Film als Beutekunst.
Die Politik okkupiert noch immer das Reichsfilmarchiv
von Volker Baer
Vom Film ist, zumindest in der öffentlichen Diskussion, nicht die Rede. Die Rede ist vornehmlich von Werken der bildenden Kunst, wenn es in bilateralen Gesprächen darum geht, die Zukunft der Kunst aus deutschen Museen zu klären, die sich noch immer in russischem Besitz befindet. Zugegeben, ein Dürer, ein Cranach, ein El Greco oder Gauguin nehmen sich spektakulärer aus als ein Film, sind zudem in ihrem kunsthistorischen Wert (ganz abgesehen von ihrem derzeitigen Marktwert) gewiß auch höher einzuschätzen als eine einzelne Kopie. Aber auch wenn die bildende Kunst im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht, sollte man nicht übersehen, daß sich auch ein nicht geringer Teil des ehemaligen Reichsfilmarchivs noch immer in russischer Hand befindet. Zu den 200000 Museumsobjekten, den zwei Millionen Büchern und drei Kilometern Archivmaterial, über deren Rückführung eine deutsch-russische Kommission verhandelt, gehören ohne Zweifel auch die 4.500 Filmkopien, die Wochenschauen in unbekannter Zahl und die filmhistorisch wichtigen Drehbücher, die noch immer in Moskau lagern.
Auf Grund des deutsch-russischen "Vertrags über gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit" von 1990 und des Kulturabkommens von 1992 finden Verhandlungen statt, deren Ergebnisse noch nicht abzusehen sind, zumal beide Seiten verschiedene Ansichten vertreten. Die deutsche Seite beruft sich auf die Verträge und die Haager Landkriegskonvention von 1907, die Werke der Kunst und Wissenschaft vor Beschlagnahme schützt, während man in Moskauer Kreisen in der Rückgabe deutschen Kulturgutes fast so etwas wie eine Revision der Kriegsereignisse zu sehen scheint. Das politische Klima jedenfalls ist schlechter als zu Beginn der 90er Jahre. Seit 1994 verhandelt eine "Gemischte Regierungskommission" in verschiedenen Fachgruppen. Doch der russische Föderationsrat legte 1995 der Staatsduma einen Gesetzentwurf vor, in dem es heißt, alle Kunstgüter sollten zu russischem Eigentum erklärt werden. Der Weg zu einer befriedigenden Einigung scheint noch lang zu sein.
Gute West-Kontakte
Was nun den Film betrifft, so kamen Kopien aus deutschen Beständen nicht allein nach Moskau, sondern auch nach Washington, London und Paris. Sie stammten aus dem jeweiligen Besatzungsbereich und gehörten dem Reichfilmarchiv, das auch Bestände ausgelagert hatte, sowie den reichseigenen Filmfirmen. Als Kriegsbeute hat Amerika Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme sowie Wochenschauen der Library of Congress übereignet. Seit 1959 bestehen Kontakte mit dem Bundesarchiv-Filmarchiv, in deren Folge Washington das Nitromaterial nach Koblenz sandte, wo es auf Sicherheitsfilm umkopiert wurde. Eine 16mm-Kopie wurde dann im Tausch nach Amerika zurückgeschickt. Dies Verfahren lief in den 70er Jahren bis hin in die Mitte der 90er Jahre. Für Millionenbeträge wurden tausende von Filmen, vornehmlich aus den 30er und 40er Jahren, umkopiert.
Im Londoner Imperial War Museum besteht eine eigene German Collection, in der die Kopien - so das Bundesarchiv-Filmarchiv -konservatorisch fachgerecht behandelt werden. Es sind vornehmlich Wochenschauen, Propaganda- und Industriefilme sowie britische Kriegsdokumente von den Kämpfen in Deutschland 1944/45. Es bestehen gute Kontakte, bei Bedarf findet Kopientausch statt. Die Regularien entsprechen internationalen Vereinbarungen der Filmarchivverbände. Das vornehmlich von der deutschen Besatzungsmacht in Frankreich zurückgelassene Material befindet sich in der Film- und Bildabteilung des Militärarchivs. Deutsche Bemühungen um eine Zusammenarbeit hatten vor 1990 wenig Erfolg, da die Militärs offensichtlich kein Interesse an filmhistorischen Fragen hatten.
Die Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs. 1945 in Berlin und in Außenstellen verteilt, erlitten wohl bereits bei Kriegsende durch Plünderung Verluste. Dann hielt die sowjetische Besatzungsmacht ihre Hände über die Kopien. Deutsche Stellen hatten keinen Zutritt. Immerhin lagen sie - seit 1949 -auf dem Gebiet der DDR. Was abtransportiert wurde - Umfang und Zeitpunkt sind unbekannt - kam in das Archiv von Gosfilmofond in Moskau (wo im übrigen auch japanische Kopien als Kriegsbeute noch heute lagern). Was bis 1955 nicht abtransportiert war, wurde dem damals gegründeten Staatlichen Filmarchiv der DDR übergeben: 9000 Spiel-, 3 700 Kurz-, 65 Trick- und 1 000 Schmalfilme sowie 2 600 Wochenschauen und 9 000 Büchsen mit Schnittresten. Diese Sammlung bildete den Grundstock des Filmarchivs der DDR (vgl. fd 23/1994, S. 7). Mit dem Bundesarchiv-Filmarchiv wurden keinerlei Gespräche über etwaige Rückführungen geführt. Zwischen Gosfilmofond und dem Bundesarchiv bestanden nur sparsame Kontakte innerhalb der üblichen Zusammenarbeit der Mitglieder der Fédération Internationale des Archives du Film (FIAF).
