um künstlerisch-technischen Nachwuchs in der DEFA beginnt 1948. Sie mündet in die Bildung einer Nachwuchskommission des Vorstandes (für alle Branchen), die Aufnahme der Lehrlingsausbildung der Filmproduktion (1949/50) und die Einrichtung einer Betriebsfachschule für die DEFA (1952).
Status
Einstellung von Lehrlingen und Berufsausbildung ist an die Studios, Betriebe und Einrichtungen gebunden. Sie wird von Kaderabteilungen bzw. Direktoraten Kader und Bildung geregelt.
Struktur
Ausbildungsinhalt und -ablauf werden von den Ausbildungsstätten festgelegt in Übereinstimmung mit den staatlichen Bestimmungen und Verfügungen und in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung. Berufsbildung steht im gesamtgesellschaftlichen Rahmen und der Entwicklung des DDR-Bildungssystems.
Produktion
Studios, Betriebe und Einrichtungen sind für Berufsausbildung zuständig und regeln selbstverantwortlich die Bereitstellung entsprechender Einrichtungen, Arbeits- und Ausbildungsmittel, qualifizierter Lehrmeister und erforderlicher Lehrproduktion. Berufstheoretische Ausbildung erfolgt in Fachklassen der Berufsschulen.
Studios, Betriebe und Einrichtungen, die nicht selbst ausbilden, vereinbaren die Delegierung an entsprechende Ausbildungsstätten.
Zentrale Ausbildungsstätten des Filmbereichs sind die Betriebsakademie (Betriebsschule) des DEFA-Studios für Spielfilme (für alle Gewerke) sowie die BBS der DEFA-Kopierwerke (ZKW) (für Kopierwerksfacharbeiter als Basisberuf für Negativ- und Positivschnitt und Kameraassistenz).
Rechtsfragen
Grundlage der Berufsausbildung (Lehrausbildung) ist der Lehrvertrag zwischen Auszubildendem und Arbeitsstätte, auch wenn die Arbeitsstätte die Ausbildung an eine andere Arbeitsstätte delegiert.
Quellen
Bestände
- BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
- DEFA (DR 117)
- DEFA-Studio für Spielfilme (DR 117)
- Staatssekretariat für Berufsausbildung (DQ 2)
- Staatssekretariat für Berufsbildung (DQ 4)
- Ministerium für Volksbildung, Stellvertreterbereich Berufsbildung (DR 2)
- Ministerium für Bildung (DR 4)
Rechtsvorschriften
- AO vom 17. August 1949 über die Förderung der Lehrlingsausbildung in den volkseigenen Betrieben (ZVOBl. S. 660)
- Bkm. vom 8. Februar 1952 über die Einbeziehung der Arbeit der Ausbildungsstätten in die Produktionspläne der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 109)
- AO vom 15. Juni 1954 über die Planung und Organisation der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Berufsbildung der D.D.R. (ZBl. S. 337)
- AO vom 4. März 1955 über Regeln für Lehrlinge und Berufsschüler (GBl. I S. 199)
- Beschl. vom 28. Juni 1956 über die Bestimmungen über die Berufsausbildung der Lehrlinge in der sozialistischen Wirtschaft (GBl. I S. 568)
- AO vom 16. November 1956 über das Rahmenstatut und den Rahmenstrukturplan für Betriebsberufsschulen (GBl. II S. 385)
- VO vom 28. August 1958 über die Verantwortlichkeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung der Lehrlinge und der Qualifizierung der Arbeiter (GBl. I S. 669)
- Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83)
- Grundsätze vom 11. Juni 1968 für die Berufsausbildung im einheitlichen sozialistischen Bildungssystem (GBl. I S. 262)
- AO vom 17. Oktober 1969 über die Finanzierung der Berufsausbildung (GBl. II S. 541)
- AO vom 30. April 1970 über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen (GBl. II S. 301)
- AO vom31. Juli 1970 über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung – Prüfungsordnung – (GBl. II S. 511)
- AO vom 7. August 1973 über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung - Facharbeiterprüfungsordnung – (GBl. I Nr. 40 S. 409)
- Anweisung über die Berufsausbildung in Theatern und im Filmbereich, 26.7.1972 (VMMfK Nr. 8/72 Teil I Nr. 16)
- AO vom 14. März 1974 über Einrichtungen der Berufsbildung (GBl. Nr. 18 S. 177)
- Statut des Staatssekretariats für Berufsbildung (GBl. I Nr, 36 S. 637)
- AO vom 20. Juli 1977 über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts in der Berufsbildung (GBl. I Nr. 25 S. 311)
- VO vom 29. November 1979 über die Verantwortung und die Aufgaben bei der Leitung der Berufsbildung (GBl. I Nr. 44 S. 448)
- AO vom 10. Dezember 1981 über die Lehrproduktion und Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung der Lehrlinge (GBl. I Nr. 6 S. 137)
- AO vom 17. September 1984 über den Erwerb eines Facharbeiterabschlusses bei gesellschaftlich notwendigem Berufswechsel (GBl. I Nr. 28 S. 321)
- AO vom 9. November 1984 über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung (GBl. I Nr. 34 S. 413)
- VO vom 21. Dezember 1984 über die Facharbeiterberufe (GBl. I Nr. 4 S. 25)
- AO vom 15. April 1986 über die Kooperation der Betriebe auf dem Gebiet der Berufsbildung und die Entwicklung des Netzes der Einrichtungen der Berufsbildung (GBl. I Nr. 18 S. 276)
Übersichten
- Übersicht über die gegenwärtige Berufsbildung im Bereich des Film- und Lichtspielwesens, 1965 (BArch, DR 1/4307)