Premiere nach 40 Jahren.
Der DEFA-Film „Fräulein Schmetterling“
von Ralf Schenk
Zu den schmerzhaften Leerstellen der DEFA-Geschichte gehörte bisher der 1965 gedrehte, nach dem 11. Plenum des ZK der SED abgebrochene und verbotene Film „Fräulein Schmetterling“. Dieser war eines der wenigen Experimente der DEFA, eine ungewöhnliche Verknüpfung von Inszeniertem und Dokumentarischem. Das besondere Interesse an „Fräulein Schmetterling“ resultierte aber vor allem aus der Tatsache, dass Christa Wolf das Drehbuch geschrieben hatte, gemeinsam mit ihrem Mann Gerhard Wolf und dem Regisseur Kurt Barthel. Später sagte die Dichterin, der Film sei eine Art Vorbereitung auf ihr Buch „Nachdenken über Christa T.“ (1969) gewesen, einer der wichtigsten Gegenwartsromane der deutschsprachigen Literatur: „Da steht vorn das Johannes-R.-Becher-Motto ,Was ist das: Dieses Zu-sich-selber-Kommen des Menschen?‘ Und in der Konzeption zu ,Fräulein Schmetterling’ hatten wir geschrieben: ,Wir schildern ein Mädchen, das zu sich selber kommen will.‘“
Eine überlieferte Rohschnittfassung von „Fräulein Schmetterling“, die noch 1990 von der Kommission „Verbotene Filme“ beim DDR-Film- und Fernsehverband gesichtet wurde, gilt heute als verschollen. Nachdem trotz intensiver Suche keine Spur von dieser zweistreifigen Kopie gefunden werden konnte, entschlossen sich die DEFA-Stiftung und das Bundesarchiv-Filmarchiv 2002, wenigstens die im ehemaligen Staatlichen Filmarchiv der DDR gelagerten weiteren Materialien des Films zu ordnen und der Filmwissenschaft zur Verfügung zu stellen. Das führte zu dem Ergebnis, dass neben einer Reihe von Schnittresten, Ton- und Musikbändern, Probeaufnahmen und anderen Positiven auch das Bildnegativ komplett erhalten war. Bei einem Vergleich der überlieferten Bilder mit den dazu gehörenden Tönen wurden allerdings große Tonlücken entdeckt. Teils fehlte der Ton völlig, teils waren die Dialoge bei Außenaufnahmen durch laute Kamera- oder Verkehrsgeräusche überlagert. Hinzu kam, dass die Hauptdarstellerin Melania Jakubisková Teile ihrer Rolle in Slowakisch sprach. Außerdem waren zahlreiche Darsteller wie Herwart Grosse, Carola Braunbock, Irene Korb und Hans Hardt-Hardtloff inzwischen verstorben und konnten sich nicht mehr selbst synchronisieren – was bei ihren markanten Stimmen ein Muss gewesen wäre. Aufgrund dieser Tatsachen entschlossen sich die DEFA-Stiftung und das Bundesarchiv-Filmarchiv, „Fräulein Schmetterling“ in einer Fassung vorzulegen, die einen dokumentarischen Charakter trägt: Alle vorhandenen Einstellungen wurden in der Reihenfolge des Regiedrehbuchs aneinander montiert, nicht oder wenig verständliche Dialoge untertitelt. Auf diese Weise blieb die Authentizität des Materials erhalten. „Fräulein Schmetterling“ ist kein weißes Blatt der Filmgeschichte mehr: Wer ihn sehen will, kann sich nun sein eigenes Bild machen.
