Filmarchiv
Agenda
910: Filmarchiv
Einrichtung zur Sammlung, Erhaltung und Nutzbarmachung von Filmen deutscher Provenienz und Werken der internationalen Filmkunst, der Kinofilmproduktion der DEFA-Studios sowie des im Produktions- und Distributionsprozess von Filmen entstandenen Informations- und Dokumentationsmaterials.
Das Staatliche Filmarchiv ist das für Film zuständige Spezial- und Endarchiv im Film- und Archivwesen der DDR und der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur unterstellt.
1990 geht das Staatliche Filmarchiv der DDR im Bundesarchiv-Filmarchiv auf.
Darüber hinaus werden nach 1990 weitere Archive mit DEFA- bzw. DDR-Filmbeständen gebildet oder bestehende um diese Bestände erweitert.
Struktur
911 Staatliches Filmarchiv der DDR
912 Archiv für den Wissenschaftlichen Film der DDR
913 Archivfilmtheater
913.1 Arbeitskreis Filmkunst des SFA im Kino Camera
913.2 CAMERA
913.3 CAMERA-Programm-Kinos
919 Bund-Länder-Einrichtungen, Stiftungen, Institute
919.1 Bundesarchiv-Filmarchiv
919.2 Sächsisches Staatsarchiv
919.3 Landesarchiv Berlin
919.4 Landesbildstelle Berlin
919.5 Deutsches Rundfunkarchiv
919.6 Archiv der Akademie der Künste
919.7 Deutsches Institut für Animationsfilm e.V.
Legende
Entstehungsgeschichte
Die Übergabe eines Teils des beschlagnahmten ehemaligen Reichsfilmarchivs und der Sovexportfilm-Bestände an deutschen Filmen der Produktion bis 1945 durch die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR (1954) führt zur Schaffung des Staatlichen Filmarchivs (1955).
Status
Das Staatliche Filmarchiv ist das für Kinofilm zuständige Endarchiv im Film und Archivwesen der DDR. Der terminologische Zusatz ~ der DDR wird sukzessive eingeführt (1956) und in Anweisungen von 1960 rechtsverbindlich festgelegt. Als Teil des staatlichen Archivwesens nimmt es die Verwaltung, Erfassung, Sicherung, Erschließung und Auswertung des filmischen Archivgutes im Sinne der VO vom 11. März 1976 wahr. Als Spezialarchiv untersteht es der HV Film im MfK. Die Beziehungen zur Staatlichen Archivverwaltung der DDR (StAV) tragen informellen Charakter. Die Aufgaben des SFA sind durch Statut (1955, 1968) bestimmt.
Das SFA besitzt weitgehende Autonomie. Einer Aufsicht durch die HV Film im MfK unterliegen öffentlichkeitswirksame Aktivitäten (CAMERA, Retrospektiven, Publikationen).
Struktur
Die Binnenstruktur ist durch die Aufgaben und Schwerpunkte des SFA bestimmt. Sie wird entsprechend den finanziellen, materiellen und personellen Anforderungen und Voraussetzungen angepasst. In der Territorialstruktur sind die Abteilungen, Bereiche, Lager des SFA auf verschiedene Standorte verteilt.
Die Einrichtung eines Aktenendarchivs für das Filmwesen der DDR im SFA ist von MfK und StAV genehmigt (1989), wird aber nicht mehr verwirklicht.
Filmrelevantes Schriftgut aus der Deutschen (Zentral-)Verwaltung für Volksbildung, dem Ministerium für Kultur und anderen übergeordneten staatlichen Einrichtungen wird vom Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA) übernommen und nach 1990 in das Bundesarchiv, Abteilung DDR, eingegliedert.
Produktion
Das Staatliche Filmarchiv folgt einer weiten Auffassung des Archivgegenstands Film und seiner Bedeutung als Quelle in kultureller, historischer und filmgeschichtlicher Hinsicht. Aufgabengebiet des SFA ist die Sammlung, Prüfung, Sicherung und Erhaltung von Kinofilmen und sonstigen professionell hergestellten Filmen (Auftragsfilme, Fernsehfilme, Depositare) unter Einschluss der Umkopierung von Nitrofilm auf Sicherheitsfilm und erhaltungssichernder Lagerung sowie deren dokumentalische Aufbereitung, Ordnung und Auswertung. Zu den Aufgaben des SFA gehört die wissenschaftliche Aufbereitung der Sammlung, die Bereitstellung von Filmen für wissenschaftliche, publizistische, kulturpolitische Zwecke und für den Wiedereinsatz in Kino und Fernsehen im In- und Ausland sowie Öffentlichkeitsarbeit und internationaler Archivfilm-Austausch. Konzepte für Bestandsergänzung, Wertermittlung, Katalogisierung, technische Belange der Bestandserhaltung, Mitarbeit in der FIAF werden nach eigenen und internationalen Erfahrungen durch das SFA selbst entwickelt und in Praxis umgesetzt. Wissenschaftliche Ausbildung für die Tätigkeit in einem Filmarchiv existiert nicht. Die Mitarbeiter des SFA weisen unterschiedlichste Qualifikationen auf: Filmwissenschaftler, Filmproduzenten, Archivare, Ingenieure für Film- und Fernsehtechnik, Kopierwerksfacharbeiter. Learning by doing kennzeichnet die Entwicklung des SFA. Verständnis für das Funktionieren eines Filmarchives, die Wahrnehmung und Erweiterung seiner Aufgaben, die Bereitstellung der dafür notwendigen staatlichen Mittel muss das SFA bei den staatlichen Institutionen selbst einwerben.
Entwicklungsstadien des SFA:
1.Gründungsphase (1955-1959): Filmübernahme und Aufbewahrung ohne
Erhaltungsmaßnahmen, Lagertechnik, Findhilfsmittel und Kataloge. Die Lagerung der Filme erfolgt in Bunkern des ehemaligen Reichsfilmarchivs (Potsdam-Babelsberg) und im einzigen noch intakten Luftschutzbunker (Berlin-Weißensee). Sofortige kommerzielle Auswertung im Kino und nichtkommerzielle Nutzung (> Filmklubs) sowie Öffentlichkeitsarbeit. Höhepunkte der Gründungsphase sind die Ausstellung „60 Jahre“ (Berlin 1958) sowie der erste DEFA-Kompilationsfilm in Langmetrage („Du und mancher Kamerad“, 1956), der auf den historischen und politischen Wert des SFA aufmerksam macht.