Verhandlungen auf Archiv-Ebene
Die Mitarbeiter des Ost-Berliner Archivs konnten sich immerhin 1960 vier Wochen in Moskau aurhalten und Einsicht nehmen in die Bestände aus dem Reichsfilmarchiv, aber nur, was die Spielfilme, Drehbücher und Zensurkarten betraf. Die Wochenschauen blieben ihnen verschlossen. Es wurden auch Überlegungen angestellt zu einer etwaigen Rückführung nach (Ost-)Berlin. So wurden beispielsweise 1960 immerhin 90 Spielfilmkopien zurückgereicht. Verbindungen gab es nur zwischen den Archiven, wie anderen Ortes auch üblich. Kontakte oder schon deren Versuche wurden sowohl auf Staats- als auch auf Parteiebene von sowjetischer Seite über zwei Jahrzehnte abgeblockt. Bis 1995. Mit Beginn von Glasnost begannen auch über die Bestände des einstigen Reichsfilmarchivs Verhandlungen auf Archiv-Ebene. Sie währten bis zum Frühjahr 1990, bis in die letzten Tage der DDR vor der Währungsunion mit der Bundesrepublik Deutschland. Dann versandeten sie wieder. Auf russischer Seite war man, nach Informationen des ehemaligen Direktors des Filmarchivs der DDR, Wolfgang Klaue, offensichtlich bereit zur Rückgabe der Filmbestände, forderte aber eine Entschädigung dafür, daß viele Filme bereits auf Sicherheitsfilm umkopiert worden sind, sowie für die Lagerung während 40 Jahren. Die Moskauer Geldvorstellungen aber waren für die DDR bei weitem zu hoch. Übereinstimmung erzielte man nur noch über die Rückgabe von rund 25 000 Zensurkarten aus den Jahren zwischen 1920 und 1945.
Diese liegen mittlerweile im Bundesarchiv-Filmarchiv in Berlin. Sie geben, nimmt man die Duplikate weg, Auskunft über etwa 21 000 Filme. Sie werden nun auf Mikrofiches festgehalten, von denen jeweils ein Exemplar nach Moskau geht. Ende 1996 soll diese Aktion abgeschlossen sein. Bleibt aber immer noch die Debatte über die Kopienbestände. Von ihnen existiert zwar eine Titelliste, doch die ist wenig hilfreich, da sie nach 1945 ins Russische und später dann wieder ins Deutsche übersetzt wurde, wodurch viele Titel völlig entstellt sind. Die Liste ist auch unzulänglich, da aus ihr weder die Art der Kopie noch ihr Zustand, weder die Länge noch die Farbe des Films zu ersehen sind. Die Identifizierung sowie ein Titelvergleich würde nach Ansicht von Fachleuten Jahre in Anspruch nehmen. Die russische Seite zeigt sich offenbar geneigt, die Kopien zu verkaufen, zumal man in Moskau die Vorstellung hat, Deutschland sei reich. So war man denn auch enttäuscht darüber, daß zwar fünf Mio. DM für den Erwerb des Marlene-Dietrich-Nachlasses zu Verfügung standen, keine Mittel hingegen für den Wiedererwerb des Reichsfilmarchivs. Daß es sich dabei um ganz verschiedene Finanzierungsmodalitäten handelte, kann man offensichtlich nicht erkennen. Aber man sieht in Bonn wie in Berlin keine Chance, den russischen Vorstellungen in Millionenhöhe zu entsprechen. Die Gespräche, die seit 1992 zwischen Bundesarchiv-Filmarchiv und dem Gosfilmofond stattfinden, haben bisher nicht weitergeführt. Durch die Verhandlungen auf hoher politischer Ebene werden zudem die Einzelgespräche auf fachlicher Ebene schwieriger.
Wichtig wäre - darin sind sich alle westlichen Fachleute einig - zunächst einmal die Verfügbarkeit über die deutschen Bestände in Moskau, das heißt, die Filme müßten für Wissenschaft und Forschung allgemein zugänglich werden. Würde man die Filmbestände genau kennen, böte sich, vielleicht, eine Möglichkeit des Kopierens an. Es wäre zudem die Rechtslage zu klären: denn man würde in Moskau mit Material arbeiten, für das man keine Urheberrechte hätte. Einig ist man sich darin, daß die Verhandlungen von der gesamtpolitischen Entwicklung abhängen. Die Fachleute beider Institutionen könnten sich, zumindest nach Meinung der deutschen Seite, vielleicht einigen und damit eine Lösung mit Modellcharakter auch für die übrigen Kunstgüter entwickeln. Mit großen Worten und angestrengten Gebärden ist jedenfalls keinem gedient. Die Erinnerung an Vergangenes, aber doch noch nicht endgültig Abgeschlossenes empfindet man in Rußland anders als im Westen. Auf der Basis dieses Verständnisses ließe sich eines Tages vielleicht auch ein Stück deutscher Filmgeschichte dem Bundesarchiv-Filmarchiv einfügen. Wie es scheint, bestimmen chauvinistische Klänge in Moskau die Szene, und das erschwert die Rückkehr der Kunst, die - vertraut man der Haager Konvention - gar nicht dort sein dürfte, wo sie ist.
Volker Baer (filmdienst 16/1995)