Informationen zur Rekonstruktion des Films:
"Fräulein Schmetterling" wurde im Zuge des 11. Plenums des Zentralkomitees der SED verboten. Im Gegensatz zu anderen verbotenen DEFA-Filmen wurde der Film in der Wendezeit nicht zur Aufführung gebracht. Die damals gesichtete, vom Regisseur hergestellte Schnittfassung gilt seit 1990 als verschollen. Von 2002 bis 2004 erfolgte ein erster Versuch einer Rekonstruktion. Aus der Sichtung des Filmmaterials ergab sich, dass die 1965 gedrehten Aufnahmen nahezu komplett vorhanden waren, aber ein Großteil der Töne fehlte. So entschlossen sich die an der Rekonstruktion Beteiligten, den Film in Form einer Dokumentation des Materials herzustellen. Diese Fassung aus dem Jahr 2005 war kein kompletter Film, sondern eine Montage der überlieferten Einstellungen nach dem Originaldrehbuch.
2019/20 hat sich die DEFA-Stiftung erneut der Aufgabe einer Rekonstruktion gewidmet. Die Zielsetzung der digitalen Bearbeitung war es aus der Materialsammlung ein filmkünstlerisch anspruchsvolles Werk zu vollenden, welches die Intention des Regisseurs Kurt Barthel widerspiegelt. Entlang des Original-Drehbuchs und der vorhandenen Musikmotive wurde die Dramaturgie nachvollzogen und eine neue Schnittfassung erstellt. Mithilfe einer aufwendigen Bearbeitung konnten die Originalstimmen der wichtigsten Darsteller erhalten bleiben. Fehlende Dialoge sowie die Passagen, die von Melania Jakubisková in slowakischer Sprache vorgetragen wurden, wurden neu synchronisiert. Anschließend erfolgte die Erstellung eines neuen Sound-Designs. Auf Grundlage der neuen Tonspur wurden Bild und Ton synchron gelegt. Die neue in 2K farbkorrigierte und retuschierte Fassung stellt einen endmontierten Film dar, der als hochauflösendes Digitalisat vorgeführt werden kann.