2. Entfaltung und Profilierung (1959-1969): Einrichtung provisorischer Filmlager (Festung Königstein, stillgelegte Gefängnisse in Weißenfels und Berlin-Köpenick). Die z.T. schlechten Lagerbedingungen verursachen beträchtliche Schäden am Filmmaterial. Beginn einer systematischen Filmprüfung. Entwicklung eines langfristigen Programms zur Umkopierung von Nitrofilmen auf Sicherheitsfilm (Azetatfilm). Erweiterung der Sammlungstätigkeit auf filmbegleitendes Informations- und Dokumentationsmaterial (Plakat-, Programm- und Schriftgutsammlung, Sammlung von Filmausgangsmaterialien (Drehbücher, Noten, Kostüm- und Dekorationsentwürfe, Puppen), Werbematerialien (Plakate, Programmhefte, Aushänge) sowie museale Gegenstände zum Film. Profilierung der filmkulturellen Tätigkeit des Archivs durch Eröffnung des Archivfilmtheaters CAMERA, Beginn der Retrospektiven auf dem Leipziger Filmfestival, Veröffentlichung von Begleitmaterialien für den Verleih von Archivfilmen. Neubau von Anlagen zur Lagerung und Bearbeitung von Archivmaterial: Lagerkapazität für 80.000 Rollen Nitrofilm und 240.000 Rollen Azetatfilm (schwarz-weiß); Kopierwerk; Einrichtungen zur Filmprüfung und Restaurierung (Berlin-Wilhelmshagen (1964/1967)); Auflösung der bisherigen Lager bis auf Außenstelle Babelsberg (Nitrofilm-Lager). Ausweitung internationaler Aktivitäten im Rahmen der FIAF. Errichtung des Archivs für den wissenschaftlichen Film (AwiF) zur kommerziellen Verwertung von Archivmaterial (i.e. SFA-Bereich Nichtspielfilm, Außenstelle Babelsberg).
3. Vertiefung und Erweiterung (1970-1990): Herstellung einer ausgewogenen Balance zwischen Sammlung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung. Aufbau eines Katalogsystems. Die Entwicklung eines EDV-Systems zur Filmkatalogisierung münden in die Erprobungsphase (1989/90). Systematische inhaltliche Restaurierung von Filmen zur Bestimmung des überlieferungswürdigen Bestandes. Einführung der Abgabepflicht von Ausgangsmaterial und Positivkopie pro Titel für DEFA-Studios zur lückenlosen Überlieferung. Gründung der Staatlichen Filmdokumentation als Abteilung des SFA zur Herstellung nichtöffentlicher Personen- und Sachdokumentationen. In Kooperation mit dem DDR-F Neubau eines Magazins zur Farbfilmlagerung zur Verhinderung der Farb-Ausbleichung; das Projekt eines gemeinsamen Gebäudes für Filmrestaurierung und TV-gerechte Aufbereitung der Archivbestände wird auf Regierungsanweisung abgebrochen.
Abwehr rigider staatlicher Maßnahmen zur Silberrückgewinnung (1983). (> Technik > Entsorgung)
Mitarbeit des SFA am internationalen Projekt zur Ausarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Auswahl von Kino-, Foto- und Phonodokumenten zur staatlichen Aufbewahrung und Auswertung (1977) im Kontext übergreifender Problemlösung in Archivwesen sowie Information/Dokumentation in der DDR (1963; 1972; 1976).
(> Wissenschaft > Information und Dokumentation)
Die Belegschaftsgröße des SFA steigt von 20 Beschäftigten (1955) auf 175 Beschäftigte (1989).
Schwerpunkte der Tätigkeit des SFA:
Sammlung und Bestände: Grundstock der Sammlung sind jene Bestände des Reichsfilmarchivs, die der DDR von sowjetischen Behörden 1955 übergeben wurden. Das Sammelgebiet umfasst die Kinofilmproduktion der DDR; deutsche Synchronfassungen ausländischer Filme aus dem Verleihprogramm von > PROGRESS Film-Verleih; Filme deutscher Provenienz aus Archivtausch bzw. Kauf oder Schenkung aus Privatbesitz; Werke der internationalen Filmkunst in Auswahl. Die Filmsammlung hat einen Umfang von ca. 60.000 Nichtspielfilmen und ca. 15.000 Spielfilmen (1990). Das Archiv fungiert darüber hinaus als Depot für Auftragsproduzenten oder Einrichtungen, die keine ordnungsgemäße Aufbewahrung ermöglichen können.
Die Herstellung und Ablieferung von DEFA-Archivkopien aller Gattungen wird durch Weisung des > SFK (1953) geregelt: „Von jedem Film ist in dem jeweiligen DEFA-Studio eine Archivkopie zu lagern. Die Archivkopie darf nicht verliehen werden. (...) Filme, von denen keine Archivkopie vorliegt, dürfen nicht zugelassen werden.“ Die Archivkopien verbleiben in den > DEFA-Studios. Das SFA hat lt. Statut „die Sammlungen laufend nach dem Stand der neuesten Filmproduktion der DDR zu ergänzen“ (1965), doch erst nach Anordnung der HV Film (1965) sind die Studios zur Sichtung, Sortierung und Reduzierung ihrer Filmlagerbestände und - nach Fertigstellung des Filmlagers Berlin-Wilhelmshagen (1967) - zur Übergabe an das SFA verpflichtet. Mit Anordnung der HV Film (1979) wird die Pflichtabgabe von Archivkopien und Ausgangsmaterialien sowie zugehöriger Filmdatenblätter und Filmdokumente von den DEFA-Studios an das SFA geregelt. Die Ablieferungspflicht an das Archiv schließt verbotene, abgesetzte oder abgebrochene Filme ein und gewährleistet ihre Erhaltung.
Die Sammlung von Dokumenten aus der Filmgeschichte umfasst mehrere Hunderttausend Fotos, Plakate, Programmhefte, Werbematerialien, Noten, Kostüm- und Szenenbildentwürfe, Drehbücher. Die Zensurkarten-Sammlung des Deutschen Reiches umfasst 90% der Originalbestandes und ist unikal. Die Sammlung technischer Geräte wird dem > Filmmuseum Potsdam als Dauerleihgabe überlassen (1980, 1984).
Erhaltung: Durch Investitionsvorhaben werden Lagerbedingungen geschaffen, die dem internationalen Standard für eine dauerhafte Erhaltung von Nitrofilmen, Schwarz-Weiß-Sicherheitsfilm (1967) und Farbfilmen (1980) entsprechen. Beide Anlagen stellen für damalige Verhältnisse „Weltniveau“ dar und setzen international Maßstäbe für den Bau von Filmlagern. Die Erhaltungsmaßnahmen insgesamt sind ein Kompromiss zwischen optimalen Vorstellungen und technologischen, materiellen und finanziellen Möglichkeiten. Nach Experimenten und Fehlinvestitionen erweist sich, dass die > DEFA-Kopierwerke weder über technischen Voraussetzungen, noch das Know-how, noch ausreichende Kapazitäten für die Umkopierung des Archiv-Nitrobestandes (1970: ca. 160.000 Rollen) verfügen. Die Erweiterung der restaurativen Kopierkapazität des Archivs ist Kernstück eines dritten Investitionsverfahrens (1970er Jahre), das ein Jahr nach Baubeginn auf Weisung höchster Stellen abgebrochen wird: Fehlinvestition 3 Mio Mark. Auch die Zuarbeit der > DEFA Zentralstelle für Filmtechnik (Unterflüssigkeitskopiermaschine für geschrumpftes Material) kann den Rückstand zum internationalen Niveau bei der Filmbearbeitungstechnik nicht verhindern. Der Rohfilmmangel zwingt zu Kompromissen bei der Archivierung und zur Belastung von Negativen bis zur Unbrauchbarkeit.
Das für Filmarchive übliche doppelte Sicherungspaket (Archivkopie, Benutzerkopie, Originalnegativ, Dup.-Positiv, Dup.-Negativ) stellt eher die Ausnahme, das einfache Sicherungspaket (Positiv, Negativ) die Regel dar.