Ein „objektiv feindlicher“ Film
Der letzte, der sich 1966 ein Bild von „Fräulein Schmetterling“ gemacht hatte, war Hermann Schauer, Leiter der Abteilung Filmproduktion in der Hauptverwaltung Film beim Ministerium für Kultur der DDR. In seiner Stellungnahme vom 10.2.1966 bezeichnete er den Film ebenso wie Herrmann Zschoches „Karla“ und Egon Günthers „Wenn du groß bist, lieber Adam“ als „ideologischen Fehler“ der DEFA und begründete: „Allen diesen Filmen ist gemeinsam, dass sie eine klare parteiliche Sicht unserer sozialistischen Wirklichkeit umgehen. Verschiedenartige Erscheinungen unseres gesellschaftlichen Lebens werden standpunktlos von der Warte eines unbestimmten allgemeinen Humanismus der Kritik unterzogen. Anstelle eines klaren Klassenstandpunktes und der Parteinahme für die marxistische Weltanschauung werden in den Filmen deutlich Reflexionen verschiedener bürgerlich-philosophischer Ansichten sichtbar (Entfremdungstheorie, Individualismus, Subjektivismus, Relativismus usw.). Die in den Filmen enthaltenen kritischen Aussagen müssen sich deshalb objektiv gegen die sozialistische Gesellschaft, deren Staatsmacht und gegen die führende Rolle der Partei wenden. (...) Die über Emotionen und auch über die rationale Erkenntnis angesprochenen Zuschauer werden durch die Filme praktisch aufgefordert, zwischen der Führung unseres Staates und der Partei und den breiten Volksmassen eine Kluft zu sehen und sich in ihren Handlungen von einem derartigen gestörten Verhältnis bestimmen zu lassen.“
Das war starker Tobak, der fast dem Vorwurf gleichkam, zur Konterrevolution aufgerufen zu haben. Was aber zeigt „Fräulein Schmetterling“ tatsächlich? Es ist die Geschichte zweier Mädchen, der knapp 18-jährigen Helene und ihrer kleinen Schwester Asta, die ihren Vater verlieren und in die Obhut des Staates geraten. Ein Berufslenker (Rolf Hoppe) vermittelt Helene Lehrstellen, die ihr allesamt nicht zusagen: in einem Fischgeschäft, in einer Boutique für „bessere Damen“ und als Kassiererin im Bus. Eine Jugendfürsorgerin (Lissy Tempelhof) kümmert sich um eine Neubauwohnung für die beiden, doch am liebsten sind die Mädchen in ihrer Ladenwohnung im Altbau, der leider abgerissen wird (ein Motiv, das sechs Jahre später in „Die Legende von Paul und Paula“ wiederkehrte). Helene und Asta wollen nicht vorgeschrieben bekommen, was sie zu tun und zu lassen haben: Am Ende des Films, in einer Traumszene, erfüllt sich Helenes Wunsch, an der Seite eines Pantomimen (Milan Sladek) die Menschen glücklich zu machen. „Fräulein Schmetterling“ schließt mit Bildern des Berliner Alexanderplatzes, auf dem die beiden Sonnenblumen verteilen und den Passanten ein Lächeln aufs Gesicht zaubern.
Im Grunde genommen eine kleine Geschichte. Regisseur Kurt Barthel erinnert sich, dass sie ganz direkt auf Erfahrungen Christa Wolfs mit ihren beiden halbwüchsigen Töchtern zurückging: „Immer wieder kreisten die Gespräche mit den Kindern um den Alltag; sie fragten, ihrem Alter gemäß, nach dem Sinn des Lebens, entdeckten die Gesellschaft und suchten nach Gründen für das, was ihnen in der Schule oder im Kindergarten widerfuhr. Die ältere Tochter nahm dabei eine Art pädagogischer Führung ein. Vieles davon ist in ,Fräulein Schmetterling‘ eingeflossen.“ Ihm habe die Idee gefallen, von einem jungen Menschen zu erzählen, der versucht, seinen individuellen Weg zu gehen und dabei die von der Gesellschaft vorgeschriebenen Pfade auch zu verlassen, der aneckt, Widersprüche offen legt und trotzdem nicht zerbricht. Der Dramaturg Klaus Wischnewski nannte vor einigen Jahren „Fräulein Schmetterling“ einen „Versuch, Naivität und Subjektivität ins öffentliche Bewusstsein zu bringen“, und erinnerte daran, dass zur gleichen Zeit Konrad Wolf damit befasst war, Saint-Exupérys „Der kleine Prinz“ zu verfilmen.
