Weiterbildung
Agenda
660: Weiterbildung
Weiterbildung (Erwachsenenbildung, Qualifizierung) dient beruflicher Qualifikation, fachlicher Fortbildung oder kulturpolitischer bzw. künstlerischer Weiterbildung. Sie ist Bestandteil des einheitlichen DDR-Bildungssystems. Mit ihrer Durchführung sind die Betriebe als Träger der Weiterbildung beauftragt.
DEFA-Studios, Betriebe, Einrichtungen des Film- und Lichtspielwesens richten Ausbildungsstätten ein bzw. treten darin in Kooperation miteinander ein und legen Ausbildungsinhalte und -abläufe fest. Zentrale Institution sind die Betriebsakademie des DEFA-Studios für Spielfilme, die Technische Betriebsschule der DEFA-Kopierwerke und die Zentralschule des Lichtspielwesens.
Struktur
661 Innerbetriebliche Weiterbildung
661.1 DEFA
661.2 DEFA-Studios
661.3 DEFA-Studio für Spielfilme
661.4 DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme
661.5 DEFA-Studio für Trickfilme
662 Externe Weiterbildung
662.1 Akademie (Institut) für Weiterbildung beim MfK Schildow
662.2 Fachschule für Klubleiter „Martin Andersen Nexö“ Meißen
662.3 Zentrale Volkskunstschule
663 Kursorische Weiterbildung
663.1 Sonderschule des ZK der SED Brandenburg
663.2 Sonderschule des ZK der SED Woltersdorf
663.3 Sonderschule des ZK der SED Kleinmachnow
664 Meisterklassen
664.1 Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“
664.2 Akademie der Künste der DDR > 980
Legende
Entstehungsgeschichte
Der Bedarf an Qualifizierung aus Arbeitszusammenhang und Beschäftigungsverhältnis heraus wird in der frühen DEFA und den Studios virulent. Bedarf und Ambivalenz zeigen sich in der Einrichtung Technischer Kabinette nach sowjetischem Beispiel sowie der Staatspolitische Schulung (1953) und zeugen früh von staatlicher Regulation.
Status
Erwachsenenbildung folgt, wie auch > Berufsausbildung, der allgemeinen Bildungspolitik und ist Bestandteil des einheitlichen DDR-Bildungssystems. Die Durchführung der Berufsbildung im engeren und der Erwachsenenqualifizierung im weiteren Sinne obliegt den Betrieben, in Übereinstimmung mit staatlichen Bestimmungen und Verfügungen und in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung.
Struktur
DEFA-Studios, Betriebe, Einrichtungen richten Ausbildungsstätten ein bzw. treten darin in Kooperation ein und legen Ausbildungsinhalte und -abläufe fest. Die Betriebsakademie ist dabei die zentrale Institution. Sie wird im DEFA-Studio für Spielfilme eingerichtet und dort in eine Betriebsschule umgewandelt (1980). Eine zweite, technisch ausgelegte Ausbildungsstätte ist im VEB DEFA-Kopierwerke eingerichtet.
Neben beruflicher Qualifikation mit dem Ziel des Erwerbs des Facharbeiterstatus bzw. fachlicher Fortbildung wird allgemeinbildende, kulturpolitische und künstlerische Weiterbildung extern betrieben.
Volkshochschulen wirken gleichberechtigt bei der Erwachsenenqualifizierung und sind zuständig für nachholende Schulabschlüsse (Klasse 8-12). Sie bleiben hier ebenso außer Betracht, wie die Aufnahme eines Fach- oder Hochschul- bzw. Universitätsstudiums oder eine Delegierung an Bildungseinrichtungen der SED (KPS, BPS, PHS) aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus.
Produktion
Im Zusammenhang mit der jährlichen Diskussion des BKV werden innerbetrieblich regelmäßig Feststellungen zum Qualifikationsniveau der Mitarbeiter getroffen. In ihrer Folge werden Qualifizierungsvereinbarungen zum Erwerb des Facharbeiterabschlusses bzw. zum externen FS-Abschluss zwischen Studios, Betrieben, Einrichtungen und Mitarbeitern abgeschlossen.