Erschließung: Die Erschließung der Bestände, vor allem der Filminhalte, befindet sich, wie in den meisten anderen Filmarchiven, weit hinter den Erfordernissen. Katalogarbeiten sind auf die Erfassung filmografischer und technischer Daten in Grundkartei, technischer Kartei und Lagerkartei konzentriert. Die inhaltliche Erschließung erfolgt hauptsächlich in Zusammenhang mit der inhaltlichen Restaurierung verschiedener Materialen eines Films. Die Nutzung der Kapazität des Rechenzentrums Frankfurt/O. (1988/89) hat einen Vorlauf von 15 Jahren zur Voraussetzung.
Nutzbarmachung: Die Nutzbarmachung der Bestände erfolgt als Dienstleistung für Dritte und durch das Archiv selbst. Etwa 25-30% des Programmvermögens des > Fernsehens stammt aus dem SFA. Pro Jahr werden etwa 100 Film- und Fernsehproduktionen mit Klammerteilen (Filmausschnitten) unterstützt. Die Bereitstellung von Archivmaterial für DEFA-Studios, DDR-F, Nutzer aus sozialistischen Ländern sowie für Journalisten und Wissenschaftler erfolgt ohne Einschränkung. Produzenten aus dem NSW müssen ein Konzept für die Nutzung des Archivmaterials vorlegen; Ablehnungen sind selten.
Die Nutzbarmachung der Bestände durch das SFA selbst erfolgt durch den Archivfilmverleih, insbesondere für > Filmklubs, und unterhält das > Archivfilmtheater CAMERA. Während der > Internationalen Leipziger Dokumentarfilmwochen veranstaltet das SFA Retrospektiven zur Geschichte des Dokumentar- und Animationsfilms (1962). Das SFA tritt mit Filmprogrammen in Partnerarchiven auf. Es führt Ausstellungen durch, beginnend mit „60 Jahre Film“ (1958) im Museum für Deutsche Geschichte Berlin, gestaltet von der Cinémathéque Francaise und dem SFA unter dem Patronat der FIAF.
Die filmkulturellen Aktivitäten des SFA erfordern filmhistorische Forschungen, da Literatur zur Erschließung des filmischen Erbes in der genannten Zeit kaum zur Verfügung steht.
Archivfilmverleih des SFA (1957-1959; 1960-1962 eingestellt; 1963-1990): Spezielle Sichtung und Programmarbeit, Klärung der Rechtslage für eine öffentliche Aufführung, zusätzliche Kopienherstellung und Kontrolle, Disposition und Versand. Von den für Kopierleistungen zur Verfügung stehenden Mitteln werden 25-30% für filmkulturelle Aktivitäten eingesetzt. Archivfilme für öffentliche Vorführung durchlaufen eine Abnahmekommission für Verleihfilme (1957) und unterliegen der Zulassungspflicht.
Nichtkommerzieller und nichtöffentlicher Charakter der Veranstaltungen bedingt Mitgliedschaft im Archivfilmtheater oder in einem > Filmklub (Besucherjahreskarte) sowie Kostenbeitrag anstelle Eintrittspreis pro Veranstaltung. Im Verleihangebot sind rd. 450 Titel (1990).
Nach dem Vorbild anderer Archive (Warschau, Paris, London) wird ein Archivfilmtheater eröffnet (1963). Es stellt die CAMERA-Programme des SFA (1963-1990) vor und schafft den Programmvorlauf für > Studiofilmtheater (Verleihkatalog, Filmblätter). Wegen baulicher Mängel wird das Kino nach kurzer Zeit wieder geschlossen (1966). Das Datum ist eine Botschaft, auch wenn ein Zusammenhang mit dem 11. Plenum des ZK der > SED (1965) quellenmäßig nicht belegt werden kann. Das SFA mietet sich mit seinem CAMERA-Programm und mehreren Vorführungen pro Woche in Berliner Filmtheater ein. Teile des Programms werden in Studiofilmtheatern anderer Städte nachgespielt. Mit den CAMERA-Veranstaltungen werden jährlich etwa 100.000 Zuschauer erreicht.
Das SFA ist frühzeitig vorläufiges Mitglied (1956), dann ordentliches Mitglied (1957) der FIAF. Es beteiligt sich am Film- und Programmaustausch. Vertreter des SFA sind Mitglieder des Comité Direkteur bzw. Vorsitzende oder Mitglieder von FIAF-Commissionen und federführend beteiligt an der Edition von Basisdokumenten der FIAF (Herbert Volkmann: „Manual for Filmpreservation“, Wolfgang Klaue: „Filmcataloguing“, Dr. Alfred Krautz: „International Directory of Cinematographers Set- and Costume Designers in Film“ ). Auf Initiative des SFA kommt die UNESCO-„Recommendation for the Safeguarding and Preservation of Moving Images“ (1979) zustande. Das SFA führt vier FIAF-Sommerschulen mit Teilnehmern aus über 40 Ländern als einzige Form der Weiterbildung von Mitarbeitern in Filmarchiven weltweit durch (1973-1986).
Finanzierung
SFA ist Haushaltseinrichtung, eingestellt in den Haushalt des MfK. Sämtliche Einnahmen (Verkauf von Duplikaten sowie die Herstellung von Klammerteilen an in- und ausländische Nutzer über das AwiF; Gewinne aus Archivfilmverleih und -theater) werden an den Staatshaushalt abgeführt. Das DDR-F zahlt für die Dienstleistungen eine jährliche Pauschalgebührt von 1.0 Mio Mark. Den Studios sind durch die HV Film im MfK günstige Konditionen für die Nutzung des Archivs eingeräumt, was maßlose Anforderungen von Archivmaterial und missbräuchliche Verwendung begünstigt.
Der Jahreshaushalt umfasst 7,9 Mio. Mark Ausgaben und 2,1 Mio. Mark Einnahmen (1989). (Otto (1993) 286)
Rechtsfragen
Bestände des Reichsfilmarchivs werden als Beutegut nach den USA (Library of Congress), Großbritannien (Imperial War Museum) und der Sowjetunion (Gosfilmofond) ausgelagert (1945). Von sowjetischer Seite werden jene Bestände zurückgegeben, die noch auf dem Territorium der DDR lagern (1955). In die UdSSR ausgelagerte Bestände des RFA und der Ufa-Lehrschau verbleiben im sowjetischen Staatsfilmarchiv Gosfilmofond. Erste Rückgabeverhandlungen (Anfang 1960er Jahre) werden von sowjetischer Seite abgebrochen, wieder aufgenommene Verhandlungen (2. Hälfte 1980er Jahre) zur Rückgabe deutscher Filme werden bis (1990) nicht abgeschlossen und vom Bundesarchiv-Filmarchiv nicht weitergeführt. Es gelingt lediglich, die Zensurkarten des Deutschen Reiches zurückzuführen (1990).
Ein Regierungsabkommen zwischen USA und BRD (1969) regelt die Rückgabe der in den USA befindlichen deutschen Filme an das Bundesarchiv. Die in London aufbewahrten deutschen Filme werden weiterhin als Beutegut behandelt.
