Förderung
Die DEFA-Stiftung unterstützte durch die Vergabe von Stipendien und Förderungen eine Vielzahl an Projekten. Die Vergabe dieser Mittel erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Organisationen, die auf dem Gebiet der Förderung deutscher Filmkultur und Filmkunst tätig sind. Da die DEFA-Stiftung laut ihrer Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, konnten kommerzielle Vorhaben nicht gefördert werden.
Einstellung der Förderung
Die Förderung durch die Vergabe von Stipendien und Projektmitteln musste 2014/2015 eingestellt werden.
Hintergrund dieser drastischen Maßnahme ist die schwierige Finanzsituation der Stiftung, die vor allem aufgrund unregelmäßiger und deutlich geringerer Zahlungen durch die Verwertungsgesellschaften eingetreten ist. Bislang haben die Einnahmen durch die Verwertungsgesellschaften die Hälfte der Erlöse der DEFA-Stiftung ausgemacht. Seit 2011 fallen jedoch jährlich hohe Fehlbeträge an. Die von der DEFA-Stiftung vergebenen Fördermittel und Stipendien, von denen insbesondere unabhängige Produzentinnen und Produzenten, Filmfestivals, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Filmhistorikerinnen und Filmhistoriker sowie Drehbuchautorinnen und -autoren profitierten, sind nicht länger durch Einnahmen gedeckt.
Erst wenn sich die Einnahmenseite der DEFA-Stiftung stabilisiert, kann die Vergabe von Fördermitteln und Stipendien wieder aufgenommen werden. – Vom Aussetzen der Projektförderungen und Stipendien sind die Stiftungspreise auf mehreren deutschen Filmfestivals und die alljährliche Preisverleihung der DEFA-Stiftung ausdrücklich nicht betroffen.