Innerbetriebliche Weiterbildung findet zunächst in Technischen Kabinetten (1953) statt, die von Betriebsakademie (1959) bzw. Betriebsschule (1985) abgelöst werden. Dominiert in den 1960/1970er Jahren Berufsbildung, verlagert sich der Schwerpunkt in den 1980er Jahren auf Weiterbildung. Die Betriebsakademie bzw. Betriebsschule wartet mit weit gefächertem Angebot an Lehrgängen, Kursen, Vorträgen uam. auf und editiert eigene > Publikationen. Die Einrichtung der Weiterbildung und Teilnahme an Weiterbildung ist nach den Beschlüssen von 1970 und 1979 obligatorisch.
DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme organisiert in eigener Hand die Weiterbildung künstlerisch-technischer Mitarbeiter bis zu studiointerner Prüfung mit Zertifikat.
DEFA-Studio für Trickfilme nimmt die Animatorenausbildung für Zeichenfilm bis zur Einrichtung der Studienrichtung Zeichentrick an der HFF (1974) in eigene Hände; nach Volontariat erfolgen Delegierung an die Fachschule für Werbung und Gestaltung Berlin und Studioeinsatz.
Externe Weiterbildung konzentriert sich auf kulturpolitische Schulung für verschiedenste staatliche und betriebliche Arbeitsbereiche und Leitungsstufen.
Kursorische Weiterbildung ist Weiterbildung der künstlerischen Mitarbeiter in gesellschaftswissenschaftlichen, ökonomischen und kulturpolitischen Fragen ohne Qualifikationsnachweis. Die Bindung der Kurse an SED-Einrichtungen ist kein Hindernis für die Teilnahme parteiloser Künstler, stellen sie doch Bildungs- und Diskussionsveranstaltungen auf vergleichsweise hohem Niveau dar.
Eine Sonderform ist die Einrichtung von Meisterklassen an der HFF (1973) und der Institution Meisterschüler an der AdK (1954/55; für Film 1985). Voraussetzung ist der Diplomabschluss der HFF.
Quellen
Bestände
- BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
- DEFA; DEFA-Studio für Spielfilme (DR 117)
- DEFA-Studio für Trickfilme (DR 116)
- DEFA-Studio für Dokumentarfilme (DR 118)
- SAPMO-BArch SED-Kulturabteilung (DY 30/IV 2/9.06)
- SHStA Fachschule für Klubleiter (VI.2.3.5)
Rechtsvorschriften
- VO vom 5. März 1953 über die Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 406)
- AO vom 14. September 1953 über die Umwandlung der ehemaligen Landesvolkshochschulen in zentrale Schulen für kulturelle Aufklärung (ZBl. S. 448) i. V. mit der AO vom 6. Juni 1956 (GBl. II S. 228), der AO Nr. 2 vom 19 März 1957 (GBl. II S. 135) und der AO Nr. 3 vom 26. März 1959 (GBl. II S. 135)
- RL vom 21. Oktober 1953 über die Aufgaben der Volkshochschulen bei der fachlichen Qualifizierung der Arbeit in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (ZBl. S. 535)
- AO vom 25. März 1954 über Stipendien und Studiengelder für Meisterschüler der D.A.K. (GBl S. 314)
- Gesetz vom 2. Dezember 1959 über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der D.D.R. (GBl. I S. 859)
- VO vom 27. September 1962 über die Bildungseinrichtungen zur Erwachsenenqualifizierung (GBl. II S. 687)
- AO vom 15. Juni 1963 über die Fachschulausbildung für Klubleiter (GBl. II S. 415)
- Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83)