Beide deutsche Staaten beanspruchen Rechtsanspruch auf Filme aus deutscher Produktion vor 1945 und erkennen ihre Rechtsstandpunkte gegenseitig nicht an. Ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichts der DDR legitimiert das SFA zur Verwertung deutscher Filme aus der Produktion vor 1945. Zur Verwendung von Archivmaterial aus dem SFA durch Nutzer aus dem NSW wird eine pragmatische Lösung gewählt, indem keine Verwendungsrechte lizenziert, sondern Nutzungsgebühren erhoben werden. In vielen Fällen werden Benutzer aus dem NSW vom Rechtsinhaber in der BRD erneut zur Zahlung veranlagt. Die Rechteinhaber in der BRD erheben keine Forderungen – von Ausnahmen abgesehen – bei der Verwertung alter deutscher Filme in der DDR und im SW. Von der DDR werden keine Bemühungen unternommen, ihren Rechtsstandpunkt in westlichen Ländern durchzusetzen. Nach dem Kulturabkommen zwischen beiden deutschen Staaten (1986) erfolgt eine Vereinbarung über Filmaustausch bzw. Verleih zwischen SFA und BArch, ohne die strittigen Fragen zu berühren.
Nicht eindeutig geregelt ist das Eigentum am Filmmaterial aus Studios und Verleih im Archiv, demzufolge das Eigentum weiter bei der abgebenden Stelle verbleibt.
Die Beziehungen des SFA zu den DEFA-Studios und zum DDR-F sind durch Verträge geregelt. Nach anfänglichen unrechtmäßigen Nutzungen von Archivfilmen durch das Fernsehen erhalten DFF/DDR-F vertragsgemäß Filme und Filmausschnitte zur Verwendung in eigener Verantwortung und Einsatzentscheidung. Neben einem Rahmenvertrag zwischen DDR-F und SFA wird für jeden Film ein gesonderter Vertrag ausgefertigt (Verkauf bzw. Verleih). In der Lizenzfrage haftet das DDR-F gegenüber Forderungen Dritter urheberrechtlicher Art. Erworbene Filme und Ausschnitte gelten lt. Nutzungsordnung des SFA nur für den beantragten Zweck.
Die Mitgliedschaft in der FIAF verbietet die kommerzielle Verwertung von Archivmaterial durch das SFA. Nach den Bestimmungen der FIAF ist das SFA verpflichtet, „das Material nur über das nationale Filmarchiv des betreffenden Landes auszuliefern, das Material nur auf dem Tauschwege bezw. (sic!) als befristete oder unbefristete Leihgaben abzugeben und nicht zu verkaufen.“ Zur kommerziellen Nutzung der Bestände wird das Archiv für den wissenschaftlichen Film (AwiF) als Bestandteil des SFA gebildet (1960), das nicht den Regeln der FIAF untersteht. Das AwiF ist juristisch nicht selbständig und verfügt über kein eigenes Personal.
Nach 1990
Bundesarchiv-Filmarchiv Das SFA ist die einzige staatliche Einrichtung der DDR, die geschlossen und arbeitsfähig in eine Bundeseinrichtung übernommen wird. Per 3.10.1990 erfolgt die Übernahme der (körperlichen) Bestände und der filmbegleitenden Dokumente sowie der (meisten) Mitarbeiter des SFA in das Bundesarchiv sowie der Zusammenschluß mit den filmarchivisch arbeitenden Referaten des Bundesarchivs zur Abteilung Filmarchiv im Bundesarchiv. Schriftgut des SFA wird an das Bundesarchiv abgegeben, im Filmarchiv verbleibt das filmbezogene Schrift- und Sammlungsgut und die Zulassungskartei der HV Film im MfK. Mit Vertrag vom 9. Juli 1997 zwischen BvS und BArch wird das Eigentum sämtlicher zum DEFA-Filmstock gehörender Materialien (Filmmaterialien, filmbegleitende Materialien, Schriftgut) auf das Eigentum des BArch übertragen. Eine Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte ist damit nicht verbunden. Das Bundesarchiv-Filmarchiv ist Eigentümer des Materials, die Rechte liegen bei der > DEFA-Stiftung.
Aufgabe des Filmarchivs ist die möglichst vollständige archivarische Sicherung der deutschen Filmproduktion, unabhängig davon, ob ein Film bei einem privaten Produzenten oder in einer Institution entstanden ist. Davon ausgenommen sind Auftrags- und Eigenproduktionen öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehanstalten (>Deutsches Rundfunkarchiv).
Begründet durch privatwirtschaftliche Produktion und Kulturhoheit der Länder, gibt es keine Ablieferungspflicht für Filmkopien in ein zentrales Filmarchiv bzw. zentrale Kinemathek. Als Kompromiß zwischen Koordination und Konkurrenz ist durch Verwaltungsabkommen (1978) der Kinemathekenverbund (auch: Kinematheks~) geschaffen, dem angeschlossen sind: Bundesarchiv-Filmarchiv, Deutsches Institut für Filmkunde Wiesbaden, Stiftung Deutsche Kinemathek (Filmmuseum Berlin, 2005) sowie Deutsches Filmmuseum Frankfurt/M., Filminstitut Düsseldorf, Filmmuseum München, Filmmuseum Potsdam.
Sächsisches Staatsarchiv Das Sachgebiet Audiovisuelle Medien ist die zentrale Einrichtung für das genannte Sammelgebiet für das Archivwesen des Freistaates Sachsen. Es betrifft Sammlung, Sicherung, Erschließung, Dokumentation und öffentliche Nutzbarmachung vorhandener Medienbestände der dreißiger bis neunziger Jahre des 20. Jh. sowie heute und künftig von staatlichen Einrichtungen des Freistaates Sachsen produzierter audiovisueller Medien als Dokumente der Zeitgeschichte, darunter als bedeutende Bestandsgruppen die des > agra-Filmstudios Markkleeberg sowie des > Amateurfilms (einschließlich des Zentralen Amateurfilmarchivs im > Zentralhaus für Volkskunst Leipzig). Übernahme von AV-Altbeständen aus Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Sächsisches Staatsarchiv Chemnitz, Sächsisches Bergarchiv Freiburg, Sächsisches Staatsarchiv Leipzig. Bestandsergänzende Übernahme gewerblich hergestellter Filme (Industriefilmstudios) sowie der Bestände von Betriebsfilmgruppen, Amateurfilmstudios, Kabinetten für Kulturarbeit, Massenorganisationen und Einzelpersonen aus der DDR. Depositar von AV-Beständen regionaler Archive.
Die Landesbildstelle Berlin (Landesfilmarchiv) ist als Filmgebrauchsarchiv (Landesbildstelle Berlin-Brandenburg, 1934) gegründet. Der Bestand setzt sich zusammen aus Archivbeständen der Eigenproduktion (seit den 1930er Jahren), Ankäufen und Schenkungen, Filmen der Berlin-Information (West/Ost) als Auftragsfilme des Presse- und Informationsamtes des Senats von Berlin-West und des Magistrats von Berlin-Ost (zumeist im DEFA-Studio für Dokumentarfilme hergestellt) sowie Unterrichtsfilmen aus den Kreisbildstellen der Abt. Volksbildung des Magistrats von Berlin-Ost.
Der didaktische Bereich wird in das neu gegründete Landesinstitut für Schule und Medien Berlin überführt (2000), das mit der gleichnamigen Einrichtung des Landes Brandenburg zum Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM, 2007, Sitz Ludwigsfelde-Struveshof) fusioniert.
Die audiovisuellen Archivbereiche der Landesbildstelle (Filmarchiv, Foto- und Tonarchiv, Berlin-Information, Foto- und Filmaufnahmedienst, Fachbibliothek mit medienkundlichen Sammlungen und technischer Ausrüstung) werden in das Landesarchiv Berlin eingegliedert (2000) und mit dessen Beständen zusammengeführt. Die Landesbildstelle wird aufgelöst (2000).