Von Anfang an war geplant, Träume und Wunschvorstellungen der Mädchen als eine wesentliche Ebene aufzunehmen, sich – wie der Titel andeutet – schwebend über die Wirklichkeit zu erheben. Helene träumt von sich als Fahrerin eines Cabriolets oder als Stewardess; sie imaginiert ein Restaurant, in dem alle – Gäste wie Personal – höflich miteinander umgehen; sie träumt sich mit einem Freund tanzend auf eine Plattform über Berlin; und sie erhebt sich, gleich zu Beginn des Films, mit dem Gestell eines alten Regenschirms aus der Enge einer abrissreifen Altstadtstraße, um über die Dächer zu fliegen. Die kleine Asta „verzaubert“ die Erwachsenen mit Hilfe eines Wunschrings in Hexen, Zauberer oder Gartenzwerge. Als dritte Ebene nutzte der Film dokumentarische Alltagsaufnahmen, die vorwiegend von einem zweiten Team gedreht wurden: Berlin am Morgen mit dem detailliert beobachteten „Erwachen“ der Markthalle; junge und alte Liebespaare in Berlin; die Atmosphäre rund um den Alexanderplatz; die Gesichter der Passanten vor dem Fischstand oder vor den Schaufenstern der teuren Modeboutique in der Karl-Marx-Allee (hier wurde zum Teil mit versteckter Kamera gedreht). Gerade letztere Szene erregte den Zorn der Zensoren, die darin, so Barthel, „einen Affront gegen die ,sozialistische Menschengemeinschaft‘ sahen. Wir zeigten nämlich, dass es auch in der DDR zwei Welten gab: eine, die das Geld hatte, in diesen Geschäften einzukaufen, und eine andere, die es nicht hatte und sich an den Auslagen die Nase platt drückte. Vor dem Schaufenster sammelten sich Leute, die in einer noch nicht ganz aus der Nachkriegszeit herausgekommenen Umwelt lebten und dann diese Prachtläden sahen.“
Andere Vorwürfe lauteten: Der Film plädiere für Individualismus und Subjektivismus; er stelle das Wohl des Einzelnen vor die Bedürfnisse der Gemeinschaft. In der Figur der Jugendhelferin, die noch dazu den Namen Frau Fertig trüge, sei die Partei- und Staatsführung gewissermaßen gebündelt: Sie wisse alles, sie meine es gut und sie mache alles, nur nicht das, was die Mädchen, ergo die Menschen, tatsächlich wollen. Überhaupt würden die Älteren als eine Welt vorgeführt, in die die Jugend nicht hineinwachsen könne. Zwischen den Generationen habe der Film eine Wand errichtet; es herrsche absolute Unfähigkeit zur Kommunikation. Als Vergleich wurde sogar Ingmar Bergmans „Schweigen“ herangezogen: hier wie da Entfremdung, Einsamkeit, Hoffnungslosigkeit. Kritisiert wurde, dass Helene und Asta aus der „schönen Neubauwohnung“ in den Altbau zurückkehren und sich dort vor den Behörden verstecken. Man warf dem Film vor, das „alte Berlin“, die mit Gerümpel vollgepackten Straßen, heimeliger gezeigt zu haben als die „neu erblühende sozialistische Hauptstadt“. Nicht zuletzt stieß auf Unverständnis, dass die Mädchen nur in ihren Träumen zu dem Glück finden, das ihnen vorschwebt. In der Realität gelingt ihnen das nie. Hans Koch, ein hoher SED-Kulturfunktionär, resümierte, „Fräulein Schmetterling“ sei von allen verbotenen DEFA-Filmen der schlimmste.
Prozedur eines Verbots
Sieht man den Film heute, kommen einem solche Interpretationen reichlich überzogen vor – und bedürfen, vor allem für ein jüngeres Publikum, das vermutlich nicht verstehen kann, warum er verboten wurde, einer zeitgeschichtlichen Einordnung. Statt eines geballten Angriffs auf die DDR transportiert „Fräulein Schmetterling“ im Grunde lediglich die „systemunabhängige“ Forderung, freundlicher miteinander umzugehen, höflicher zueinander zu sein, mehr auf die Wünsche des anderen zu hören, statt ihn in vorgefertigte Bahnen zu pressen. Konterrevolution? Mitnichten! Das Verbot lässt sich am ehesten aus der aufgeheizten, ja hysterischen Stimmung in der Kulturpolitik der DDR nach dem 11. Plenum erklären. Während des Plenums waren u.a. die Filme „Das Kaninchen bin ich“ (Regie: Kurt Maetzig) und „Denk bloß nicht, ich heule“ (Regie: Frank Vogel) attackiert worden. Dem damit verbundenen Verbot folgte eine Kontrolle sämtlicher anderer fertig gestellter, im Drehprozess befindlicher und dafür vorgesehener Produktionen. Stieß man dabei auf Geschichten oder einzelne Szenen, die von der „hohen Politik“ missbilligt werden konnten, mussten diese eliminiert werden. Auch die Schöpfer von „Fräulein Schmetterling“ gerieten in den Strudel des vorauseilenden Gehorsams. Um die Verweigerungshaltungen und Wunschträume der Mädchen ironisch zu brechen und den Film so möglicherweise zu retten, erfand das Team einen Erzählerkommentar, der von Manfred Krug gesprochen wurde. Frau Fertig verwandelte sich in „Frau Fenske“. Diverse Dialoge wurden gekappt.
