Filmfestivals

Agenda

950 Filmfestivals

DDR-eigene Leistungsschauen (ohne Jury und Preise), Leistungsvergleiche und Festivals (mit Jury, ggf. Fachjury, Zuschauerjury und Preisen) in den Gattungen Kulturfilm, Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm und – gattungsübergreifend – Kinderfilm.

 Zur Vorbereitung und Durchführung der nationalen Filmfestivals sowie der Internationalen Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwochen für Kino und Fernsehen ist die Direktion Nationale und Internationale Filmfestivals in der DDR gebildet. Sie untersteht der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Legende

Entstehungsgeschichte

Alle Festivals stehen auf der politischen und kulturpolitischen Agenda von DDR und SED. Gleichwohl entsprechen sie einem dringenden Bedürfnis der Film- und Fernsehschaffenden, das sich über Organisationen und Gremien der Künstler geltend macht und in die Realisierung einbringt. Erste Festivals liegen in der Hand des Clubs der Filmschaffenden, um den gesamtdeutschen Charakter nicht durch staatliche Vorgabe zu gefährden. 1978 werden die Festivals als Nationale Festivals neu eingerichtet und staatlich organisiert.

Status

Die Ausrichtung der nationaler Filmfestivals sowie der Internationalen Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwochen für Kino und Fernsehen obliegt den staatlichen Einrichtungen von Film und Fernsehen in Verbindung mit den örtlichen bzw. regionalen Staatsorganen und dem VFF.

Struktur

Die Festivals werden von einem Komitee geleitet, in dem Veranstalter und beigezogene Einrichtungen im Proporz vertreten sind. Obgleich oder weil die Künstler in der Minderheit sind, nehmen sie über das Komitee Interessen wahr und Einfluss auf Ablauf und Gestaltung der Festivals.

Die Direktion Nationale und internationale Filmfestivals ist Arbeitsorgan und untersteht der HV Film im MfK.

Produktion

Für Vorbereitung und Durchführung ist die Direktion Nationale und Internationale Filmfestivals in der DDR zuständig. Sie umfasst 12 Mitarbeiter (1989). Während der Festivals wird der Mitarbeiterstab um Zeitarbeitskräfte aufgestockt und von dafür freigestellten Mitarbeitern der veranstaltenden Einrichtungen ergänzt.

Die Auswahl der Festivalbeiträge wird von den Veranstaltern vorgenommen. Die Festivals unterhalten keine Auswahlkommissionen. Das Komitee bestellt eine (Fach)Jury. Im Auftrag des Komitees gibt die Direktion ein tägliches Bulletin sowie Festivalpublikationen heraus.

Das Publikum wird über Publikums(Kinder)jury, externen Publikumspreis sowie zusätzliche Veranstaltungen einbezogen. Während der Festivals finden Treffen der > Filmklubs und die Verleihung des Filmklub-Preises „Findling“ statt. 

Finanzierung

Der Jahreshaushalt der Direktion Nationale und internationale Filmfestivals umfasst 2,1 Mio. Mark (1989). (Otto (1993) 286)

Nach 1990

Film- und Fernsehschaffende und ihre Verbände wollen die Festivals auch unter veränderten Bedingungen erhalten, die Städte Leipzig, Neubrandenburg, Gera tragen die modifizierten Festivals mit, unterstützt von Bund, BMI, BZPB, Länder und von Sponsoren.

Von den eingeführten Festivals können sich die von Leipzig (> Internationale Festivals), Neubrandenburg, Gera dauerhaft halten. Daneben entstehen neue Festivals mit örtlicher, regionaler und internationaler Ausstrahlung.

Stiftung GOLDENER SPATZ in Gera wird von MDR, RTL, ZDF und der Stadt Gera ins Leben gerufen (1993), um eine Grundlage für Fortführung und Weiterentwicklung des Nationalen Festivals „Goldener Spatz“ für Kinderfilme in Kino und Fernsehen zu schaffen. Es findet im Zweijahresabstand in Gera und Erfurt statt. Der Kreis der Stifter umfasst z.Zt. MDR, RTL, ZDF, Stadt Gera, Thüringer Landesmedienanstalt, Mitteldeutsche Medienförderung, Landeshauptstadt Erfurt.

Das Festival Cottbus wird unter Initiative des Interessenverbandes Filmkommunikation (IVFK), Nachfolgers der DDR-Filmklub-Bewegung, eingerichtet „eingedenk dessen, welchen Stellenwert der Film sozialistischer Länder Europas über viele Jahrzehnte für die ostdeutschen Filmklubs innehatte.“ (Becker/Petzold 2001)

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • FMP,Sammlung Bestand VFF
  • IVFK, Archiv Bestand Filmklubs
  • Rechtsvorschriften
  • Statut der Direktion Nationale und Internationale Filmfestivals in der DDR vom 24. Juli 1978 (VMMfK Nr. 4/78, Teil I, lfd. Nr. 14)

Beschlüsse

  • Durchführung nationaler Filmfestivals in der DDR. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 21 vom 21.2.1978 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/2713)

Berichte

  • Nationale Filmfestivals der DDR 1983-1986, MfK/HV Film (BArch, DR 1/15192)

Nach 1990

  • Satzung der Stiftung GOLDENER SPATZ in Gera vom 11.6.200

Literatur

  • Bulletin Nationales Festival für Dokumentar- und Kurzfilm der DDR in Kino und Fernsehen, Neubrandenburg
  • Bulletin Nationales Festival für Kinderfilme der DDR in Kino und Fernsehen „Goldener Spatz“ Gera
  • Bulletin Nationales Festival für Spielfilme der DDR Karl-Marx-Stadt
menu arrow-external arrow-internal camera tv print arrow-down arrow-left arrow-right arrow-top arrow-link sound display date facebook facebook-full range framing download filmrole cleaning Person retouching scan search audio cancel youtube instagram