Das Landesarchiv Berlin ist das zentrale Staatsarchiv für das Land Berlin (Stadtarchiv Berlin (1945). Landesarchiv Berlin-West (1951), Zusammenführung beider Archive im Landesarchiv Berlin (1991)). Nach der Integration der Landesbildstelle Berlin in das Landesarchiv (2000) verfügt das Archiv der audiovisuellen Medien des Landes Berlin mit 3 Mill. Metern Film im Bestand und 200 Filmen/Videos im Verleih nach dem Bundesarchiv und dem Sächsischen Staatsarchiv über den drittgrößten Filmarchivbestand in Deutschland.
Das Deutsche Rundfunkarchiv ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD zur Sammlung, Archivierung, Erschließung und Dokumentation von Ton-, Bild- und Schriftdokumenten. Nach treuhänderischer Verwaltung, Sicherung, Sichtung und Gesamtkoordination der Bestände des Fernsehens und Rundfunks der DDR (1992-1993) übernimmt die ARD die Rundfunkarchive Ost und ordnet sie dem DRA als Fundus für die Mediengeschichte der DDR zu, zunächst im Standort Berlin (1994), dann im DRA Potsdam-Babelsberg. (Außer der Überlieferung von Hörfunk und Fernsehen der DDR befinden sich hier auch die Aktenarchive von RIAS Berlin und SFB sowie die Sammlungen des Deutschen Rundfunkmuseums Berlin.)
Bestandteil des Fernseharchivs sind, neben den Eigen- und Koproduktionen des Fernsehens, die Auftragsproduktionen der DEFA-Studios auf den Gebieten Publizistik, Kulturpublizistik, Fernsehdramatik (Fernsehfilme), Kinder- und Jugendprogramm. Das Programmvermögen wird von RBB Media GmbH verwertet.
Das Schriftgutarchiv umfasst Verwaltungs- und Programmschriftgut des DFF/DDR-F, darin eingeschlossen Leitungsakten, Dokumentationen, Manuskripte, Verträge sowie Verwaltungsverkehr mit den DEFA-Studios, den Einrichtungen und der staatlichen Leitung des Filmwesens (1952-1991), einschließlich der Sammlung von Presseausschnitten sowie des Bildarchivs mit Pressefoto-Sammlung für DEFA-Auftragsproduktionen, DEFA-Filme, PROGRESS-Filmen und Übernahmen aus dem SFA. Bestandsübersichten und Forschungsergebnisse werden in der Reihe „Veröffentlichungen aus dem Deutschen Rundfunkarchiv“ editiert.
Schriftgut des Staatlichen Komitees für Rundfunk (Fernsehzentrum Berlin/Deutscher Fernsehfunk) und des Staatlichen Komitees für Fernsehen befindet sich als staatliche Überlieferung im > Bundesarchiv.
Die Stiftung Archiv der Akademie der Künste wird von den Ländern Berlin und Brandenburg, zus. mit dem BMI, gegründet (1993). In der Stiftung sind die (interdisziplinären) Archive der Akademien der Künste Berlin-Ost/West zusammengeführt und als eigenständige Abteilungen gebildet, darunter die Archivabteilung Film- und Medienkunst (Filmarchiv).
Das Filmarchiv betreut und sammelt Nachlässe und Archive von Filmkünstlern aus dem deutschen Sprachraum seit den Anfängen des Films bis heute. Zu den Sammlungsschwerpunkten gehören Mitglieder der Akademie der Künste, die Filmgeschichte der DDR, Berliner und Brandenburger Filmemacher, die Geschichte des Fernsehfilms sowie Künstler, die im Film und auf der Theaterbühne wirken. Ergänzend zu den Personalarchiven, vor allem von Regisseuren, Schauspielern, Drehbuchautoren und Kameraleuten, werden Drehbücher, Filmprogramme, Werbematerialien, Zeitungsartikel, Szenen- und Werkfotos gesammelt.
Die Filmsammlung umfasst vorwiegend Dokumentarfilme und Dokumentaraufnahmen aus Personalarchiven, Nachlässen und Sammlungen. Sie wird seit 1998 als Depositum in das Filmmuseum Berlin - Stiftung Deutsche Kinemathek überführt.
Das Historische Archiv verfügt über Bestände zur Geschichte der Preußischen Akademie der Künste. Das Verwaltungsarchiv beinhaltet die Bestände von Präsidium, Sektionen, Abteilungen, Direktion der > Akademie der Künste der DDR sowie der AdK Berlin (West).
Ziel des Deutschen Instituts für Animationsfilm e.V. ist die Pflege und Förderung des deutschen Animationsfilms. Das Tätigkeitsfeld umfasst die wissenschaftliche Archivierung und nichtkommerzielle Distribution von Filmen und Materialien aus dem Bereich des deutschen Animationsfilms im In- und Ausland. Das Deutsche Institut für Animationsfilm e.V. wird im November 1993 in Dresden von ehemaligen Mitarbeitern des Trickfilmstudios und Filmenthusiasten gegründet. Nach der Schießung des DEFA-Studios für Trickfilme (6.1992) gelangt der Nachlass in das DIAF. Neben dem Filmstock von 2.000 Kopien verwahrt das DIAF Dokumente, Zeichentrickphasen, Flach- und Silhouettenfiguren, Animations- und Handpuppen sowie Bauten und Requisiten. Im April 2002 eröffnet das DIAF eine Dauerausstellung zum Gesamtschaffen des DEFA-Studios für Trickfilme in den Technischen Sammlungen der Stadt Dresden. Die Ausstellung vermittelt einem breiten Publikum die Geschichte, Funktionsweise und Gestaltungsmöglichkeiten des Animationsfilms. Sie wird von thematischen oder einzelnen Filmschaffenden gewidmeten Wechselausstellungen sowie Filmvorführungen begleitet.