- AO vom 5. Mai 1982 über Aufgaben und Arbeitsweisen der Volkshochschulen – Volkshochschulenordnung – (GBl. SDr. Nr. 1094)
- Anweisung über die Berufsausbildung in Theatern und im Filmbereich, 26.7.1972 (VMMfK Nr. 8/72, Teil I, lfd. Nr. 16)
- Anweisung vom 25. Februar 1985 über das Bildungsprogramm für ehrenamtliche Filmklubfunktionäre (VMMfK Nr. 2/85, Teil I, lfd. Nr. 13)
Beschlüsse
- Beschluss vom 24. Juni 1968 über die Grundsätze und Aufgaben zur Entwicklung der Weiterbildung in Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften, Volkshochschulen sowie den Universitäten, Hochschulen, Fachschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen (GBl. II Nr. 76 S. 557, Ber. Nr. 88 S. 681)
- Beschluss vom 16. September 1970 über die Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen bei der Gestaltung des entwickelten sozialistischen Systems des Sozialismus in der DDR (GBl. I S. 291)
- Gemeinsamer Beschluss des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 21. Juni 1979 für eine weitere Erhöhung des Niveaus der Erwachsenenbildung (VMStB Nr. 6/79, S. 73)
Berichte
- Richtlinie über die Arbeit der Technischen Kabinette der DEFA-Studios und DEFA-Kopierwerke, 1952 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/207)
- Statut der Betriebsakademie des VEB DEFA-Studio für Spielfilme, 11.1959 (Studiohandbuch, F 1/02)
- Arbeitsordnung der Betriebsakademie des VEB DEFA-Studio für Spielfilme, 14.12.1964 (Studiohandbuch, F 1/11)
- Statut der Betriebsakademie des VEB DEFA-Studio für Spielfilme, 18.11.q1970 (Studiohandbuch, F 1/12)
- Aufnahme- und Studienbedingungen für Meisterschüler bei der D.A.K., 1.3.1955 (AdK-O, ZAA 26; 132)
- Aufnahme- und Studienbedingungen für Meisterschüler der AdK. Allgemeine Richtlinie, Neufestlegung, 4.6.1969 (AdK-O, ZAA 582)
- Aufnahme- und Studienbedingungen für Meisterschüler bei der AdK der DDR, 1976 (AdK-O, ZAA 2854)
- Aufnahme- und Studienbedingungen für Meisterschüler bei der AdK der DDR, 1982 (AdK-O, ZAA 2855)
- Meisterschüler-Ausbildung, Bilanz (1990) (AdK-O, ZAA 2855)
- Nachwuchs- und Ausbildungsfragen, Weiterführung der Meisterschüler-Ausbildung. WA Darstellende Kunst, 4.5.1982, Kurzprotokoll der Sitzung der Sektion Darstellende Kunst am 30.4.1982. (AdK-O, ZAA 964)
- Weidhaas, Anmerkungen zur Meisterschüler-Ausbildung Film/Fernsehen (1985)
- Einige Erfahrungen und Probleme der Meisterschülerausbildung an der AdK
- Meisterschüler-Ausbildung der Sektion/WA Darstellende Kunst, 12.5.1986 (AdK-O, ZAA 2855)
Übersichten
- Übersicht über die gegenwärtige Berufsbildung im Bereich des Film- und Lichtspielwesens, 1965 (BArch, DR 1/4307)
Literatur
- Die Aufgaben des Technischen Kabinetts, Neuer Weg Heft 9/1952
- Jahrbuch der DDR 1959
- Fischer, K.:. Möglichkeiten der Anwendung der Netzplantechnik zur Leitung komplizierter pädagogisch-wissenschaftlicher Prozesse in der Betriebsakademie des DEFA Studios für Spielfilme, TuP 6/1973
- Bildungskonferenz im DEFA-Studio für Spielfilme, TuP Sonderheft 1975
- Fischer, K. (Hrsg.): Geschichte der Betriebsakademie des DEFA-Spielfilmstudios, o.J.
- Schneider, G. u.a.: Erwachsenenbildung, Berlin 1988
- Opelt, Karin: DDR-Erwachsenenbildung, Münster 2005