Doch es half nicht: Vor allem der ironische Tonfall Krugs, so hieß es bald darauf, habe die ganze Sache noch schlimmer gemacht. Das Material wurde „ausgebucht“ und unter strengstem Verschluss im Archiv abgelegt.
Kurt Barthel mutmaßt heute, dass das Verbot wohl vor allem auf die Rede Christa Wolfs während des 11. Plenums zurückzuführen sei, in der sie sich schützend vor die inkriminierten Künstler gestellt und die Politiker zum Gespräch aufgefordert hatte: „Wenn eine Genossin es wagt, so tapfer der Parteiführung zu widersprechen, musste sie bestraft werden.“ Der Regisseur erinnert sich auch an die Debatte mit dem neu etablierten „Filmbeirat beim Ministerium für Kultur“ Anfang Februar 1966: „Der Beirat verstand sich als Instrument der Partei, das die philosophischen Grundlagen der ,verbotenen‘ Filme ausforschen sollte, um eine gemeinsame ideologische Plattform aufzudecken, denn wie sonst hätten so viele Filmschaffende vom ,guten Weg‘ abweichen können? Ich empfand diese Sitzung wie ein Inquisitionsgericht. Ich erinnere mich noch an den Raum. Es war eine Art Kleinhörsaal. Wir – also Christa und Gerhard Wolf und ich – saßen unten, und vor uns, in den langsam ansteigenden Zuhörerreihen, saßen die Inquisitoren. Sie thronten gewissermaßen über uns und warfen uns vor, wir hätten uns mit der existenzialistischen Philosophie verbrüdert. Ich wusste damals nicht einmal so ganz genau, was das ist ...“ Während und nach dem Tribunal wurde den Autoren „mit keiner Silbe angedeutet, dass es die Möglichkeit gäbe, den Film in irgend einer Form zu retten. Es war so, als hätten wir irgend jemanden vergiftet.“
Heute erweist sich „Fräulein Schmetterling“ mit seiner besonderen, nicht in jeder Passage auch gelungenen Zusammenführung von Fiktionalem und Dokumentarischem als eine besondere Farbe auf der Palette der nach dem 11. Plenum verbotenen zwölf Filme. Der Regisseur selbst weiß um die künstlerischen Schwächen seiner Debütarbeit: die nicht sehr glückliche, weil vom Alter her viel zu „erwachsene“ Besetzung der Hauptrolle; den hohen Abstraktionsgrad der Pantomimenszenen; die statische Anlage der Helene-Figur. Herausragend sind die dokumentarischen Berlin-Szenen, und nicht zuletzt lassen sich zwischen dem Lebensanspruch Helenes und anderer Helden der nach dem 11. Plenum verbotenen Filme zahlreiche Parallelen finden. Der Anspruch, in seinen Wünschen und Hoffnungen ernst genommen zu werden, eint „Fräulein Schmetterling“ mit „Karla“, dem Oberschüler Peter aus „Denk bloß nicht, ich heule“ oder dem Mädchen Maria in „Das Kaninchen bin ich“. Dieses Anspruchs wegen, und weil er so eindringlich artikuliert wurde, durfte es seinerzeit die Filme nicht geben. Künstlerische Gründe haben bei Filmverboten in der DDR niemals eine Rolle gespielt.
„Fräulein Schmetterling“ wurde am 17./18. Juni 2005 erstmals öffentlich im Berliner Kino „Blow up“ vorgestellt. Unser Autor Ralf Schenk besorgte gemeinsam mit der Schnittmeisterin Ingeborg Marszalek die Rekonstruktion des überlieferten Materials. Die neue Fassung des Films ist über den Progress Filmverleih verfügbar.
Ralf Schenk (filmdienst 13/2005)