Quellen
Bestände
- BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
- Staatliches Filmarchiv (DR 140)
- SAPMO-BArch SED (DY 30)
- SAdK
- DRA DFF/DDR-F
- Sächs.StA Bestand Industriefilmstudios; Amateurfilm; Zentralhaus für Kulturarbeit
Rechtsvorschriften
(1):
- (Anweisung über die Ablieferungspflicht für Archivkopien) 18. Sitzung des Kollegiums des SFK, 18.2.1953 (BArch, DR 1/4468)
- Zweite DB vom 1. September 1955 zur VO vom 16. August 1951 über die Entwicklung fortschrittlicher Literatur – Pflichtexemplare (GBl. I S. 729)
- VO vom 14. Oktober 1955 über die Errichtung des Staatlichen Filmarchivs (GBl. I S. 729)
- AO vom 5. November 1955 über das Statut des Staatlichen Filmarchivs (GBl. I S. 799)
- Anweisung vom 30. März 1957 zur Vervollständigung der Filmbestände des SFA (BArch, DR 140/A 649)
- Anweisung vom 30. März 1957 über die Behandlung von Filmkopien (Unika) (BArch, DR 140/A 649)
- Anweisung vom 1. Mai 1957 über die Herstellung von Duplikaten bzw. Kopien sowie zur Ziehung von Klammerteilen von Archivfilmen des Staatlichen Filmarchivs (VMMfK Nr. 8/57, Teil I, lfd. Nr. 36)
- Anweisung vom 1. Mai 1957 über die Bildung und die Tätigkeit einer Abnahmekommission für Archivfilme bei der Hauptverwaltung Film (VMMfK Nr. 8/57, Teil I, lfd. Nr. 37)
- AO über die beschränkte Vorführung von Filmen von wissenschaftlicher oder künstlerischer
- Bedeutung (1957) (BArch, DR 1/4671a)
- Anweisung vom 1. August 1957 betr. Filmvorführungen des SFA (VMMfK 12/57, Teil I, lfd. Nr. 54)
- Anweisung vom 1. Juni 1960 über die Errichtung des Archivs für den Wissenschaftlichen Film der DDR (VMMfK Nr. 4/60, Teil I, lfd. Nr. 10)
- Anweisung über die Errichtung eines Filmtheaters des Staatlichen Filmarchivs der DDR (VMMfK Nr. 6/63, Teil I, lfd. Nr. 20)
- AO vom 4. August 1965 über Aufbewahrung von Filmmaterial in den Studios und Übergabe an das Staatliche Filmarchiv (BArch, DR 140/A 122)
- Gebührenordnung, Anlage zum Preiskarteiblatt Nr. 17-1-65 vom 15.7.1965 (BArch, DR 140/ A 649)
- AO Nr. 2 vom 12. Juni 1968 über das Statut des Staatlichen Filmarchivs (GBl. III S. 28)
- Nutzungsordnung des Staatlichen Filmarchivs der DDR (1969), Fassung 1970 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K; BArch, DR 140/A 933/1; A 79)
- RL zur Auswahl und Wertbestimmung der Filme für die Dauerlagerung, Fassung 1.1971 (BArch, DR 140/ A 105)
- Abgabeordnung Film, Entwurf, 17.8.1973 (BArch, DR 140/A 105)
- Arbeitsordnung über das Verfahren der staatlichen Zulassung von Archivfilmen vom 1. Juni 1974 (BArch, DR 140/ A 97)
- VO vom 11. März 1976 über das staatliche Archivwesen (GBl. I Nr. 10 S. 165)
- Erste DB vom 19. März 1976 zur VO über das staatliche Archivwesen – Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bestandsergänzung, Bewertung und Kassation (GBl. I Nr. 10 S. 169)
- Zweite DB vom 19. März 1976 zur VO über das staatliche Archivwesen - Benutzungsordnung (GBl. I Nr. 10 S. 172)
- Anweisung über die Abgabe von Filmmaterial an das SFA vom 27. April 1979 (BArch, DR 140/A 97)
- Anweisung über die Sicherung und Erhaltung von Dokumentations-, Archiv- und Museumsgut im Bereich des Filmwesens der DDR vom 27. April 1979 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge A-K; BArch, DR 140/A 97)
- Gesetz vom 3. Juli 1980 zum Schutz des Kulturgutes der D.D.R. – Kulturschutzgesetz (GBl. Nr. 21 S. 213)
- Erste DB vom 3. Juli 1980 zum Gesetz vom 3. Juli 1980 ~ - Geschütztes Kulturgut - (GBl. I Nr. 28 S. 275)
- Weisung zur Verfahrensweise bei unentgeltlichen Leistungen des SFA der DDR vom 1. Februar 1980 (BArch, DR 140/A 97)
- Grundsätze für den Schutz des Kulturgutes der DDR (VMMfK Nr. 2/88)
(2):
- Dienstanweisungen (1959-1989) (BArch, DR 140/A 79, 81; 649; 933/1, 2)
darin:
- DA 7/67, Änderung zur Sammlungsordnung des SFA, Fassung 1966 (BArch, DR 140/A 81)
- DA 10/69, Einrichtung des AID-Archivs (BArch, DR 140/A 81)
- DA 11/69, Sammlungsordnung des SFA (BArch, DR 140/A 81; 105)
- DA 1/71, Einführung der Nutzungsordnung des SFA der DDR (BArch, DR 140/A 79)
- DA 5/73, Einrichtung eines Archivs der ASIFA beim SFA der DDR (BArch, DR 140/A 81)
- DA 3/78, Arbeitsordnung für das Verfahren bei der Zulassung von Archivfilmen (BArch, DR 140/A 79; A 81)
- DA 1/81, Technologie zur Sammlung von Archiv- und Dokumentationsgut in der Dokumentensammlung des SFA der DDR (BArch, DR 140/A 933/2)
- DA 2/81, Technologie Kataloge (BArch, DR 140/A 79)
- DA 10/81, Festivalarchiv (BArch, DR 140/A 79; 933/2)
- DA 10/84, Technologie der Bestandsergänzung (BArch, DR 140/A 79; 81)
- Arbeitsordnung (1986) (BArch, DR 140/A 933/1)
- Nutzungsordnung des SFA der DDR, Fassung 1988 (BArch, DR 140/A 933/2)
- Gebührenordnung des SFA der DDR, Fassung 1988 (BArch, DR 140/A 933/2)
- Benutzungsordnung des SFA der DDR, Fassung 1990 (BArch, DR 140/A 935)
- Gebührenordnung des SFA der DDR, Fassung 1990 (BArch, DR 140/A 935)
(3):
- Zulassungskartei der HV Film (BArch, DR 1; BArch-FA)
Beschlüsse
- Die DEFA-Kommission wird beauftragt, einen Vorschlag für die Schaffung eines Filmarchivs
- zu unterbreiten. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 25/51 vom 9.1.1951, Punkt 7
- (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/2/125)
Verträge
- (Erster) Vertrag mit Ausleihbestimmungen und Preisfestsetzung, SRK/DFF-SFA, 1960
(BArch, DR 1/4556; BArch, DR 140/A 682)) - Rahmenvertrag SKF/SFA vom 1.6.1972 (BArch, DR 140/A 699)
- Übernahme von Fernsehfilmen, Protokoll vom 24.10.1973 (BArch, DR 140/A105)
- Vereinbarung SFA/DDR-F, 1979 (BArch, DR 140/A 682)
- Vereinbarung (über Tausch bzw. Ausleihe von Filmen aus der deutschen Produktion vor 1945), SFA/BArch, o.D. (1987/1988) (BArch, DR 140/A 643)
- Vertrag zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)
- und dem Bundesarchiv (BArch) vom 9. Juli 1997 (BArch, verwaltungsintern)
Berichte
(1):
- (Bitte der Akademie, das ehemalige Reichsfilmarchiv, z.Zt. im sowjetischen Besitz und von Sovexportfilm geführt, „in deutsche Hände zu übergeben und es der Akademie zu unterstellen“) DAK/Engel an MfV/Wandel, 6.11.1950 (AdK-O, ZAA 235)
- Übergabe eines Teils des beschlagnahmten ehemaligen Reichsfilmarchivs durch die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR, 29.4.1954. Kurzer Bericht..., 8.8.1956
- (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/214)
- Aufstellung von Filmen, die die Vertretung der „Sovexportfilm“ an das Ministerium für Kultur der DDR übergibt, 29.4.1954 (BArch, DR 140/A 695)
- Kurzer Bericht über die Grundlagen und die Tätigkeit des Staatlichen Filmarchivs der DDR, 8.8.1956. MfK/HV Film an ZK der SED, Abt. Kultur, 17.8.1956 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/214)
- Zustand und Perspektiven des Staatlichen Filmarchivs der DDR, Herbert Volkmann, 10.2.1959 (BArch, DR 1/4671a; BArch, DR 140/A 96))
- Bericht über eine Reise nach Westdeutschland (ua. Deutsches Filmarchiv und Deutsches Institut für Filmkunde, Wiesbaden), Bericht über eine Reise nach Westdeutschland (ua. Deutsches Filmarchiv, Wiesbaden), 21.12.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/214)
- Begründung für die Umwandlung des Filmtheaters „Camera“ in ein Filmtheater des Staatlichen Filmarchivs der DDR, o.V.o.D. (1962) (BArch, DR 140/A 832)
- Vorlage über die Umwandlung des Reprisentheaters „Camera“ in ein Filmtheater des Staatlichen Filmarchivs der DDR, o.V.o.D. (1962) (BArch, DR 140/A 1141/1)
- Kulturpolitische Konzeption des Filmtheaters Camera, o.D. (1963) (BArch, DR 140/A 1141/1)
- Der Beitrag des Staatlichen Filmarchivs zur Verbreitung der Filmkultur (1964) (BArch, DR 1/4671a)
- Vorlage für den MR über die Dringlichkeit des Filmlagers Wilhelmshagen, SFA, 16.9.1965 (BArch, DR 1/4305)
- Rudolf Freund, Zu einigen Erfahrungen und gegenwärtigen Problemen des Archivfilmtheaters Camera, 12.12.1972 (BArch, DR 140/A 832)
- Bedingungen für den Einsatz von Filmen aus dem SFA der DDR, o.J. (BArch, DR 140/A 649)
- Verleihbedingungen für Filme des Club-Programms des SFA der DDR, o.J. (BArch, DR 140/A 649)
- Technologie zur Übernahme von Filmmaterialien bis zur vollen Einführung der Wertermittlung im SFA (etwa 1971/72) (BArch, DR 140/A 105)
- RL zur Bestandsergänzung der Filmsammlung des SFA der DDR durch Wertbestimmung, Entwurf, 17.8.1973; Abgabeordnung Film, Entwurf (BArch, DR 140/A 105)
- Klaue, Wolfgang: Katalogisierung in Filmarchiven (1973) (BArch, DR 140/A 176-178)
- Probleme der Erfassung, Sicherung, Erschließung und Auswertung von Archiv- und Museumsgut zur Geschichte des Films, Januar 1975 (BArch, DR 140/A 828)
- Grundsätze der Erfassung von Archiv-, Dokumentations- und Museumsgut im SFA (Dokumentensammlung) – Sammlungsordnung, November 1977 (BArch, DR 140/A 649)
- Komplexe Ausarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen der Auswahl von Kino-, Foto- und Phonodokumenten zur staatlichen Aufbewahrung und Auswertung (1977) (BArch/ DR 140/A 63)
- (Betr. Forschungsgruppe Komplexe Ausarbeitung) SFA/Klaue an StAV/Dr. Exner, 23.5.1977 (BArch, DR 140/A 63)
- Einschätzung der Zusammenarbeit zwischen Kooperationsgemeinschaft Film und SFA, SFA/Klaue, 11.3.1981 (BArch, DR 140/A 63)
- Prinzipien, Kriterien und Aspekte der Bewertung von audiovisuellen Materialien im SFA der DDR, 18.5.1981; Anlage: Bewertungsprotokoll; Anlage: Methodische Hinweise für die Arbeit mit dem Bewertungsprotokoll der Arbeitsgruppe Bestandsergänzung (BArch, DR 140/A 105; 649)
- (Antrag auf Statistische Fachberichterstattung) SFA/Klaue an HV Film/Pehnert, 30.12.1981 (BArch, DR 140/A 30)
- Auswertung der Statistischen Fachberichterstattung in den Bereichen Archiv-, Museums- und Bibliothekswesen der DDR mittels Formblatt 3400/3/065-1983 (BArch, DR 140/A 105)
- Prinzipien, Kriterien und Aspekte der Bewertung von audiovisuellen Materialien im SFA der DDR, Arbeitsgruppe Bestandsergänzung, 12.11.1984 (BArch, DR 140/A 79)
(2):
- Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen und Filmarchiv in der DDR (o.A.o.D., etwa Mitte 1970er Jahre) (BArch, DR 140/A 106)
- (Betr. Frage der Lizenzrechte) DDR-F/Kaul an SFA/Klaue (1972) (BArch, DR 140/A 682)
- Inanspruchnahme von gesetzlichen Lizenzen durch das Fernsehen der DDR, Aktenvermerk über eine Beratung vom 31.1.1975, MfK/HV Film, 4.2.1975 (BArch, DR 140/A 30)
(3):
- Vermögensrechtliche Fragen des ehemaligen Reichsfilmarchivs, SFA/Klaue an HV Film/Mättig, 28.2.1973 (BArch, DR 140/A 30)
- Fragen zur Definition des Archivrechts, SFA/Klaue an Copyright-Informationszentrum/Dr. Götz, 21.10.1976 (BArch, DR 140/A 106)
- (Betr. Rechtsauffassung der DDR) Gedächtnisprotokoll über informelles Gespräch mit dem Senatsvorsitzenden des Spezialsenats für Patent-, Erfinder- und Urheberrecht des OG, Dr. Hurbeck, SFA/Klaue, 23.7.1982 (BArch, DR 140/A 338)
- Rechtsstandpunkt zur Forderung von Firmeninhabern, Erben oder sonstigen als berechtigte vorgestellte juristische und natürliche Personen an vor 1945 hergestellten zum Fundus des SFA gehörenden Filmen, Diskussionsmaterial, SFA, 30.12.1983 (BArch, DR 140/A 338)
- Grundsätzliche Stellungnahme des SFA zur Rechtebefugnis des SFA „Rechtsnachfolger Reichsfilmarchiv“ u.a., 30.12.1983 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen, Bd. 2)
- (Betr. Rechtsauffassung der DDR) SFA/Klaue an HV Film/Pehnert, 13.8.1984 (BArch, DR 140/A 643)
- (Betr. Nutzungsvereinbarung zwischen Bundesarchiv und SFA) SFA/Klaue, Notiz über Gespräch mit Dr. Oldenhage, 23.3.1987 (BArch, DR 140/A 643)
- (Betr. Murnau-Stiftung) Abschlußbericht Reise nach Wiesbaden und Frankfurt/M. vom 9.5.-15.5.1988, SFA/Klaue (BArch, DR 140/A 640)
- (Bericht an FIAF über Eingliederung des SFA in das Bundesarchiv, Re-Signation und Dank) SFA/Klaue
- an FIAF, o.D. (10.1990) (BArch, DR 140/A 620)
Nach 1990
- Einigungsvertrag vom 23. September 1990 (GBl. I Nr. 64 S. 1627; BGBl. II S. 885, 912)
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz – BArchG) vom 6. Januar 1988 i.d.F. vom 13. März 1992 (BGBl. I S. 506) und i.d.F. vom 5. Juni 2002 (BGBl. I S. 1782)
- Gesetz vom 29. November 1993 über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (GVOBl. für Berlin Nr. 65 S. 576)
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 449)
- Bundesarchiv-Benutzungsordnung vom 29. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1857)
- Bericht der Bundesregierung zur Filmarchivierung vom 19. September 1994 (Drucksache 12/8487)
Literatur
- Brachmann, Botho: Zum System der Informationsbewertung in der DDR, Archivwissenschaftliche Mitteilungen 1969, S. 100
- Musterliste für den Bereich Kunst und Kultur, bearbeitet im Auftrag der Staatlichen Archivverwaltung unter Ltg. von Dr. Ulrich Heß, 1970
- Archivwesen der DDR, Theorie und Praxis, hrsg. von einem Kollektiv unter Ltg. von Botho Brachmann, Berlin 1984
- Herlinghaus, Ruth: Das Staatliche Filmarchiv der DDR, DFK Heft 5/1956
- Volkmann, Herbert: Zur Arbeit des Staatlichen Filmarchivs, DFK Heft 2/1959
- Klaue, Wolfgang: Das Staatliche Filmarchiv der DDR, Archivmitteilungen 5/1961
- Staatliches Filmarchiv der DDR, Berlin 1965
- Das Staatliche Filmarchiv in Zahlen, Sonntag Nr. 46/1965
- Klaue, Wolfgang: Das Staatliche Filmarchiv der DDR, in: Prisma, Berlin 1970
- VII. Internationaler Archivkongreß in Moskau, 3. Sektionssitzung Film- und Fotoarchive, Archivmitteilungen 6/1972
- Klaue, Wolfgang: Bewährung eines Kollektivs, Archivmitteilungen 5/1974
- Klaue, Wolfgang: Staatliches Filmarchiv der DDR, Berlin 1975
- Klaue, Wolfgang: Filme, auf Eis gelegt. Zur Arbeit des Staatlichen Filmarchivs, F&F Heft 6/1976
- Klaue, Wolfgang: 20 Jahre – 15 Retrospektiven, in: Information 3/1977
- Klaue, Wolfgang: DEFA – Es bleibt mehr als die Erinnerung, Katalog Oberhausen 1996
- Klaue, Wolfgang: Jeder Film ein Abenteuer. Vor fünfzig Jahren wurde das Staatliche Filmarchiv gegründet. In: apropos: Film 2005, Das 6. Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2005
- Ackermann, Anton: Kein Reprisenkino? Sonntag Nr. 35/1955
- Knietzsch, Horst: Wo bleibt das Filmkunsttheater? Berlin braucht ein würdiges Wiederaufführungs- und Reprisenkino, ND, 11.11.1956
- Freund, Rudolf: Filmklassik als Weg zur Filmkultur. Über nichtkommerzielle Auswertung von Archivfilmen als wesentliches Mittel zur Propagierung der Filmkunst. Diplomarbeit, DHF 1962
- ders.: Film ohne Vergangenheit? Oder die Klassik der zehnten Muse, Sonntag Nr. 10/1963
- ders.: Ein Jahr Camera und mehr, Sonntag Nr. 9/1964
- Hanisch, Michael: Das Archivfilmtheater als Vermittler von Filmkunst. Diplomarbeit, DHF 1964
- Museum der siebten Kunst. Gespräch mit Michael Hanisch, Leiter des Archivfilmtheaters der DDR, Sonntag Nr. 46/1965
- Lebendige Klassik. Fünfzehn Jahre Staatliches Filmarchiv – Über Aufgaben und Perspektiven des Archivkinos informiert Rudolf Freund, Leiter der Berliner „Camera“, Sonntag Nr. 41/1970
- Schenk, Ralf: Vor vierzig Jahren: „Studio Camera“. In: apropos: Film 2003, Das Jahrbuch der DEFA-Stiftung, Berlin 2003
- Schulz, Günter: Zur Bewertung audiovisueller Informationsquellen, Archivmitteilungen 3/1972
- Lies, Wolfgang: Erschließungsprobleme der HA Nichtspielfilm des Staatlichen Filmarchivs der DDR, Diplomarbeit, HUB 1973
- Morsbach, Helmut: Bedeutung, Aufgaben und perspektivisches Entwicklungsziel der Abteilung Dokumentensammlung des Staatlichen Filmarchivs der DDR, Diplomarbeit, HUB 1974
- Schütz, Barbara: Der Quellenwert von Schriftgut der Staatlichen Filmproduktion und -distribution der DDR für die Bewertung und Erschließung audiovisuellen Archivgutes im Staatlichen Filmarchiv der DDR, Diplomarbeit, HUB 1975
- Volkmann, Herbert: Die Dauerkonservierung und Restaurierung audiovisueller Informationsträger, Archivmitteilungen 5/1976
- Kohlmetz, Gabriele: Die Entwicklung der Retrospektiven der Internationalen Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen von 1965-1972, Diplomarbeit, HFF Potsdam-Babelsberg 1976
- Schulz, Günter: Zu Problemen der Bestandsergänzung in einem zentralen Endarchiv der DDR für audiovisuelles Archivgut. Unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung, Erfassung und Bewertung audiovisueller Materialien, Dissertation A, HUB 1979
- Stach, Babette: Die Filmplakatsammlung des Staatlichen Filmarchivs der DDR, Diplomarbeit, HUB 1990
- Bundesarchiv. Verzeichnis der Bestände der Abteilung DDR. Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 64, Koblenz 1998
- Filmarchiv. Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1/1995
- Filmarchiv. Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1/2000
- Becker, Siegfried / Oldenhage, Klaus: Bundesarchivgesetz. Handkommentar. Baden-Baden 2006
- Berlin-Filme in der Berlin-Information und dem Filmarchiv der Landesbildstelle Berlin. Veröffentlichungen aus den Archiven der Landesbildstelle Berlin 6. Berlin 1994
- Topografie audiovisueller Quellenüberlieferung: Film- und Videobestände in Archiven und archivischen Einrichtungen in der BRD, bearb. von Verena Bockhorn und Helmut Morsbach, Materialien aus dem Bundesarchiv 3, Koblenz 1996
- Willen, Günther: DEFA-Filme. Ein Bestandsverzeichnis. BIS, Oldenburg 1998
- Pollert, Susanne: Film- und Fernseharchive, Potsdam 1996
- Nachlässe und Sammlungen zur deutschen Kunst und Literatur des 20. Jahrhunderts. Die Bestände der Stiftung Archiv der Akademie der Künste Berlin, Berlin 1995
- Neuzugänge in der Stiftung Archiv der Akademie der Künste 1995-1999, Berlin 1999
- Musial, Torsten: Das Filmarchiv der Akademie der Künste, in: Filmblatt Nr. 13, Cinegraph Babelsberg 2000
- Audiovisuelle Medien in den Sächsischen Staatsarchiven, in: Filmblatt Nr. 12 (1999/2000)
- Bewegte Bilder. Film- und Videobestände in Sachsen. Hrsg. vom Filmverband Sachsen e.V., gefördert durch die DEFA-Stiftung und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Dresden 2000
- Forster, Ralf: Bewegte Bilder. Film- und Videobestände in Sachsen, in: Filmblatt 17 (2001)
- Gööck, Stefan: Regionale und lokale Überlieferung von audiovisuellen Medien, in: Glauert/Runau (Hrsg.): Verwahren, Sichern, Erhalten. Handreichungen zur Bestandserhaltung im Archiv, Potsdam 2005
- Gööck, Stefan: Audiovisuelle Medien. Organisatorische und methodische Herangehensweisen sowie medientechnische Mindestanforderungen. In: Sammlungen in Archiven, hrsg. von Norbert Reimann, Uwe Schaper und Michael Scholz, Berlin/Potsdam 2006